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BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93 - dejure.org

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93   

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BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93 (https://dejure.org/1993,6802)
BVerfG, Entscheidung vom 27.10.1993 - 2 BvR 851/93 (https://dejure.org/1993,6802)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - 2 BvR 851/93 (https://dejure.org/1993,6802)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung voraus, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen dürfen und bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [296]).

    Es dürften bei Vorliegen an sich eindeutiger Auskünfte, z.B. des Auswärtigen Amtes, keine ernstzunehmenden Stellungnahmen anderer Seite entgegenstehen, die geeignet seien, deren Überzeugungskraft in asylrechtlich relevanten Punkten zu erschüttern (BVerfGE 65, 76 [97]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 1991 - 2 BvR 1351/91 -, InfAuslR 1992, 72 [74] und vom 15. Mai 1992 - 2 BvR 207/92 -, InfAuslR 1992, 300 [302 f.]).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
    Indes ist diese Argumentation auch unter Berücksichtigung des dem Verwaltungsgericht einzuräumenden Wertungsrahmens (BVerfGE 76, 143 [162]) verfassungsrechtlich nicht tragfähig.
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
    Dies könnte deshalb der Fall sein, weil das Verwaltungsgericht zur Voraussetzung der Gewährung von Abschiebungsschutz im Hinblick auf die Asylantragstellung macht, daß die Beschwerdeführer in ihrem Heimatland bereits politische Verfolgung erlitten haben oder von einer solchen Verfolgung bedroht gewesen sein müssen, eine solche einschränkende Interpretation des § 51 Abs. 1 AuslG aber mit Wortlaut und Sinn der Vorschrift unvereinbar ist (vgl. BVerfGE 74, 51 [66 f.] und die nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 20; Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; ferner BVerfG, Kammerentscheidungen vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, InfAuslR 1993, 179 [181] und vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 -, DVBl. 1993, 1002 ).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil insgesamt (vgl. § 28 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG a.F.) aufzuheben.
  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs.

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
    Dies könnte deshalb der Fall sein, weil das Verwaltungsgericht zur Voraussetzung der Gewährung von Abschiebungsschutz im Hinblick auf die Asylantragstellung macht, daß die Beschwerdeführer in ihrem Heimatland bereits politische Verfolgung erlitten haben oder von einer solchen Verfolgung bedroht gewesen sein müssen, eine solche einschränkende Interpretation des § 51 Abs. 1 AuslG aber mit Wortlaut und Sinn der Vorschrift unvereinbar ist (vgl. BVerfGE 74, 51 [66 f.] und die nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 20; Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; ferner BVerfG, Kammerentscheidungen vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, InfAuslR 1993, 179 [181] und vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 -, DVBl. 1993, 1002 ).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung voraus, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen dürfen und bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [296]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil insgesamt (vgl. § 28 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG a.F.) aufzuheben.
  • BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs.

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
    Dies könnte deshalb der Fall sein, weil das Verwaltungsgericht zur Voraussetzung der Gewährung von Abschiebungsschutz im Hinblick auf die Asylantragstellung macht, daß die Beschwerdeführer in ihrem Heimatland bereits politische Verfolgung erlitten haben oder von einer solchen Verfolgung bedroht gewesen sein müssen, eine solche einschränkende Interpretation des § 51 Abs. 1 AuslG aber mit Wortlaut und Sinn der Vorschrift unvereinbar ist (vgl. BVerfGE 74, 51 [66 f.] und die nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 20; Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; ferner BVerfG, Kammerentscheidungen vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, InfAuslR 1993, 179 [181] und vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 -, DVBl. 1993, 1002 ).
  • BVerfG, 15.05.1992 - 2 BvR 207/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht bei

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
    Es dürften bei Vorliegen an sich eindeutiger Auskünfte, z.B. des Auswärtigen Amtes, keine ernstzunehmenden Stellungnahmen anderer Seite entgegenstehen, die geeignet seien, deren Überzeugungskraft in asylrechtlich relevanten Punkten zu erschüttern (BVerfGE 65, 76 [97]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 1991 - 2 BvR 1351/91 -, InfAuslR 1992, 72 [74] und vom 15. Mai 1992 - 2 BvR 207/92 -, InfAuslR 1992, 300 [302 f.]).
  • BVerfG, 08.11.1991 - 2 BvR 1351/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
    Es dürften bei Vorliegen an sich eindeutiger Auskünfte, z.B. des Auswärtigen Amtes, keine ernstzunehmenden Stellungnahmen anderer Seite entgegenstehen, die geeignet seien, deren Überzeugungskraft in asylrechtlich relevanten Punkten zu erschüttern (BVerfGE 65, 76 [97]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 1991 - 2 BvR 1351/91 -, InfAuslR 1992, 72 [74] und vom 15. Mai 1992 - 2 BvR 207/92 -, InfAuslR 1992, 300 [302 f.]).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 2 BvR 1328/96

