Rechtsprechung
BGH, 02.04.2008 - 2 StR 529/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 265 StPO; § 64 StGB; 239b Abs. 1 Satz 1 StGB; § 337 StPO
Rechtlicher Hinweis (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Beruhen); Geiselnahme (wilde Fahrt im PKW; Zurückgelangenlassen in den Lebenskreis) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Salami als gefährliches Werkzeug im Falle einer Vergewaltigung; Erforderlichkeit eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Ausreichen der Einführung des Hinweises durch eine Beweisperson
- Judicialis
StPO § 265 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 24 Abs. 1; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 223; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 239; ; StGB § 239 a Abs. 4 Satz 1; ; StGB § 239 b Abs. 1 Satz 1, 1. Alt.; ; StGB § 239 b Abs. 2; ; StGB § 306 a Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265 Abs. 2
Hinweis durch Beweispersonen oder den Staatsanwalt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2008, 344
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 30.03.1988 - 3 StR 78/88
Revision hinsichtlich des Strafausspruchs und Maßregelausspruchs - Erfordernis …
Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 2 StR 529/07
Wie die Revision zu Recht rügt, hätte der Angeklagte in der Hauptverhandlung gemäß § 265 Abs. 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, dass die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB in Betracht kommt, da weder die Anklageschrift noch der Eröffnungsbeschluss einen Hinweis auf die Möglichkeit einer solchen Anordnung enthielt (vgl. BGHSt 18, 288, 289; StV 1988, 329).Ebenso wenig kann die Pflicht des Gerichts zu einem rechtlichen Hinweis durch den Schlussantrag des Staatsanwalts oder durch die Erörterung der bloßen Möglichkeit einer Maßregelanordnung erfüllt werden (BGH, StV 1988, 329; NStZ 1998, 529, 530).
- BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen …
Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 2 StR 529/07
Es lag hier zumindest nicht fern, dass es sich bei der vom Angeklagten bei der Tat als Werkzeug verwendeten Salami aufgrund ihrer konkreten Beschaffenheit und Verwendung um ein gefährliches Werkzeug handelte (vgl. BGHSt 46, 225, 228; NStZ-RR 2003, 202). - BGH, 16.06.2004 - 1 StR 166/04
Richterliche Hinweispflicht (formenstrenge Anwendung auf die mögliche …
Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 2 StR 529/07
Der Hinweis wurde auch nicht dadurch entbehrlich, dass der zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten in der Hauptverhandlung gehörte Sachverständige die Anordnung der Maßregel ausdrücklich empfohlen hat; die Einführung allein durch eine Beweisperson reicht nicht aus (BGH, NStZ-RR 2002, 271; 2004, 297 f.).
- BGH, 10.04.2003 - 3 StR 420/02
Gefährliches Werkzeug (Beisichführen, Verwenden, Eignung zur Zufügung erheblicher …
Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 2 StR 529/07
Es lag hier zumindest nicht fern, dass es sich bei der vom Angeklagten bei der Tat als Werkzeug verwendeten Salami aufgrund ihrer konkreten Beschaffenheit und Verwendung um ein gefährliches Werkzeug handelte (vgl. BGHSt 46, 225, 228; NStZ-RR 2003, 202). - BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98
Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen
Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 2 StR 529/07
Ebenso wenig kann die Pflicht des Gerichts zu einem rechtlichen Hinweis durch den Schlussantrag des Staatsanwalts oder durch die Erörterung der bloßen Möglichkeit einer Maßregelanordnung erfüllt werden (BGH, StV 1988, 329; NStZ 1998, 529, 530). - BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02
Verfahrensrüge; Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunktes); …
Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 2 StR 529/07
Der Hinweis wurde auch nicht dadurch entbehrlich, dass der zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten in der Hauptverhandlung gehörte Sachverständige die Anordnung der Maßregel ausdrücklich empfohlen hat; die Einführung allein durch eine Beweisperson reicht nicht aus (BGH, NStZ-RR 2002, 271; 2004, 297 f.). - BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63
Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 2 StR 529/07
Wie die Revision zu Recht rügt, hätte der Angeklagte in der Hauptverhandlung gemäß § 265 Abs. 2 StPO darauf hingewiesen werden müssen, dass die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB in Betracht kommt, da weder die Anklageschrift noch der Eröffnungsbeschluss einen Hinweis auf die Möglichkeit einer solchen Anordnung enthielt (vgl. BGHSt 18, 288, 289; StV 1988, 329).
- BGH, 02.09.2009 - 5 StR 311/09
Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts (Sicherungsverwahrung; Hinweis auf die in …
Insbesondere waren die Ausführungen des Sachverständigen zu den materiellen Voraussetzungen der Maßregel nicht geeignet, dem Angeklagten eindeutig vor Augen zu führen, dass das Gericht auf eine solche Maßregel zu erkennen gedenkt (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 271; 2004, 297; StV 2008, 344; BGH, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08). - BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14
Unterbliebener Hinweis auf die mögliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Er kann daher nicht dadurch ersetzt werden, dass Verfahrensbeteiligte die Frage einer Unterbringung ansprechen (…BGH aaO) und sich etwa der Sachverständige (BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 2 StR 529/07, StV 2008, 344, 345 mwN), der Staatsanwalt und/oder der Verteidiger zu der Maßregel äußern (BGH…, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08 (juris, Rn. 3); zu § 265 Abs. 1 StPO auch Beschluss vom 10. Juni 2005 - 2 StR 206/05, NStZ-RR 2005, 376, 377; zum Fehlen des Beruhens auf den Hinweis, wenn der Verteidiger - anders als hier - im Schlussvortrag die Voraussetzungen der Maßregelanordnung bejaht: BGH, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 1 StR 280/08, NStZ-RR 2008, 316). - BGH, 28.04.2009 - 4 StR 544/08
Hinweispflicht zur Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine …
Ebenso wenig kann die Pflicht des Gerichts zu einem rechtlichen Hinweis durch den Schlussantrag des Staatsanwalts oder durch die Erörterung der bloßen Möglichkeit einer Maßregelanordnung erfüllt werden (vgl. BGH StV 2008, 344 m.N.).