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LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15 - dejure.org

Rechtsprechung
   LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25420
LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15 (https://dejure.org/2016,25420)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24.06.2016 - 17 S 303/15 (https://dejure.org/2016,25420)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 17 S 303/15 (https://dejure.org/2016,25420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Beschlusses über die Verwalterbestellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtungsfrist: Keine Nachfrageobliegenheit bei Verschulden des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtungsfrist § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG: Keine Nachfrageobliegenheit bei Verschulden des Gerichts (IMR 2016, 442)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15
    Dabei dürfen an die Auswahl eines angemessenen Kostenverteilungsschlüssels nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden, weil sich jede Änderung des Verteilungsmaßstabs zwangsläufig auf die Kostenlast des einen oder anderen Eigentümers auswirkt (vgl. BGH WuM 2011, 381).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof dazu ausgeführt, das Erfordernis eines sachlichen Grundes diene nur der Missbrauchskontrolle (vgl. BGH ZWE 2011, 323), nur willkürliche Änderungen eines Verteilungsschlüssels seien ausgeschlossen, im Übrigen könne ein einzelner Wohnungseigentümer aufgrund der gesetzlich eingeräumten Beschlusskompetenz nicht darauf vertrauen, dass der Verteilungsschlüssel nicht geändert werde.

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15
    Die Jahresabrechnung muss eine geordnete und übersichtliche inhaltlich zutreffende Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben für das betreffende Wirtschaftsjahr enthalten (BGH ZWE 2010, 170; Bärmann-Becker, a.a.O., § 28 Rn. 114).

    Danach sind die tatsächlich geleisteten Zahlungen der Eigentümer als Einnahmen und zusätzlich die geschuldeten Zahlungen auszuweisen (BGH ZWE 2010, 170).

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Auszug aus LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15
    Die Kosten für den Kabelanschluss, die der Gemeinschaft in Rechnung gestellt werden, obwohl sie beim Gebrauch des Sondereigentums anfallen, werden von § 16 Abs. 2 und 3 WEG umfasst (vgl. BGH NJW 2007, 3492; Bärmann-Becker, a.a.O., § 28 Rn. 86), so dass eine Änderung des Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss grundsätzlich zulässig ist.

    Soweit die Kläger eine Entscheidung des BGH (vgl. BGH NJW 2007, 3492) zitieren, nach denen eine Verteilung der Kosten nach Miteigentumsanteilen unabhängig von der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, bedeutet dies nicht im Umkehrschluss, dass eine Befreiung derjenigen, die die Anlage nicht nutzen, nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Auszug aus LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15
    Die Ablehnung der Abberufung muss aus objektiver Sicht nicht mehr vertretbar erscheinen (vgl. BGH NJW 2012, 1884).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15
    Dies ergibt sich daraus, dass der Kläger durch die Ablehnung der Anträge ggfs. in seinem Recht auf ordnungsgemäße Verwaltung verletzt wird (vgl. BGH ZWE 2010, 174).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15
    Die dabei einzuhaltenden Grenzen richten sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BGHZ 113, 197; BayObLGZ 1985, 57, 62; Bärmann-Merle, a.a.O., § 23 Rn. 84).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 76/99

    Jahresabrechnung des Hausverwalters

    Auszug aus LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15
    Zwar kann in der verzögerten Erstellung der Jahresabrechnung bzw. der Nichtausführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft ein wichtiger Grund für eine Abberufung gesehen werden (vgl. BayObLG ZWE 2000, 38).
  • LG Itzehoe, 16.08.2011 - 11 S 42/10

    Kein wirksamer Zweitbeschluss ohne sachlichen Grund!

    Auszug aus LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15
    Insoweit wird die Auffassung vertreten, dass die nachträgliche Änderung eines im Erstbeschluss bestandskräftig festgelegten Verteilungsschlüssels nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen kann, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse seit dem Zeitpunkt des Erstbeschlusses zumindest in einem wesentlichen Punkt verändert haben, da sonst die Anfechtungsfrist hinsichtlich des Erstbeschlusses ins Leere liefe (LG Itzehoe ZMR 2011, 998; Schmidt, ZMR 2007, 913).
  • BayObLG, 31.01.1985 - BReg. 2 Z 98/84

    Wohnungseigentümer; Wohnraummiete; Verwaltungsangelegenheit; Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15
    Die dabei einzuhaltenden Grenzen richten sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BGHZ 113, 197; BayObLGZ 1985, 57, 62; Bärmann-Merle, a.a.O., § 23 Rn. 84).
  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus LG Dortmund, 24.06.2016 - 17 S 303/15
    Dies ist nicht der Fall, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben; als geringfügig sind in der Regel Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehen (vgl. BGH NJW 2004, 3775).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 118/04

    Rechtsfolgen des Eingangs des Scheidungsantrags nach Ablauf der Jahresfrist;

  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 136/10

    Wohnungseigentumsverfahren: "Demnächst" erfolgte Zustellung einer

  • LG Dortmund, 11.10.2018 - 17 S 282/15
    Dem hier vorliegenden Verfahren und dem seinerzeitigen Parallelverfahren 17 S 303/15 ist jedenfalls zu entnehmen, dass die WEG seinerzeit (für das Wirtschaftsjahr 2014) mit weiteren Anfechtungsprozessen rechnen musste.
  • LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 140/19

    Ordnungsgemäße WEG-Jahresabrechnung und Winterdienstübertragung

    Da die Abrechnung - sofern man die Anlagen B 1 und B 2 unberücksichtigt lässt - damit insgesamt nicht nachvollziehbar bzw. in sich widersprüchlich ist, ist sie aufgrund der genannten Mängel bei der Darstellung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Kontenentwicklung insgesamt für unwirksam zu erklären, ohne dass es noch auf die Einwendungen gegen die Einzelposten ankommt (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 24. Juni 2016 - 17 S 303/15 -, Rn. 99, juris; Bärmann/Becker, a.a.O., § 28 Rn. 177).
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