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OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11 - dejure.org

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,45937
OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11 (https://dejure.org/2011,45937)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.10.2011 - 2 O 126/11 (https://dejure.org/2011,45937)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 2 O 126/11 (https://dejure.org/2011,45937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 29 AufenthG 2004, Art 8 MRK, Art 6 Abs 1 GG
    Prozesskostenhilfe für Untätigkeitsklage - Familiennachzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedeutung des sich aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK ergebenden Abschiebungsverbots im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG; Offenheit des Klageerfolgs bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe für Untätigkeitsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bedeutung des sich aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK ergebenden Abschiebungsverbots im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG; Offenheit des Klageerfolgs bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2010 - 2 O 116/10

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Bescheidungsklage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erlass eines (Widerspruchs-)Bescheids besteht hingegen nicht, wenn eine gebundene Rechtsentscheidung zu treffen ist, der ein Ermessens-, Beurteilungs- oder Bewertungsspielraum nicht innewohnt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.04.1997 - 6 B 6.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 380; Beschl. d. Senats v. 22.10.2010 - 2 O 116/10 - Juris; OVG LSA, Beschl. v. 26.03.2009 - 3 O 422/08 -, Juris, m. w. Nachw.).

    Bei einem auf bloße Bescheidung gerichteten Klagebegehren kommt es maßgeblich darauf an, ob die Sache im Sinne von § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO spruchreif ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.10.2010, a.a.O).

    In diesem Fall spricht das Gericht gemäß § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO die Verpflichtung aus, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.10.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11
    Kann jedoch die familiäre Lebensgemeinschaft nur in der Bundesrepublik Deutschland gelebt werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist - etwa weil ihm dort flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung droht -, drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - 1 C 3.08 -, InfAuslR 2009, 333).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11
    Bei Bestehen solcher Abschiebungsverbote hat nicht nur die zwangsweise Rückführung des betroffenen Ausländers zu unterbleiben; vielmehr ist ihm dann in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14/05 -, BVerwGE 126, 192 [197]).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11
    Ein sich aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Abschiebungsverbot ist im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG aber dann von Bedeutung, wenn sich der Ausländer auf die Ansprüche nach den §§ 27 ff. AufenthG nicht berufen kann (vgl. Beschl. d. Senats v. 29.06.2011 - 2 O 52/11 - Juris, m. w. Nachw.; vgl. zu § 30 Abs. 3 AuslG: BVerwG, Urt. v. 04.06.1997 - 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35 [43]; Urt. v. 09.12.1997 - 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13 [17]).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11
    Ein sich aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Abschiebungsverbot ist im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG aber dann von Bedeutung, wenn sich der Ausländer auf die Ansprüche nach den §§ 27 ff. AufenthG nicht berufen kann (vgl. Beschl. d. Senats v. 29.06.2011 - 2 O 52/11 - Juris, m. w. Nachw.; vgl. zu § 30 Abs. 3 AuslG: BVerwG, Urt. v. 04.06.1997 - 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35 [43]; Urt. v. 09.12.1997 - 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13 [17]).
  • BVerwG, 28.04.1997 - 6 B 6.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erneute Zulassung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erlass eines (Widerspruchs-)Bescheids besteht hingegen nicht, wenn eine gebundene Rechtsentscheidung zu treffen ist, der ein Ermessens-, Beurteilungs- oder Bewertungsspielraum nicht innewohnt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.04.1997 - 6 B 6.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 380; Beschl. d. Senats v. 22.10.2010 - 2 O 116/10 - Juris; OVG LSA, Beschl. v. 26.03.2009 - 3 O 422/08 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2007 - 11 S 1035/06

    Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11
    Die Erteilung eines solchen Aufenthaltstitels dürfte nicht bereits wegen § 29 Abs. 3 Satz 3 AufenthG ausgeschlossen sein (vgl. VGH BW, Urt. v. 18.04.2007 - 11 S 1035/06 -, AuAS 2007, 219; Beschl. v. 31.03.2009 - 13 S 44/09 - Juris; OVG B-Stadt, Beschl. v. 31.05.2006 - 1 Bs 5/06 -, Juris).
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67

    Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11
    Die Untätigkeitsklage unterliegt in solchen Fällen vielmehr unmittelbar der Abweisung, weil sich bei der gerichtlichen Prüfung erweist, dass der Kläger durch die Unterlassung des von ihm materiell zu Unrecht begehrten Verwaltungsaktes nicht in seinen Rechten verletzt ist (BVerwG, Urt. v. 28.03.1968 - VIII C 22.67 -, BVerwGE 29, 239 [242 ff.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11
    Ein Ausländer ist zwar grundsätzlich darauf zu verweisen, die familiäre Lebensgemeinschaft mit seinen ausländischen Familienangehörigen im gemeinsamen Heimatland herzustellen und zu wahren, solange die Voraussetzungen für einen Familiennachzug nicht vorliegen (vgl. Beschl. d. Senats v. 24.02.2010 - 2 M 2/10 -, EzAR-NF 51 Nr. 27, m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 2 M 84/08

    Aussetzung der Abschiebung bei Risikoschwangerschaft der deutschen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11
    Zudem können die familiären Lebensbeziehungen zwischen einem nichtehelichen Vater und seinem Kind möglicherweise schon dann nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdig sein und damit ein rechtliches Abschiebungs- bzw. Ausreisehindernis begründen, wenn eine Vaterschaftsanerkennung zwar noch schwebend unwirksam ist oder Zweifel an der Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung noch nicht ausgeräumt sind, jedoch keine durchgreifenden Zweifel an der (biologischen) Vaterschaft bestehen (vgl. Beschl. d. Senats v. 15.04.2008 - 2 M 84/08 -, AuAS 2008, 137, m. w. Nachw.; VG Freiburg, Urt. v. 21.12.2010 - 5 K 902/10 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06

    Aussetzung der Abschiebung bei Anerkennung der Vaterschaft und familiärer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 3 O 422/08

    Klage auf Erlass eines Widerspruchbescheides

  • OVG Hamburg, 31.05.2006 - 1 Bs 5/06

    Aufenthaltserlaubnis für ausgewiesenen, verheirateten Ausländer

  • BVerwG, 26.04.1991 - 1 B 149.90

    Zulässigkeit einer Klage nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im Falle

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 13 S 44/09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß AufenthG § 25 Abs 5 trotz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2011 - 2 O 52/11

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit einer Vaterschaftsanfechtung

  • VG Freiburg, 21.12.2010 - 5 K 902/10

    Abschiebungskosten, Abschiebeversuch, nichteheliches Kind, unrichtige

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - 2 O 31/17

    Aufenthaltserlaubnis bei Eltern-Kind-Beziehung nach Rücknahme des Asylantrags

    Es genügt bereits eine sich bei summarischer Prüfung ergebende Offenheit des Erfolgs, zumindest soweit diese über eine bloß entfernte Erfolgschance hinausreicht (vgl. Beschl. d. Senats v. 25.10.2011 - 2 O 126/11 -, juris RdNr. 4; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 166 RdNr. 8).
  • VG Halle, 22.12.2011 - 1 A 165/10

    Anerkennung der Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung

    Bei Bestehen solcher Abschiebungsverbote hat nicht nur die zwangsweise Rückführung des betroffenen Ausländers zu unterbleiben; vielmehr ist ihm dann in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 AufenthG (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 O 126/11 - m. w. N.).

    Ein sich aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Abschiebungsverbot ist aber dann im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG von Bedeutung, wenn sich der Ausländer auf die Ansprüche nach den §§ 27 ff. AufenthG nicht berufen kann (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 O 126/11 m. w. N.).

