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VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02 - dejure.org

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   VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02   

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VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02 (https://dejure.org/2004,15465)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 15.01.2004 - 2 K 1126/02 (https://dejure.org/2004,15465)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 2 K 1126/02 (https://dejure.org/2004,15465)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - familiäre Lebensgemeinschaft in einer Pflegefamilie

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltsbefugnis; Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für einen unanfechtbar ausreisepflichtigen Ausländer; Erfüllung der Voraussetzungen des Familiennachzugs bei Übertragung der elterlichen Sorge für einen deutschen Enkel; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1103 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02
    Hierin liegt zugleich ein seiner freiwilligen Ausreise und seiner Abschiebung entgegenstehendes, von ihm nicht zu vertretendes Hindernis im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG (BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, BVerwGE 106, 13; vgl. auch Urt. v. 4.6.1997, BVerwGE 105, 35, 43; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 5.7.1999, a.a.O.).

    6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Abschiebungshindernis im vorbezeichneten Sinne führen (BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, a.a.O.).

    Das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG gebietet auch in diesem Zusammenhang, die Intensität der familiären Beziehungen zu prüfen und zu würdigen (BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, a.a.O., BVerwGE 106, 13, 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1998 - 13 S 3121/96

    Aufenthaltsgenehmigung: ausnahmsweises Absehen vom Versagungsgrund des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02
    Die Annahme eines Ausnahmefalles ist gerechtfertigt, weil sich nichts dafür abzeichnet, dass das gegenüber dem Kläger bestehende Abschiebungshindernis in absehbarer Zeit entfällt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1998, VBlBW 1999, 150).

    Mit dieser Erwägung wird auch nicht eine tatbestandliche Voraussetzung des § 30 Abs. 3 AuslG zugleich zur Begründung der Atypik herangezogen; denn nicht das aus Art. 6 Abs. 1 GG bzw. Art. 8 EMRK hergeleitete Abschiebungshindernis als solches, sondern dessen voraussichtlich dauerhafter Fortbestand beseitigt das Gewicht des gesetzlichen Regelversagungsgrundes (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1998, VBlBW 1999, 150).

    Sie haben nicht allein deshalb, weil ein von der Regel abweichender Fall vorliegt, zurückzutreten; es kommt ihnen allerdings nicht - wie im Regelfall - von vorn herein ein ausschlaggebendes Gewicht zu (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1998, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 29.07.1993, BVerwGE 94, 35, 43 zur Bedeutung des Sozialhilfebezugs für die ausländerrechtliche Ermessensentscheidung).

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02
    Der Kläger kann sich aber, was der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, auf einen durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichneten Ausnahmefall berufen, der das sonst ausschlaggebende Gewicht des gesetzlichen Regelversagungsgrundes beseitigt (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 29.07.1993, BVerwGE 94, 35).

    Sie haben nicht allein deshalb, weil ein von der Regel abweichender Fall vorliegt, zurückzutreten; es kommt ihnen allerdings nicht - wie im Regelfall - von vorn herein ein ausschlaggebendes Gewicht zu (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1998, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 29.07.1993, BVerwGE 94, 35, 43 zur Bedeutung des Sozialhilfebezugs für die ausländerrechtliche Ermessensentscheidung).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02
    Hierin liegt zugleich ein seiner freiwilligen Ausreise und seiner Abschiebung entgegenstehendes, von ihm nicht zu vertretendes Hindernis im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG (BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, BVerwGE 106, 13; vgl. auch Urt. v. 4.6.1997, BVerwGE 105, 35, 43; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 5.7.1999, a.a.O.).

    Dies wiederum widerspricht der Funktion der Duldung, mit der gem. § 55 Abs. 1, § 56 Abs. 2 AuslG die Abschiebung lediglich zeitweise ausgesetzt werden, nicht aber ein vorbereitendes oder ersatzweises Aufenthaltsrecht gewährt werden soll (BVerwG, Urteil vom 04.06.1997, BVerwGE 105, 35, 43 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99

    Duldungsanspruch wegen unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02
    Beim Kläger besteht ein rechtliches Abschiebungshindernis aus Art. 6 Abs. 1 GG sowie aus Art. 8 EMRK, das einen Duldungsanspruch des Klägers gemäß § 55 Abs. 2 AuslG begründet und von der Ausländerbehörde im Vollstreckungsverfahren zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urt. v. 11.11.1997, BVerwGE 105, 322, 325 und 328; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.07.1999, InfAuslR 1999, 414 = VBlBW 1999, 468).

