Rechtsprechung
BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 18.02.1993 - II/V E 5195/92
- BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung voraus, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen dürfen und bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [296]).Es dürften bei Vorliegen an sich eindeutiger Auskünfte, z.B. des Auswärtigen Amtes, keine ernstzunehmenden Stellungnahmen anderer Seite entgegenstehen, die geeignet seien, deren Überzeugungskraft in asylrechtlich relevanten Punkten zu erschüttern (BVerfGE 65, 76 [97]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 1991 - 2 BvR 1351/91 -, InfAuslR 1992, 72 [74] und vom 15. Mai 1992 - 2 BvR 207/92 -, InfAuslR 1992, 300 [302 f.]).
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
Indes ist diese Argumentation auch unter Berücksichtigung des dem Verwaltungsgericht einzuräumenden Wertungsrahmens (BVerfGE 76, 143 [162]) verfassungsrechtlich nicht tragfähig. - BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
Dies könnte deshalb der Fall sein, weil das Verwaltungsgericht zur Voraussetzung der Gewährung von Abschiebungsschutz im Hinblick auf die Asylantragstellung macht, daß die Beschwerdeführer in ihrem Heimatland bereits politische Verfolgung erlitten haben oder von einer solchen Verfolgung bedroht gewesen sein müssen, eine solche einschränkende Interpretation des § 51 Abs. 1 AuslG aber mit Wortlaut und Sinn der Vorschrift unvereinbar ist (vgl. BVerfGE 74, 51 [66 f.] und die nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 20; Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; ferner BVerfG, Kammerentscheidungen vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, InfAuslR 1993, 179 [181] und vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 -, DVBl. 1993, 1002 ).
- BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …
Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil insgesamt (vgl. § 28 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG a.F.) aufzuheben. - BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs. …
Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
Dies könnte deshalb der Fall sein, weil das Verwaltungsgericht zur Voraussetzung der Gewährung von Abschiebungsschutz im Hinblick auf die Asylantragstellung macht, daß die Beschwerdeführer in ihrem Heimatland bereits politische Verfolgung erlitten haben oder von einer solchen Verfolgung bedroht gewesen sein müssen, eine solche einschränkende Interpretation des § 51 Abs. 1 AuslG aber mit Wortlaut und Sinn der Vorschrift unvereinbar ist (vgl. BVerfGE 74, 51 [66 f.] und die nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 20; Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; ferner BVerfG, Kammerentscheidungen vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, InfAuslR 1993, 179 [181] und vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 -, DVBl. 1993, 1002 ). - BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83
Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische …
Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung voraus, daß im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise keine Zweifel bestehen dürfen und bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfGE 65, 76 [95 ff.]; 71, 276 [296]). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen …
Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil insgesamt (vgl. § 28 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG a.F.) aufzuheben. - BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs. …
Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
Dies könnte deshalb der Fall sein, weil das Verwaltungsgericht zur Voraussetzung der Gewährung von Abschiebungsschutz im Hinblick auf die Asylantragstellung macht, daß die Beschwerdeführer in ihrem Heimatland bereits politische Verfolgung erlitten haben oder von einer solchen Verfolgung bedroht gewesen sein müssen, eine solche einschränkende Interpretation des § 51 Abs. 1 AuslG aber mit Wortlaut und Sinn der Vorschrift unvereinbar ist (vgl. BVerfGE 74, 51 [66 f.] und die nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 20; Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1; ferner BVerfG, Kammerentscheidungen vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, InfAuslR 1993, 179 [181] und vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 -, DVBl. 1993, 1002 ). - BVerfG, 15.05.1992 - 2 BvR 207/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht bei …
Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
Es dürften bei Vorliegen an sich eindeutiger Auskünfte, z.B. des Auswärtigen Amtes, keine ernstzunehmenden Stellungnahmen anderer Seite entgegenstehen, die geeignet seien, deren Überzeugungskraft in asylrechtlich relevanten Punkten zu erschüttern (BVerfGE 65, 76 [97]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 1991 - 2 BvR 1351/91 -, InfAuslR 1992, 72 [74] und vom 15. Mai 1992 - 2 BvR 207/92 -, InfAuslR 1992, 300 [302 f.]). - BVerfG, 08.11.1991 - 2 BvR 1351/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes …
Auszug aus BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 851/93
Es dürften bei Vorliegen an sich eindeutiger Auskünfte, z.B. des Auswärtigen Amtes, keine ernstzunehmenden Stellungnahmen anderer Seite entgegenstehen, die geeignet seien, deren Überzeugungskraft in asylrechtlich relevanten Punkten zu erschüttern (BVerfGE 65, 76 [97]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 1991 - 2 BvR 1351/91 -, InfAuslR 1992, 72 [74] und vom 15. Mai 1992 - 2 BvR 207/92 -, InfAuslR 1992, 300 [302 f.]).
