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BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20 - dejure.org

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20   

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https://dejure.org/2021,23671
BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20 (https://dejure.org/2021,23671)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.2021 - 2 WD 14.20 (https://dejure.org/2021,23671)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 (https://dejure.org/2021,23671)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EMRK Art. 6; GG Art. ... 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; GVG § 198 Abs. 1 Satz 2; SG §§ 7, 10 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1; StGB 2008 § 184b Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2, Abs. 4 Satz 2, § 184c Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2, Abs. 4 Satz 1; StPO §§ 261, 338; WDO § 1 Abs. 3, § 8 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 7, § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, Abs. 7, § 84 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 92 Abs. 1, § 101 Abs. 1, § 108 Abs. 3 Satz 1 Alt. 3, § 123 Satz 3, §§ 124, 139 Abs. 2, § 140 Abs. 1
    Einstellung eines wehrdisziplinargerichtlichen Verfahrens wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Dateien

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 MRK, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 198 Abs 1 S 2 GVG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Eine Lösung von den tatsächlichen Feststellungen in einem sachgleichen rechtskräftigen Strafurteil gemäß § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO ist dem Wehrdienstgericht bei einer offenkundigen Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften durch das Strafgericht nur möglich, wenn sich ...

  • rechtsportal.de

    Lösung des Wehrdienstgerichts von den tatsächlichen Feststellungen in einem sachgleichen rechtskräftigen Strafurteil; offenkundigen Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften durch das Strafgericht; Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der tatsächlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 985
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20
    Vielmehr muss eine konkret anstehende Beförderung durch das Disziplinarverfahren verhindert worden sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - NZWehrr 2020, 114 und vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 34 m.w.N.).

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn - anders als hier - die Aushändigung einer bereits erstellten Beförderungsurkunde aktenkundig wegen des Disziplinarverfahrens unterbleibt (dazu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - NZWehrr 2020, 114 ) oder wenn nach Bestehen einer beruflichen Prüfung regelmäßig eine Beförderung erfolgt und dies im konkreten Fall allein wegen des Disziplinarverfahrens entfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 34).

    Dabei sind auch Zeiten eines gesetzlich vorgeschriebenen behördlichen Vorschaltverfahrens zu berücksichtigen (vgl. EGMR, Urteile vom 28. Juni 1978 - Nr. 6232/73, König/Deutschland - NJW 1979, 477 Rn. 98 und vom 16. Juli 2009 - Nr. 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 44; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 45).

    (2) Der Zeitraum zwischen der dann zeitnah erfolgten Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens und dem Eingang der Anschuldigungsschrift beim Truppendienstgericht ist nicht in die Betrachtung der Verfahrensdauer einzubeziehen, weil der frühere Soldat in diesem Zeitraum durch einen Antrag nach § 101 Abs. 1 WDO eine Beschleunigung des Verfahrens hätte bewirken können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 42).

  • BVerwG, 23.04.2020 - 2 WD 4.19

    Besitz; Chat; Dienstgradherabsetzung; Folgen der Tat; Kinderpornografische

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20
    Sie verhindert, dass die Wehrdienstgerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts oder die Einschätzung der Wehrdisziplinaranwaltschaft an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Da § 10 Abs. 1 SG bei Vorgesetzten hinsichtlich der Erfüllung dieser Pflichten erhöhte Anforderungen stellt, weshalb im Fall von Pflichtverletzungen schärfere Maßstäbe angelegt werden (vgl. BT-Drs. 2/1770 S. 19, BT-Drs. 2/2140 S. 6), ist aber eine etwaige Vorgesetzteneigenschaft auf der zweiten Stufe der Zumessungserwägungen verschärfend zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 21 und vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - juris Rn. 40).

    Dies ist sowohl bei Kindern als auch bei Jugendlichen in hohem Maße persönlichkeits- und sozialschädlich, greift in die sittliche Entwicklung eines jungen Menschen ein und gefährdet die harmonische Entwicklung seiner Gesamtpersönlichkeit sowie seine Einordnung in die Gemeinschaft, da die Kinder bzw. Jugendlichen wegen ihrer fehlenden bzw. noch nicht hinreichenden Reife intellektuell und gefühlsmäßig das Erlebte in der Regel gar nicht oder nur schwer verarbeiten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Umgekehrt korrespondieren mit einer - wie hier - vergleichsweise geringen Anzahl kinder- und jugendpornographischer Dateien eine entsprechend geringere Anzahl geschädigter Kinder und Jugendlicher, eine entsprechend geringere Stützung des Marktes für solche Dateien und eine in dieser Hinsicht regelmäßig weniger verfestigte sozialschädliche Persönlichkeitsstruktur desjenigen, der diese Dateien besitzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20
    Vielmehr muss eine konkret anstehende Beförderung durch das Disziplinarverfahren verhindert worden sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - NZWehrr 2020, 114 und vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 34 m.w.N.).