  • VG Mainz, 07.11.2018 - 4 L 1068/18

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; besondere Härte; humanitärer Grund;

    Die Kammer geht daher davon aus, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG auch dann in Betracht kommt, wenn es - wie hier - um den Schutz von Ehe und Familie geht (so auch: HessVGH, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 3 B 823/12 -, juris Rn. 13 [ohne Begründung]; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 O 126/11 -, juris Rn. 13 [ohne Begründung]; OVG NRW, Urteil vom 16. November 2010 - 17 A 2434/07 -, juris Rn. 25 ff.; HambOVG, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Bs 5/06 -, juris Rn. 8; a.A.: Maaßen/Kluth, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 19. Edition, Stand: 1. August 2018, § 25 Rn. 136.1; einschränkend: VGH BW, Beschlüsse vom 18. November 2009 - 13 S 2002/09 -, juris Rn. 43, vom 10. März 2009 - 11 S 2990/08 -, juris Rn. 29; offengelassen: BayVGH, Beschluss vom 6. November 2013 - 10 C 12.2355 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2019 - 2 M 86/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne Nachholung des Visumverfahrens

    Ein sich aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Abschiebungsverbot ist im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG aber dann von Bedeutung, wenn sich der Ausländer auf die Ansprüche nach den §§ 27 ff. AufenthG nicht berufen kann (vgl. Beschluss des Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 O 126/11 - juris Rn. 15, m.w.N.).
  • VG Cottbus, 28.10.2020 - 1 K 704/20

    Klage des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen gegen die Kommunalaufsicht

    Anderenfalls liefe das Begehren auf eine Klage auf Bescheidung schlechthin hinaus, die der deutschen Rechtsordnung fremd ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. März 1968 - VIII C 22/67 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 23. Juli 1991 - 3 C 56.90 -, juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 02. April 2015 - OVG 5 M 11.15 -, juris Rn. 7; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 25. Oktober 2011 - 2 O 126/11 -, juris Rn. 9; Riese in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 38. EL Januar 2020, § 113 Rn. 197; strenger gar: Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 75 Rn. 3 ["§ 75 lässt nicht darüber hinaus auch eine Klage auf "Bescheidung schlechthin" zu, sofern nur der materiellrechtliche Anspruch möglicherweise besteht"]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 18 E 1326/11

    Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Fall

    vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 M 71.08 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 O 126/11 -, juris; vgl. aber auch: OVG NRW, Beschluss vom 14. April 1992 - 14 E 1422/91 , juris.
  • VG Magdeburg, 08.10.2012 - 1 A 70/11

    Aufenthalt: Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Ein sich aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Abschiebungsverbot ist im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG aber dann von Bedeutung, wenn sich der Ausländer auf die Ansprüche nach den §§ 27 ff. AufenthG nicht berufen kann (OVG LSA, B. v. 25.10.2011 - 2 O 126/11 -, zitiert nach juris, Rdnr. 15 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 28.01.2014 - Au 1 K 13.1832

    Verhältnis zur Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zum Ehegatten, der im

    Eine "Sperrwirkung" der Regelungen §§ 27 ff. AufenthG, von der die Beklagte ausgeht und die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG ausschließen würde, ist deshalb zu verneinen (ebenso ohne weitere Begründung: OVG LSA, B.v. 25.10.2011 - 2 O 126/11 - juris Rn. 13 ff. und HessVHG, B.v.5.6.2012 - 3 B 823/12 - juris Rn. 13 jeweils für den Fall der hilfsweisen Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 29 Abs. 3 und nach § 25 Abs. 5 AufenthG).
  • VG Halle, 21.05.2012 - 1 A 264/10

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Fall des § 10 Abs. 3 Satz 3

    Ein sich aus Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 EMRK ergebendes Abschiebungsverbot ist im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG aber dann von Bedeutung, wenn sich der Ausländer auf die Ansprüche nach den §§ 27 ff. AufenthG nicht berufen kann (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 O 126/11 -, Juris).
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