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BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 454/84 - dejure.org

Rechtsprechung
   BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 454/84   

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BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 454/84 (https://dejure.org/1985,17692)
BAG, Entscheidung vom 30.05.1985 - 2 AZR 454/84 (https://dejure.org/1985,17692)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 454/84 (https://dejure.org/1985,17692)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 454/84
    II. Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 42, 151, 157).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 454/84
    Sie kann vorliegend aber gleich wohl durch den Senat ausgelegt werden, weil das Landesarbeitsgericht keine Auslegung vorgenommen hat und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine besondere, der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogene Richtung geben könnten, ausscheiden (BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation, unter III 1 der Gründe; BGHZ 65, 107).
  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 454/84
    Gründe, die in der schriftlichen Stellungnahme nicht enthalten sind, kann er nach Ablauf der Frist nicht nachschieben (BAG Beschluß vom 3. Juli 1984 - 1 ABR 74/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 454/84
    II. Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 42, 151, 157).
  • BAG, 04.03.1961 - 5 AZR 169/60

    Gewährung einer Weihnachtsgratifikation - Verbindliche Ankündigung - Ableitung

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 454/84
    Sie kann vorliegend aber gleich wohl durch den Senat ausgelegt werden, weil das Landesarbeitsgericht keine Auslegung vorgenommen hat und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine besondere, der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogene Richtung geben könnten, ausscheiden (BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation, unter III 1 der Gründe; BGHZ 65, 107).
  • BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55

    Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 454/84
    Sie kann vorliegend aber gleich wohl durch den Senat ausgelegt werden, weil das Landesarbeitsgericht keine Auslegung vorgenommen hat und besondere Umstände des Einzelfalles, die der Auslegung eine besondere, der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogene Richtung geben könnten, ausscheiden (BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 1 AZR 418/55 - AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; Urteil vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation, unter III 1 der Gründe; BGHZ 65, 107).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 454/84
    Parallelsache zu 2 AZR 321/84 2 AZR 454«/84 3 Sa 204/83 Bremen Verkündet am Im Namen ie s Volkes! 30. Mai 1985 Bittner, Urteil Amtsinspektor als Urkundsbeamter In Sechen der Geschäftsstelle pp.
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 454/84
    Die in diesem Zusammenhang in zahlreichen Senatsentscheidungen gewählte Formulierung, der Arbeitgeber habe in gerichtlich voll nachprüfbarer Weise darzulegen und ggf. zu beweisen, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten inner- oder außerbetrieblichen Gründe tatsächlich vorliegen und in welchem Umfang dadurch A r b e i t s p l ä t z e ganz oder teilweise wegfallen (vgl. beispielsweise Senatsurteil vom 7. Dezember 1978, BAG 31, 157 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), ist verschiedentlich dahin mißverstanden worden, der Arbeitgeber müsse darlegen und beweisen, der "konkrete Arbeits platz" des betroffenen Arbeitnehmers sei "weggefallen", d.h. das Beschäftigungsbedürfnis sei gerade dort entfallen, wo der gekündigte Arbeitnehmer zuletzt eingesetzt worden sei.
  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 515/82

    Voraussetzungen eines Betriebes bei mehreren Unternehmen

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 454/84
    Danach ist Betrieb "die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber mit seinem oder seinen Arbeitnehmer(n) durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen" (vgl. u.a. BAG 1, 175, 178; Urteil vom 26. August 1971 - 2 AZR 233/70 - AP Nr. 1 zu § 23 KSchG 1969, unter II 1 der Gründe; Urteil vom 23. März 198 - 7 AZR 515/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen, unter I 2 a der Gründe; Dietz/ Richardi, BetrVG, 6. Auf1., § 1 Rz 58 und KR-Becker, aaO, Rz 80, beide m.w.N.).
  • BAG, 09.09.1982 - 2 AZR 253/80

    Vorlage einer Arbeitgeberstellung

    Auszug aus BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 454/84
    Der Senat hat auch bereits mit Urteil vom 4. Juli 1957 (BAG 4, 203, 206 f. = AP Nr. 1 zu § 21 KSchG mit zust. Anm. von Herschel) ausgeführt und in dem Urteil vom 9. September 1982 (BAG 40, 145, 155 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Hausmeister mit weitgehend zust. Anm. von Jahnke) bestätigt, daß mehrere Arbeitgeber einen gemeinsamen Betrieb unterhalten können, sofern eine rechtliche Vereinbarung über die einheitliche Leitung getroffen worden ist.
  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

  • BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70

    Betriebsbegriff - Verkaufsstelle

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80

    Kündigung - Konkursverfahren

  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

  • BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 7/54

    Mitbestimmung: Anwendung der Vorschriften des BetrVG auf Unternehmen der

  • BAG, 01.07.1976 - 2 AZR 322/75

    Betriebsbedingte Kündigung - Rationalisierung - Schließung einer

  • BAG, 04.07.1957 - 2 AZR 86/55

    Selbständige Unternehmer - Einheitlicher Betrieb - Beweislast - Arbeitsstätte

  • BAG, 23.02.1961 - 5 AZR 136/60

    Unständiger Hafenaushilfsarbeiter - Hamburger Hafen - Lohnanspruch -

  • BAG, 23.07.1970 - 2 AZR 426/69

    Gesamthafenbetriebsgesellschaft - Hafenarbeiter - Vermittlung in einzelne

  • BAG, 19.07.1957 - 1 AZR 161/56

    Hafenaushilfsarbeiter - Arbeitsamt - Erwerbsloser -

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