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BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 389/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht und die Behandlung von Beweisanträgen im Asylverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.06.1984 - 11 A 423/82
- BVerwG, 25.02.1985 - 9 B 206.84
- BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 389/85
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- BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88
Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren
Auszug aus BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 389/85
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ), weil es den hieraus abzuleitenden und vom Bundesverfassungsgericht insbesondere auf hinreichende Verläßlichkeit und zureichenden Umfang zu überprüfenden Anforderungen an die gerichtliche Tatsachenfeststellung (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]), namentlich an die Aufklärungspflicht und die Behandlung von Beweisanträgen (vgl. hierzu im einzelnen BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, InfAuslR 1990, 161 [163 ff.]), nicht genügt.Damit hat es weder die gesetzlichen Voraussetzungen der Ablehnung entsprechender Beweisanträge (§ 98 VwGO in Verbindung mit §§ 402 ff. ZPO ) eingehalten noch den für Asylverfahren geltenden verfassungsrechtlichen Einschränkungen eines etwaigen Ermessensspielraums (vgl. hierzu BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, InfAuslR 1990, 161 [164 f.]) genügt.
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 389/85
a) Das Oberverwaltungsgericht hat sich bei seinen Feststellungen zur Schutzgewährung maßgeblich auf drei Auskünfte des Auswärtigen Amtes aus dem Jahre 1981 berufen, welche mithin zum entscheidungswesentlichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 54, 341 [359 f.]) im Juni 1984 einen ca. drei Jahre zurückliegenden Zustand und dessen Einschätzung beschrieben. - BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 389/85
Das Oberverwaltungsgericht hat die von ihm für ungeklärt eingeschätzte Frage ausdrücklich nicht abschließend entschieden, "ob die unbestreitbare Abnahme der ostanatolischen Jeziden in der Vergangenheit in erster Linie auf religiös motivierte Gewalttaten zurückzuführen ist, oder ob darin ein allgemeiner Umschichtungsprozeß in der Sozialstruktur Ostanatoliens zum Ausdruck kommt." Es hat mithin sinngemäß zugunsten der Beschwerdeführer unterstellt, die von ihm festgestellten Gewaltakte gegen Jeziden, die auf mit religiöser Intoleranz eingehender sozialer Mißachtung beruhten, ferner die "legalisierten Landenteignungen", welche auf Betreiben örtlicher Großgrundbesitzer vorgekommen seien, sowie schließlich die "totale wirtschaftliche Abhängigkeit von Großgrundbesitzern", welcher Jeziden unterlägen, seien als asylerhebliche gruppengerichtete Verfolgung durch nichtstaatliche Stellen (vgl. hierzu BVerfGE 83, 216 [232 ff.]) zu beurteilen.
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 389/85
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ), weil es den hieraus abzuleitenden und vom Bundesverfassungsgericht insbesondere auf hinreichende Verläßlichkeit und zureichenden Umfang zu überprüfenden Anforderungen an die gerichtliche Tatsachenfeststellung (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]), namentlich an die Aufklärungspflicht und die Behandlung von Beweisanträgen (vgl. hierzu im einzelnen BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, InfAuslR 1990, 161 [163 ff.]), nicht genügt. - BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …
Auszug aus BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 389/85
Umstände, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, mit der Verfassung übereinstimmende Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [149]), sind nicht ersichtlich. - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen …
Auszug aus BVerfG, 06.06.1991 - 2 BvR 389/85
Umstände, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute, mit der Verfassung übereinstimmende Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [149]), sind nicht ersichtlich.