Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz sowie restlichen Mietzins und Nutzungsentschädigung aus einem durch fristlose Kündigung aufgelösten Mietverhältnis; Ersatz des Vertrauensschadens; Unmöglichkeit gewerblicher Nutzung mangels baubehördlicher Genehmigung; Vorliegen eines ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zweckentfremdung: Gewerbemietvertrag nichtig? (IBR 1995, 78)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 12.03.1992 - 23 O 279/91
- OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (18)
- BGH, 12.01.1972 - VIII ZR 26/71
Wesen und Bedeutung einer Mietausfallbürgschaft - Aufrechungsmöglichkeiten und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92
Dieser Grundsatz gilt jedoch dann nicht, wenn der Vermieter grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat (BGH WM 72, 335, 339).Damit ergibt sich, daß die Kläger Ersatz aller Aufwendungen begehren können, die sie im Vertrauen darauf gemacht haben, daß der Vertrag in der Gestalt zustande gekommen sei, wie sie es aufgrund des Verhaltens der Beklagten annehmen durften (BGH WM 72, 335, 339).
Denn Ersatz des durch vorzeitige Entziehung des Mietobjekts entstanden Schadens kann nur für die Zeit verlangt werden, in welcher der Vermieter - ohne Kündigung des Mieters - zur Leistung verpflichtet war und auch gegen seinen Willen am Vertrag festgehalten werden konnte (BGH WM 72, 335, 337).
Auf das Urteil des BGH in WM 72, 335, 337 können sie sich zur Begründung ihrer gegenteiligen Rechtsauffassung nicht berufen.
- BGH, 19.04.1991 - V ZR 22/90
Erstattung von Aufwendungen des Käufers im Rahmen des Schadensersatzes wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92
Soweit es um den Schadensersatz wegen Nichterfüllung geht - der Gläubiger also anders als hier nicht das Vertrauensinteresse, sondern das Erfüllungsinteresse geltend macht - ist anerkannt, daß der Geschädigte sogenannte "frustrierte" Aufwendungen nur auf der Grundlage einer "Rentabilitätsvermutung" ersetzt verlangen kann, die auf der Überlegung beruht, daß er seine Aufwendungen durch Vorteile aus der vereinbarten Gegenleistung erwirtschaftet hätte (BGHZ 114, 193; BGHZ 99, 182, 191).Diese Position ist in vollem Umfang erstattungsfähig (BGH NJW 91, 2277, 2278).
- OLG Düsseldorf, 16.06.1988 - 10 U 177/87
Formularmäßige Klausel; Gewährleistungsausschluß; Konzessionsfähigkeit; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92
Das braucht er nicht hinzunehmen (OLG Düsseldorf NJW-RR 88, 1424).Auch die Ungewißheit, ob die gewerbliche Nutzung eingestellt werden muß oder letztlich doch noch von der Behörde bis zum Ablauf der Mietzeit geduldet wird, beeinträchtigt den Mieter im vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zumindest dann, wenn dessen gegenwärtige Interessen davon abhängen, ob ihm in Zukunft der Gebrauch der Mietsache verbleibt (BGH MDR 71, 294; OLG Düsseldorf NJW-RR 88, 1424).
- BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85
Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92
Soweit es um den Schadensersatz wegen Nichterfüllung geht - der Gläubiger also anders als hier nicht das Vertrauensinteresse, sondern das Erfüllungsinteresse geltend macht - ist anerkannt, daß der Geschädigte sogenannte "frustrierte" Aufwendungen nur auf der Grundlage einer "Rentabilitätsvermutung" ersetzt verlangen kann, die auf der Überlegung beruht, daß er seine Aufwendungen durch Vorteile aus der vereinbarten Gegenleistung erwirtschaftet hätte (BGHZ 114, 193; BGHZ 99, 182, 191).Denn in diesen Fällen handelt es sich stets um die Frage vertraglichen Schadensersatzes für Aufwendungen, die immer auch im Vertrauen auf die Erfüllung des Vertrags gemacht werden, dennoch aber als nur vermuteter und damit widerleglicher Nichterfüllungsschaden qualifiziert werden (BGHZ 99, 182, 187 f.).