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn - anders als hier - die Aushändigung einer bereits erstellten Beförderungsurkunde aktenkundig wegen des Disziplinarverfahrens unterbleibt (dazu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - NZWehrr 2020, 114 ) oder wenn nach Bestehen einer beruflichen Prüfung regelmäßig eine Beförderung erfolgt und dies im konkreten Fall allein wegen des Disziplinarverfahrens entfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 34).

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18

    Disziplinarverfahren wegen des Zugriffs auf Gelder einer Offizierskasse durch den

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20
    Das wäre nur der Fall, wenn der frühere Soldat als "Repräsentant" der Bundeswehr oder eines bestimmten Truppenteils anzusehen wäre und sein Verhalten negative Rückschlüsse auf die Streitkräfte zuließe, wobei die Ansehensschädigung im konkreten Fall tatsächlich eingetreten sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - juris Rn. 27 m.w.N.).

    Eine Ansehensschädigung tritt durch ein Bekanntwerden allein bei den Strafverfolgungsorganen nicht ein (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - juris Rn. 27 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20
    Eine Verletzung von § 7 SG ist anzunehmen, wenn es sich um einen Rechtsverstoß von Gewicht handelt, der in einem Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2020 - 2 WD 18.19 - juris Rn. 41 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in Fällen, in denen eine pflichtenmahnende Disziplinarmaßnahme geboten ist, eine gegen Art. 6 EMRK und Art. 19 Abs. 4, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßende Überlänge des Verfahrens aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2020 - 2 WD 18.19 - juris Rn. 75 m.w.N.).

  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20
    Die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen objektiv oder subjektiv anders gewesen sein könnte als vom Strafgericht rechtskräftig festgestellt, reicht daher für einen Lösungsbeschluss nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - Rn. 38 ff. m.w.N.).

    Eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit dieser Würdigung drängt sich nicht auf, zumal weder der frühere Soldat noch die Staatsanwaltschaft gegen das Strafurteil vorgegangen sind (BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - Rn. 47).

  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20
    Im Fall des Verbreitens, Verschaffens und Zugänglichmachens derartiger Dateien ist im Regelfall die Höchstmaßnahme tat- und schuldangemessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Da § 10 Abs. 1 SG bei Vorgesetzten hinsichtlich der Erfüllung dieser Pflichten erhöhte Anforderungen stellt, weshalb im Fall von Pflichtverletzungen schärfere Maßstäbe angelegt werden (vgl. BT-Drs. 2/1770 S. 19, BT-Drs. 2/2140 S. 6), ist aber eine etwaige Vorgesetzteneigenschaft auf der zweiten Stufe der Zumessungserwägungen verschärfend zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. April 2020 - 2 WD 4.19 - juris Rn. 21 und vom 1. Oktober 2020 - 2 WD 20.19 - juris Rn. 40).

  • BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12

    Aufklärungspflicht, Aufklärungsmangel, Lösung von strafgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20
    Ausreichende Zweifel an der Richtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen in diesem Sinne bestehen, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen in sich widersprüchlich oder sonst unschlüssig sind, im Widerspruch zu den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen oder aus vergleichbar gewichtigen Gründen offenkundig unzureichend sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 30).

    Dabei kommt ein Lösungsbeschluss nur in Betracht, wenn sich die Zweifel an der Richtigkeit aus dem Urteil selbst oder in Verbindung mit dem Protokoll der Hauptverhandlung ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2014 - 2 WD 31.12 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 31).

  • EGMR, 28.06.1978 - 6232/73

    König ./. Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20
    Dabei sind auch Zeiten eines gesetzlich vorgeschriebenen behördlichen Vorschaltverfahrens zu berücksichtigen (vgl. EGMR, Urteile vom 28. Juni 1978 - Nr. 6232/73, König/Deutschland - NJW 1979, 477 Rn. 98 und vom 16. Juli 2009 - Nr. 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 44; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 45).
  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 2 WD 14.20
    Dabei sind auch Zeiten eines gesetzlich vorgeschriebenen behördlichen Vorschaltverfahrens zu berücksichtigen (vgl. EGMR, Urteile vom 28. Juni 1978 - Nr. 6232/73, König/Deutschland - NJW 1979, 477 Rn. 98 und vom 16. Juli 2009 - Nr. 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 44; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - BVerwGE 166, 189 Rn. 45).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18

    Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

  • BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02

    Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole;

  • BVerwG, 25.09.2007 - 2 WD 19.06

    Vorsatz; bedingter Vorsatz; Besitz kinderpornographischer Dateien;

  • BGH, 23.10.2001 - 4 StR 249/01

    Einnahme des Augenscheins; Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung);

  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger;

  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 WD 20.18

    Auslegung der Anschuldigungsschrift; Befehl; Beweiswürdigung; Fahrlässigkeit;

  • BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20

    Degradierung wegen Ermöglichens des Zugriffs auf eine kinderpornographische Datei

    An diese offenkundige konkludente Feststellung ist der Senat nach § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO ebenfalls gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - juris Rn. 22).

