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LAG Hamm, 31.07.2009 - 19 Sa 433/09 - dejure.org

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 31.07.2009 - 19 Sa 433/09   

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https://dejure.org/2009,13457
LAG Hamm, 31.07.2009 - 19 Sa 433/09 (https://dejure.org/2009,13457)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31.07.2009 - 19 Sa 433/09 (https://dejure.org/2009,13457)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 19 Sa 433/09 (https://dejure.org/2009,13457)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitszeitverringerung - Anspruch hierauf?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit einer Diätassistentin im Schichtbetrieb eines Krankenhauses; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zu entgegenstehenden betrieblichen Gründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit einer Diätassistentin im Schichtbetrieb eines Krankenhauses; Darlegungen der Arbeitgeberin zu entgegenstehenden betrieblichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 409/04

    Teilzeitanspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2009 - 19 Sa 433/09
    Denn der Arbeitgeber kann auf die Einhaltung der Frist des § 8 Abs. 6 TzBfG verzichten (LAG Baden-Württemberg vom 09.06.2004 - 4 Sa 50/03 Rdnr. 35f, offengelassen vom BAG in seiner Entscheidung vom 21.06.2005 - 9 AZR 409/04).

    Hierzu zählen grundsätzlich auch die für die Einarbeitung einer Ersatzkraft anfallenden Kosten (BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 409/04; diesem folgend: Rohlfs, Kommentar zum TzBfG, § 8 Rdnr. 36; Meinel/Heyn/Herms, Kommentar zum TzBfG, § 8 Rdnr. 71, ErfK/Preis, § 8 TzBfG Rdnr. 31).

    Eine unverhältnismäßiger Fortbildungsaufwand ist vom Bundesarbeitsgericht bei 142, 5 Schulungsstunden im Verhältnis zu 345 Stunden Arbeitszeit angenommen worden (BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 409/04).

    Sofern die Beklagte vorträgt, dass für eine neue Kraft mindestens sechs Wochen Einarbeitungszeit zu veranschlagen sind, ist dies dem Arbeitgeber ebenfalls zumutbar (BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 409/04).

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2009 - 19 Sa 433/09
    Diese gilt mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils als erteilt (vgl. zuletzt BAG vom 16.12.2008 - 9 AZR 893/07 Rdnr. 20).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist für die Frage, welche Tatsachen zu berücksichtigen sind, der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunsches durch den Arbeitgeber maßgeblich (vgl. zuletzt BAG vom 16.12.2008 - 9 AZR 893/07 Rdnr. 51 m.w.N).

    Ob ein dem Teilzeitbegehren des Arbeitnehmers ein betrieblicher Grund des Arbeitgebers entgegensteht, wird vom Bundesarbeitsgericht in drei Schritten geprüft (vgl. zuletzt BAG vom 16.12.2008 - 9 AZR 893/07 Rdnr. 47ff.).

  • BAG, 30.09.2003 - 9 AZR 665/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2009 - 19 Sa 433/09
    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Vergangenheit eine wesentliche Beeinträchtigung angenommen, wenn der Teilzeitwunsch den "Kern" des Konzepts berührt (BAG vom 19.08.2003 - 9 AZR 542/02) bzw. einen "unverzichtbaren Bestandteil" des Organisationskonzepts betrifft (BAG vom 30.09.2003 - 9 AZR 665/02).

    Es hat eine wesentliche Beeinträchtigung verneint, wenn die mit der Umsetzung des Teilzeitwunsches verbundenden Auswirkungen "sehr begrenzt" sind oder sich das Organisationskonzept auch bei Einsatz von Vollzeitkräften nicht realisieren lässt (BAG vom 30.09.2003 a.a.O.).

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 319/03

    Teilzeitanspruch - Kirche

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2009 - 19 Sa 433/09
    Das sind Gründe, die zwingend oder unabweisbar sind (BAG vom 18.05.2004 - 9 AZR 319/03).

    Für die Beschäftigten in einem Krankenhaus bestehen insoweit keine Besonderheiten (vgl. dazu nur: BAG vom 18.05.2004 - 9 AZR 319/03 unter III. 7. dd) der Gründe).

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03

    Teilzeitanspruch - Verteilung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2009 - 19 Sa 433/09
    Ein derartiger "offener" Verteilungsantrag ist nicht zu unbestimmt i. S. v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BAG vom 23.11.2004 - 9 AZR 644/03).

    Dabei verlangt das Bundesarbeitsgericht vom Arbeitgeber regelmäßig eine Nachfrage bei der Agentur für Arbeit als auch das Schalten einer inner- und/oder außerbetrieblichen Stellenausschreibung (BAG vom 27.04.2004 - 9 AZR 644/03).

  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 542/02

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung - betriebliche Ablehnungsgründe

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2009 - 19 Sa 433/09
    Die Klägerin begehrt die Zustimmung der Beklagten zu einer Vertragsänderung und damit die Abgabe einer Willenserklärung i.S.v. § 894 ZPO (BAG vom 20.07.2004 - 9 AZR 626/03, BAG vom 19.08.2003 - 9 AZR 542/02; BAG vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/02).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Vergangenheit eine wesentliche Beeinträchtigung angenommen, wenn der Teilzeitwunsch den "Kern" des Konzepts berührt (BAG vom 19.08.2003 - 9 AZR 542/02) bzw. einen "unverzichtbaren Bestandteil" des Organisationskonzepts betrifft (BAG vom 30.09.2003 - 9 AZR 665/02).

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2009 - 19 Sa 433/09
    Die Klägerin begehrt die Zustimmung der Beklagten zu einer Vertragsänderung und damit die Abgabe einer Willenserklärung i.S.v. § 894 ZPO (BAG vom 20.07.2004 - 9 AZR 626/03, BAG vom 19.08.2003 - 9 AZR 542/02; BAG vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/02).
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2009 - 19 Sa 433/09
    Die Klägerin begehrt die Zustimmung der Beklagten zu einer Vertragsänderung und damit die Abgabe einer Willenserklärung i.S.v. § 894 ZPO (BAG vom 20.07.2004 - 9 AZR 626/03, BAG vom 19.08.2003 - 9 AZR 542/02; BAG vom 18.02.2003 - 9 AZR 164/02).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2009 - 19 Sa 433/09
    Diese sog. "Sperrfrist" dient der Planungssicherheit des Arbeitgebers und dem Betriebsfrieden (BAG vom 18.02.2003 - 9 AZR 356/02 unter II. 3. der Gründe, zustimmend Mengel in: BB 2003, 1348 sowie Thüsing in: SAE 2004 [1], 6)).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - 4 Sa 50/03

    Teilzeitanspruch eines Pharmareferenten im Außendienst

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2009 - 19 Sa 433/09
    Denn der Arbeitgeber kann auf die Einhaltung der Frist des § 8 Abs. 6 TzBfG verzichten (LAG Baden-Württemberg vom 09.06.2004 - 4 Sa 50/03 Rdnr. 35f, offengelassen vom BAG in seiner Entscheidung vom 21.06.2005 - 9 AZR 409/04).
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 917/98

    Vereinbarung über die Entgeltfortzahlung während einer Bildungsveranstaltung

  • LAG Köln, 21.10.2020 - 3 Sa 531/20
    Ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich des Ausschlussgrundes nach § 8 Abs. 6 TzBfG fallen Verringerungen der Arbeitszeit, welche auf der Grundlage von anderen Gesetzen (wie § 15 BEEG oder § 81 SGB IX) erfolgt sind (LAG Hamm 31.07.2009 - 19 Sa 433/09 - juris).
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