    Es ist nicht absehbar, wann das Abschiebungshindernis entfällt, das dem Kläger im Hinblick auf die Enkeltochter wegen des gebotenen Familienschutzes zur Seite steht (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.07.1999, InfAuslR 1999, 414, und vom 05.07.2000, InfAuslR 2000, 491).

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02
    Beim Kläger besteht ein rechtliches Abschiebungshindernis aus Art. 6 Abs. 1 GG sowie aus Art. 8 EMRK, das einen Duldungsanspruch des Klägers gemäß § 55 Abs. 2 AuslG begründet und von der Ausländerbehörde im Vollstreckungsverfahren zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urt. v. 11.11.1997, BVerwGE 105, 322, 325 und 328; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.07.1999, InfAuslR 1999, 414 = VBlBW 1999, 468).
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02
    An diese Feststellungen des Bundesamtes, dass keine zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse im Sinne von §§ 51 und 53 AuslG vorliegen, ist die Ausländerbehörde gemäß § 42 Satz 1 AsylVfG gebunden (BVerwG, Urt. v. 07.09.1999, NVwZ 2000, 204 = InfAuslR 2000, 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02
    Art. 6 Abs. 1 GG, der auch für Ausländer gilt, enthält ein klassisches Grundrecht auf Schutz vor Eingriffen des Staates, eine Institutsgarantie und eine wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des privaten und öffentlichen Rechts, das Ehe und Familie betrifft (BVerwG, Urt. v. 27.8.1996, BVerwGE 102, 12, 18).
  • BVerwG, 26.03.1999 - 1 B 18.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02
    Damit verwirklicht er zwar die Regelversagungsgründe des § 7 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 46 Nr. 6 und des § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG, die auch im Anwendungsbereich des § 30 Abs. 3 AuslG zu beachten sind (BVerwG, Beschluss vom 26.03.1999, InfAuslR 1999, 332; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.07.1997, VBlBW 1998, 75).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 13 S 1726/99

    Aufenthaltsbefugnis für rechtskräftig ausgewiesenen, aber auf unabsehbare Zeit

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02
    Es ist nicht absehbar, wann das Abschiebungshindernis entfällt, das dem Kläger im Hinblick auf die Enkeltochter wegen des gebotenen Familienschutzes zur Seite steht (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.07.1999, InfAuslR 1999, 414, und vom 05.07.2000, InfAuslR 2000, 491).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 13 S 1191/97

    Aufenthaltsbefugnis für einen unanfechtbar ausreisepflichtigen, abgelehnten

  • VG Freiburg, 23.09.2016 - 4 K 88/15

    Kostenerstattung zwischen zwei Jugendhilfeträgern bei unterschiedlichen Orten der

    Da das Recht der Vermögenssorge durch das Amtsgericht C. M. nicht ebenfalls übertragen wurde, kann die für die unterschiedliche Auffassung der Beteiligten maßgebliche Frage hier dahingestellt bleiben, ob es zulässig sein kann, das elterliche Sorgerecht vollständig, also sowohl das uneingeschränkte Personen- als auch das Vermögenssorgerecht, im Wege von § 1630 Abs. 3 BGB zu übertragen ( vgl. hierzu dies verneinend - allerdings ohne klare Differenzierung zwischen dem umfassenden elterlichen Sorgerecht und dem Personensorgerecht - Thür. OVG, Beschluss vom 09.12.2008 - 1 UF 162/08 -, juris; Y. Döll, in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 1630 RdNr. 12; zur anderen Auffassung, die eine vollständige Übertragung des elterlichen Sorgerechts nach § 1630 Abs. 3 BGB für zulässig hält, siehe KG [Berlin], Beschluss vom 08.02.2006 - 25 UF 74/05 -, juris; ebenso - ausdrücklich gegen den o. gen. Beschluss des OVG Thür. - AG Erfurt, Beschluss vom 19.06.2014 - 36 F 533/14 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 15.01.2004 - 2 K 1126/02 -, juris; B. Hamdan, in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 1630 RdNrn. 12 ff. ).
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