    In Fällen des Verbreitens derartiger Schriften, ihres Zugänglichmachens in der Öffentlichkeit und des Unternehmens der Besitzverschaffung an eine andere Person ist im Regelfall die Höchstmaßnahme tat- und schuldangemessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Sie verhindert, dass die Wehrdienstgerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts oder die Einschätzung der Wehrdisziplinaranwaltschaft an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - juris Rn. 32 m.w.N.).

    Der frühere Soldat hat weder Einrichtungen seines Dienstherrn genutzt noch durch das Hochladen der Datei den Dienstbetrieb als solchen gestört (BVerwG, Urteil vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 03.06.2021 - 2 WD 18.20

    Dienstgradherabsetzung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 4

    Da § 10 Abs. 1 SG bei Vorgesetzten hinsichtlich der Erfüllung dieser Pflichten erhöhte Anforderungen stellt (vgl. BT-Drs. 2/1770 S. 19, BT-Drs. 2/2140 S. 6), wäre eine Vorgesetzteneigenschaft verschärfend zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - Rn. 33 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2022 - 2 WD 7.21

    Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich

    Da § 10 Abs. 1 SG bei Vorgesetzten hinsichtlich der Erfüllung dieser Pflichten erhöhte Anforderungen stellt (vgl. BT-Drs. 2/1770 S. 19, BT-Drs. 2/2140 S. 6), wäre eine Vorgesetzteneigenschaft verschärfend zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - juris Rn. 33 m.w.N. und vom 3. Juni 2021 - 2 WD 18.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 93 Rn. 29).
  • BVerwG, 02.06.2022 - 2 WD 30.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sichverschaffens, Besitzes und der

    In Fällen des Verbreitens derartiger Schriften, ihres Zugänglichmachens in der Öffentlichkeit und des Unternehmens der Besitzverschaffung an eine andere Person ist im Regelfall die Höchstmaßnahme tat- und schuldangemessen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - juris Rn. 30 m. w. N. und vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - juris Rn. 31 m. w. N.).
  • BVerwG, 07.10.2021 - 2 WD 23.20

    Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines anderen Soldaten unabhängig

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn die Aushändigung einer bereits erstellten Beförderungsurkunde aktenkundig wegen des Disziplinarverfahrens unterbleibt oder nach Bestehen einer beruflichen Prüfung regelmäßig eine Beförderung erfolgt und dies im konkreten Fall allein wegen des Disziplinarverfahrens entfällt (BVerwG, Urteil vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - juris Rn. 43 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.2023 - 2 WD 1.23

    Disziplinarische Höchstmaßnahme bei außerdienstlichen Straftaten im Rahmen der

    An ihrer Richtigkeit bestehen keine hinreichenden Zweifel, die Anlass für einen Lösungsbeschluss gemäß § 84 Abs. 1 Satz 2 WDO geben würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2021 âEURŒ- 2 WD 14.20 - juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 WD 10.22

    Einstufige Degradierung unter Verkürzung der Wiederbeförderungsfrist wegen

    Denn diese für die Maßnahmebemessung relevanten Feststellungen stehen nicht im Widerspruch zu den tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts, das nur die Umstände bis zur dortigen Hauptverhandlung berücksichtigen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 11 Rn. 23).
  • BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21

    Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen

    Dies gilt auch, wenn - wie vorliegend beim Soldaten - keine Zueignungsabsicht bestand (BVerwG, Urteil vom 13. September 2011 - 2 WD 15.10 - juris Rn. 40) und somit auch kein Straftatbestand verwirklicht wird, der als Verstoß gegen die Loyalität der Rechtsordnung gegenüber (BVerwG, Urteile vom 1. Februar 2012 - 2 WD 1.11 - Buchholz 449 § 7 SG Nr. 57 und vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - juris Rn. 27) im Hinblick auf § 7 SG zusätzlich Bedeutung erlangt hätte.
  • BVerwG, 25.01.2023 - 2 WDB 14.22

    Disziplinarische Einbehaltung von Dienstbezügen eines Soldaten; Öffentliches

    In Fällen des Verbreitens derartiger Schriften, ihres Zugänglichmachens in der Öffentlichkeit, des Unternehmens der Besitzverschaffung an andere sowie des Anbietens kinderpornographischer Schriften ist im Regelfall die Höchstmaßnahme tat- und schuldangemessen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. April 2021 - 2 WD 14.20 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 11 Rn. 31 f. m. w. N. zu § 184b StGB 2008, vom 13. Oktober 2022 - 2 WD 2.22 - juris Rn. 56 zu § 184b StGB 2015 und vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - juris Rn. 30 f. m. w. N. zu § 184b StGB 2017).
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