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VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97 - dejure.org

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   VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97   

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VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97 (https://dejure.org/1997,7916)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97 (https://dejure.org/1997,7916)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juli 1997 - 14 TZ 1755/97 (https://dejure.org/1997,7916)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 3 KrW/AbfGAG HE, § 19 Abs 2 KrW/AbfGAG HE
    Vorgehen der Abfallbehörde gegen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 07.03.1996 - 14 TG 3967/95

    Zur Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern - Durchsetzung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97
    Jedenfalls aber ist die vom Antragsgegner zur Begründung der grundsätzlichen Bedeutung des vorliegenden Verfahrens angeführte Rechtsfrage, "mit welchen abfallrechtlichen Maßnahmen die Landesverwaltung vorgehen darf, wenn ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger droht, verbindliche Festsetzungen des Landesabfallentsorgungsplans oder andere abfallrechtliche Vorschriften zu verletzen, und dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt", nicht grundsätzlich klärungsbedürftig, weil sie sich unter Berücksichtigung der vom Senat in seinem Beschluß vom 7. März 1996 - 14 TG 3967/95 - (NVwZ 1997 S. 304) dargestellten und auf das Immissionsschutzrecht angewandten allgemeinen Grundsätze über die eingeschränkte Polizeipflichtigkeit von (kommunalen) Hoheitsträgern bei der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben auch im Abfallrecht ohne weiteres aus dem am 29. Mai 1997 in Kraft getretenen Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 23. Mai 1997 (GVBl. I S. 173 ff.) - HAKA - beantworten läßt.
  • VG Wiesbaden, 29.11.2001 - 4 E 388/97

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Fehlen des berechtigten

    Auszug aus VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97
    Dem Antrag fehlt auch nicht das allgemeine Rechtschutzinteresse, weil der Antragsteller nach Erlaß des abweisenden Widerspruchsbescheides vom 13. März 1997 gegen die Mitbenutzungsanordnung am 14. April 1997 Anfechtungsklage - 4 E 388/97 (2) - erhoben hat, so daß die wiederhergestellte aufschiebende Wirkung bis zu deren rechtskräftigem Abschluß andauert.
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 7 L 5659/98

    Abfall; Abfallbeseitigungspflicht; Abfallbesitz; Abfallbesitzer;

    Die Behörden der Gefahrenabwehr sind grundsätzlich nicht ermächtigt, ordnungsbehördliche Anordnungen zur Gefahrenabwehr, für die andere Verwaltungsträger verantwortlich sind, gegen diese zu erlassen und mit Zwangsmittel durchzusetzen, wenn und soweit dadurch in deren hoheitliche Tätigkeit, d.h. ihre öffentlich-rechtlichen Zuständigkeiten eingegriffen wird (grundlegend BVerwG, Urt. v. 16.01.1968 - I A 1.67 -, BVerwGE 29, 52 (59); vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 08.11.1990 - 3 L 105/89 -, ZfW 1992, 317 (318); HessVGH Beschl. v. 07.03.1996 - 14 TG 3967/95 -, NVwZ 1997, 304 und Beschl. v. 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97 -, juris; a.A. Götz, Polizei- und Ordnungsrecht, 13. Aufl., Rn. 240; in Bezug auf Ersatzvornahmekosten auch Friauf in: Badura/Breuer/Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 11. Aufl. Rn. 104).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 7 LB 153/01

    Zur Kostentragungspflicht für die Beseitigung von Ölverunreinigungen auf

    Die Behörden der Gefahrenabwehr und damit auch die Wasserbehörden als besondere Verwaltungsbehörden im Sinne von § 97 NGefAG sind zwar grundsätzlich nicht ermächtigt, ordnungsbehördliche Anordnungen zur Abwehr von Gefahren, für die andere Verwaltungsträger verantwortlich sind, gegen diese zu erlassen und durchzusetzen, wenn und soweit dadurch in ihre hoheitliche Tätigkeit, d.h. ihre öffentlich-rechtliche Zuständigkeit eingegriffen wird (grundlegend BVerwGE 29, 52, 59; vgl. a. OVG Lüneburg, Urt. v. 8.11.1990 - 3 L 105/89 -, ZfW 1992, 317, 318; VGH Kassel, Beschl. v. 7.3.1996 - 14 TG 3967/95 -, NVwZ 1997, 304 und Beschl. v. 25.7.1997 - 14 TZ 1755/97 - Juris; Urt. d. erk. Sen. v. 20.12.2001 - 7 L 5659/98 -; a.A. Götz aaO Rn. 240; in Bezug auf Ersatzvornahmekosten auch Friauf in Badura/Breuer/Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 11. Aufl.; Rn. 104).
  • VGH Hessen, 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97