- BVerfG, 16.10.1998 - 2 BvR 1328/96
Zur Feststellung subjektiver Nachfluchtgründe, hier: erfolgreiche …
Eine einschränkende Interpretation des Abschiebungsschutzes bei der Fallgruppe der subjektiven Nachfluchtgründe, die auf einen völligen Gleichlauf von asylrechtlicher und ausländerrechtlicher Bewertung zielte, wäre aber verfassungsrechtlich nicht tragfähig (vgl. BVerfGE 74, 51 [66 f.];… Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1993 - 2 BvR 1959/92 -, InfAuslR 1993, S. 179 und vom 27. Oktober 1993 - 2 BvR 851/93 -, InfAuslR 1994, S. 114). - VG München, 19.02.2014 - M 17 K 13.31166
Herkunftsland Serbien
Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG B.v. 27.10.1993 - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114). - VG München, 22.10.2015 - M 17 K 15.30878
Abgewiesene Klage in asylrechtlicher Streitigkeit
Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG, B. v. 27.10.1993, - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114).
- VG München, 22.10.2015 - M 17 K 15.30895
Abgewiesene Klage in asylrechtlicher Streitigkeit
Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG, B. v. 27.10.1993, - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114). - VG München, 13.08.2015 - M 17 K 15.30145
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eine Kosovaren
Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG, B.v. 27.10.1993, - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114). - VG München, 18.06.2015 - M 17 K 14.31287
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG, B.v. 27.10.1993, - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114). - VG München, 20.02.2014 - M 17 K 13.30852
Kein Tatsachenvortrag
Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG, B.v. 27.10.1993, - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114). - VG München, 16.12.2013 - M 17 K 13.30542
Psychische Erkrankung behandelbar
Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG B.v. 27.10.1993, - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114). - VG München, 16.12.2013 - M 17 K 13.30815
Asylerhebliche Verfolgung nicht dargetan; Behandlung der psychischen Erkrankung …
Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG B.v. 27.10.1993, - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114). - VG München, 17.10.2013 - M 17 K 13.30644
Familienzusammenführung nicht asylerheblich; Herkunftsland: Kosovo
Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG B.v. 27.10.1993, - 2 BvR 851/93 - InfAuslR 1994, 114). - VG München, 17.10.2013 - M 17 K 13.30652
Asylerhebliche Verfolgung nicht dargetan; Herkunftsland: Serbien
- VG München, 19.09.2013 - M 17 K 13.30240
Asylerhebliche Verfolgung nicht dargetan; Herkunftsland: Serbien
- VG München, 19.09.2013 - M 17 K 13.30136
Bedrohung durch die Mafia; Herkunftsland: Serbien
- VG München, 16.07.2013 - M 17 K 12.31032
Psychische Erkrankung im Herkunftsland behandelbar
- VG Augsburg, 13.02.2012 - Au 2 K 11.30487
Asylrecht Bangladesch; Gerichtsbescheid; Klage offensichtlich unbegründet
- VG München, 27.08.2015 - M 17 K 15.30499
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eine Kosovaren
- VG München, 27.08.2015 - M 17 K 15.30150
Rechtmäßige Abschiebung in den Kosovo
- VG München, 18.06.2015 - M 17 K 14.31171
Offensichtliche Unbegründetheit der Asylanträge aus Serbien stammender Kläger
- VG München, 18.06.2015 - M 17 K 15.30015
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines Serben - keine Kriminalisierung …
- VG Regensburg, 05.06.2015 - RO 8 K 15.30953
- VG München, 06.02.2014 - M 17 K 13.30966
Familienzusammenführung; keine herkunftslandbezogenen Fluchtgründe
- VG München, 16.12.2013 - M 17 K 13.30762
Blutrache nicht glaubhaft
- VG München, 14.11.2013 - M 17 K 12.31040
Klage verfristet; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mitwirkungspflichten
- VG München, 13.08.2015 - M 17 K 15.30106
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines Kosovaren
- VG München, 18.06.2015 - M 17 K 14.31151
Versäumung der Klagefrist
- VG München, 17.10.2013 - M 17 K 12.31050
Herkunftsland Serbien