- BGH, 07.12.1984 - V ZR 189/83
Bimsabbau-Pacht - § 306 f BGB <Fassung bis 31.12.01>, §§ 537 f BGB …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92
Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, daß für die Anwendung der Bestimmungen über die anfängliche Unmöglichkeit dann kein Raum ist, wenn sie auf einem Sachmangel im Sinne des § 537 BGB beruht (BGHZ 93, 142, 144 f.).Die entgegenstehende Auffassung des OLG Celle (…a.a.O.), auf die sich die Kläger berufen, hat der BGH (BGHZ 93, 142, 144) ausdrücklich abgelehnt.
- BGH, 23.09.1982 - III ZR 196/80
Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiet des Bauwesens und des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92
Der aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen hergeleitete Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens erfaßt auch nutzlose Aufwendungen (BGHZ 71, 234, 237; BGH NJW 83, 442, 443).Selbst wenn man in diesen Fällen gleichwohl eine Haftung auch auf das negative Interesse begründen würde, so wäre dies jedenfalls entsprechend §§ 122, 370 BGB auf das Erfüllungsinteresse zu begrenzen; denn das enttäuschte Vertrauen kann sich nicht als "profitabler" darstellen als das erfüllte (…BGH a.a.O.; BGH NJW 83, 442, 444).
- OLG Stuttgart, 07.07.1981 - 8 REMiet 1/81
Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete; Berücksichtigung behebbarerer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92
Zwar führt im Anwendungsbereich des § 5 WiStrG, den die Kläger für einschlägig halten, die Vereinbarung eines unangemessen hohen Mietzinses zu einer Teilnichtigkeit der Mietpreisabrede, soweit der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt (Rechtsentscheid OLG Stuttgart NJW 81, 2365;… Palandt-Heinrichs 52. Aufl., § 134 BGB, Rdn. 27). - BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 167/69
Verschaffung eines ungestörten Gebrauchs der Mietsache - Behördliches Verbot als …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92
Auch die Ungewißheit, ob die gewerbliche Nutzung eingestellt werden muß oder letztlich doch noch von der Behörde bis zum Ablauf der Mietzeit geduldet wird, beeinträchtigt den Mieter im vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zumindest dann, wenn dessen gegenwärtige Interessen davon abhängen, ob ihm in Zukunft der Gebrauch der Mietsache verbleibt (BGH MDR 71, 294; OLG Düsseldorf NJW-RR 88, 1424). - BGH, 22.12.1976 - VIII ZR 221/75
Wirksamkeit eines Möbelübernahmevertrages zwischen dem weichenden und dem neuen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92
Nach der Rechtsprechung des BGH (WM 77, 345, 346) ist wegen des engen Zusammenhangs zwischen Kündigungsrecht und Schadensersatzanspruch haftungsbegründende Norm vielmehr diejenige Bestimmung, die das außerordentliche Kündigungsrecht gewährt, hier also § 542 BGB. - BGH, 17.05.1967 - VIII ZR 265/64
Kündigung eines Mietvertrages wegen Mietrückständen - Unterlassen der Herstellung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.1993 - 2 U 110/92
Wie in Rechtsprechung und Rechtslehre allgemein anerkannt ist, kann der Mieter in entsprechender Anwendung des § 539 BGB seine Mängelrechte aus §§ 537, 538 BGB für die Vergangenheit und Zukunft verlieren, wenn er nach Erlangung der Kenntnis vom Mangel, ohne Beanstandungen zu erheben, den Vertrag fortsetzt und erfüllt (BGH WM 67, 850, 851;… RGRK-Gelhaar, § 539 BGB, Rdn. 4 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 19.10.1972 - 10 U 51/72
- BGH, 26.04.1991 - V ZR 73/90
Sachmangel eines verkauften Hauses bei ungenehmigtem Ausbau eines …
- BGH, 28.11.1979 - VIII ZR 302/78
Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Sachmangel - Anforderung an die …
- BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82
Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus
- BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77
Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden …
- BGH, 20.04.1977 - VIII ZR 287/75
Pachtdiskothek im Mischgebiet
- BGH, 27.02.1974 - V ZR 85/72
Grundsätze der Vertragsauslegung
- OLG Celle, 13.07.1973 - 2 U 187/72