    Zulassung der Berufung oder Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung oder

    Soweit sich die Antragsteller im folgenden unter Nr. 3. auf den Zulassungsgrund der grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO berufen, ist schon fraglich, ob die grundsätzliche Klärung einer über den Einzelfall hinaus bedeutsamen Rechtsfrage mit dem summarischen Charakter des vorliegenden Verfahrens auf Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes überhaupt vereinbar und nicht vielmehr allein einem zugehörigen Hauptverfahren vorzubehalten ist (vgl. VGH Bad. -Württ., Beschlüsse vom 21.02.1997 - 8 S 483/97 - DVBl. 1997 S. 1325 f. = VBlBW 1997 S. 262 f. und vom 12.05.1997 - A 12 S 580/97 - DVBl. 1997 S. 1327 f. = VBlBW 1997 S. 379 (380)), oder ob der uneingeschränkte Verweis in § 146 Abs. 4 VwGO auf eine entsprechende Anwendung aller Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO seinen Sinn dadurch behält, daß der bloß summarische Charakter der dort aufgeführten Beschlußverfahren allein auf die Tatsachenfeststellung, nicht aber auf die Beantwortung entscheidungserheblicher Rechtsfragen bezogen wird und deshalb deren zumindest überschlägige, nur noch einer Überprüfung im Hauptsacheverfahren vorbehaltene Beantwortung zuläßt (vgl. Hess. VGH, Beschluß 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.1999 - NC 9 S 31/99

    Grundsatzbeschwerde im vorläufigen Rechtsschutzverfahren; Zulassung zum Studium -

    Es muß daher genügen, daß die klärungsbedürftige Frage im Beschwerdeverfahren einer Klärung nähergebracht oder - was dasselbe meint - einer vorläufigen Klärung zugeführt wird (vgl. HessVGH, Beschluß vom 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97; Beschluß vom 30.01.1998 - 14 TZ 2416/97 -, NVwZ 1998, 755).
  • VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99

    Leistungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Vollziehung und Vollstreckung gegenüber

    Dies ist aber - wie dargelegt - gerade nicht der Fall, da die Beklagte hier "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne daß ihre schiffahrtspolizeilichen Kompetenzen tangiert würden (so i.E. auch VG Kassel, NJW 1980, 305, 307; Hess. VGH, NVwZ 1997, 304; Hess. VGH, Beschl. v. 25.07.1997 -14 TZ 1755/97- nach juris).
  • VG Schwerin, 06.03.2024 - 2 A 470/21

    Anordnung von Baumersatzpflanzungen

    Umdrucks, unveröffentlicht; vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 25. Juli 1997 - 14 TZ 1755/97 -, BeckRS 2005, 23622; vgl. hierzu auch Hofrichter/Fickenscher, in: BeckOK-PolR Bbg, 2. Edn.
  • VG Frankfurt/Main, 17.09.1998 - 6 G 2151/97
    Die dem früheren Staatlichen Amt für Immissions- und Strahlenschutz F gemäß § 52 Abs. 2 BImSchG zugewiesene Überwachungsbefugnis konnte deshalb gegenüber der Antragstellerin als Betreiberin des P bades nur im Benehmen mit der für F zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Minister des Inneren (§ 136 Abs. 1 HGO), ausgeübt werden (Hess.VGH, Beschl. v. 07.03.1996, 14 TG 3967/95, Leitsatz Nr. 6, S.10 des Beschlußumdruckes, Beschl. v. 25.07.1997, 14 TZ 1755/97, Beschlußumdruck S.4).
  • VG Wiesbaden, 29.11.2001 - 4 E 388/97

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Fehlen des berechtigten

    Das Gericht kann vorliegend offen lassen, ob der Bescheid des Beklagten vom 30.09.1996 rechtswidrig gewesen ist (vgl. in diesem Sinne den Beschluß des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 10.04.1997 - 4 G 76/97(2) - und den Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97 -).
  • VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99

    Gewässerverunreinigung, Bundeswasserstraße, Gewässer erster Ordnung, kommunaler

    Dies ist aber - wie dargelegt - gerade nicht der Fall, da die Beklagte hier "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne daß ihre schiffahrtspolizeilichen Kompetenzen tangiert würden (so i.E. auch VG Kassel, NJW 1980, 305, 307; Hess. VGH, NVwZ 1997, 304; Hess. VGH, Beschl. v. 25.07.1997 -14 TZ 1755/97- nach juris).".
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