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BVerfG, 19.06.1992 - 2 BvR 112/92 - dejure.org

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.06.1992 - 2 BvR 112/92   

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https://dejure.org/1992,7083
BVerfG, 19.06.1992 - 2 BvR 112/92 (https://dejure.org/1992,7083)
BVerfG, Entscheidung vom 19.06.1992 - 2 BvR 112/92 (https://dejure.org/1992,7083)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juni 1992 - 2 BvR 112/92 (https://dejure.org/1992,7083)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung bei staatlicher Verfolgung von Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 2 BvR 112/92
    Schließlich ist es regelmäßig nicht asylbegründend, wenn die staatliche Strafverfolgung der Terrorismusbekämpfung dient (vgl. BVerfGE 80, 315 [336 ff.]; 81, 142 [149 ff.]).

    Da keine Umstände ersichtlich sind, die den Rückschluß zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der angegriffene Beschluß aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 2 BvR 112/92
    Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens und damit auch des Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist allein die Frage der sofortigen Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung, nicht diese selbst (vgl. BVerfGE 67, 43 [60]).

    Anknüpfungspunkt der gerichtlichen Überlegungen zur Frage der Bestätigung oder Verwerfung des Sofortvollzugs ist daher die Frage, ob das Bundesamt den Asylantrag zu Recht als offensichtlich unbegründet abgelehnt hat und ob diese Prüfung auch weiterhin Bestand haben kann (BVerfGE 67, 43 [60 ff.]).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 2 BvR 112/92
    Schließlich ist es regelmäßig nicht asylbegründend, wenn die staatliche Strafverfolgung der Terrorismusbekämpfung dient (vgl. BVerfGE 80, 315 [336 ff.]; 81, 142 [149 ff.]).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 2 BvR 112/92
    Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen kann eine Abweisung als offensichtlich unbegründet in Frage kommen, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität (vgl. BVerfGE 54, 341 [356 ff.]) nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auch auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfGE 65, 76 [97]).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 2 BvR 112/92
    Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen kann eine Abweisung als offensichtlich unbegründet in Frage kommen, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität (vgl. BVerfGE 54, 341 [356 ff.]) nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auch auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfGE 65, 76 [97]).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 2 BvR 112/92
    Die volle Auslagenerstattung ergibt sich daraus, daß das Begehren des Beschwerdeführers, soweit es sich nicht als erfolgreich erwiesen hat, von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 32, 1 [39]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1992 - 2 BvR 112/92
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die den Rückschluß zuließen, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der angegriffene Beschluß aufzuheben; die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
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