    Zur Feststellung subjektiver Nachfluchtgründe, hier: erfolgreiche

    Eine einschränkende Interpretation des Abschiebungsschutzes bei der Fallgruppe der subjektiven Nachfluchtgründe, die auf einen völligen Gleichlauf von asylrechtlicher und ausländerrechtlicher Bewertung zielte, wäre aber verfassungsrechtlich nicht tragfähig (vgl. BVerfGE 74, 51 [66 f.]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, InfAuslR 1993, S. 179 und vom 27. Oktober 1993 - 2 BvR 851/93 -, InfAuslR 1994, S. 114).
  • VG München, 19.02.2014 - M 17 K 13.31166

    Herkunftsland Serbien

    Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG B.v. 27.10.1993 - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114).
  • VG München, 22.10.2015 - M 17 K 15.30878

    Abgewiesene Klage in asylrechtlicher Streitigkeit

    Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG, B. v. 27.10.1993, - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114).
  • VG München, 22.10.2015 - M 17 K 15.30895

    Abgewiesene Klage in asylrechtlicher Streitigkeit

    Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG, B. v. 27.10.1993, - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114).
  • VG München, 13.08.2015 - M 17 K 15.30145

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eine Kosovaren

    Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG, B.v. 27.10.1993, - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114).
  • VG München, 18.06.2015 - M 17 K 14.31287

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG, B.v. 27.10.1993, - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114).
  • VG München, 20.02.2014 - M 17 K 13.30852

    Kein Tatsachenvortrag

    Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG, B.v. 27.10.1993, - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114).
  • VG München, 16.12.2013 - M 17 K 13.30542

    Psychische Erkrankung behandelbar

    Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG B.v. 27.10.1993, - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114).
  • VG München, 16.12.2013 - M 17 K 13.30815

    Asylerhebliche Verfolgung nicht dargetan; Behandlung der psychischen Erkrankung

    Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG B.v. 27.10.1993, - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114).
  • VG München, 17.10.2013 - M 17 K 13.30644

    Familienzusammenführung nicht asylerheblich; Herkunftsland: Kosovo

    Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG B.v. 27.10.1993, - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114).
  • VG München, 17.10.2013 - M 17 K 13.30652

    Asylerhebliche Verfolgung nicht dargetan; Herkunftsland: Serbien

  • VG München, 19.09.2013 - M 17 K 13.30240

    Asylerhebliche Verfolgung nicht dargetan; Herkunftsland: Serbien

  • VG München, 19.09.2013 - M 17 K 13.30136

    Bedrohung durch die Mafia; Herkunftsland: Serbien

  • VG München, 16.07.2013 - M 17 K 12.31032

    Psychische Erkrankung im Herkunftsland behandelbar

  • VG Augsburg, 13.02.2012 - Au 2 K 11.30487

    Asylrecht Bangladesch; Gerichtsbescheid; Klage offensichtlich unbegründet

  • VG München, 27.08.2015 - M 17 K 15.30499

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eine Kosovaren

  • VG München, 27.08.2015 - M 17 K 15.30150

    Rechtmäßige Abschiebung in den Kosovo

  • VG München, 18.06.2015 - M 17 K 14.31171

    Offensichtliche Unbegründetheit der Asylanträge aus Serbien stammender Kläger

  • VG München, 18.06.2015 - M 17 K 15.30015

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines Serben - keine Kriminalisierung

  • VG Regensburg, 05.06.2015 - RO 8 K 15.30953
  • VG München, 06.02.2014 - M 17 K 13.30966

    Familienzusammenführung; keine herkunftslandbezogenen Fluchtgründe

  • VG München, 16.12.2013 - M 17 K 13.30762

    Blutrache nicht glaubhaft

  • VG München, 14.11.2013 - M 17 K 12.31040

    Klage verfristet; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mitwirkungspflichten

  • VG München, 13.08.2015 - M 17 K 15.30106

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines Kosovaren

  • VG München, 18.06.2015 - M 17 K 14.31151

    Versäumung der Klagefrist

  • VG München, 17.10.2013 - M 17 K 12.31050

    Herkunftsland Serbien

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