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OLG Hamm, 25.08.2022 - I-20 U 203/21 - dejure.org

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.08.2022 - I-20 U 203/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,38263
OLG Hamm, 25.08.2022 - I-20 U 203/21 (https://dejure.org/2022,38263)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2022 - I-20 U 203/21 (https://dejure.org/2022,38263)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2022 - I-20 U 203/21 (https://dejure.org/2022,38263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitteilung über Beitragsanpassung erfordert nicht die Angabe einer Schwellenwertüberschreitung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2022 - 20 U 203/21
    Dazu muss zunächst die Rechnungsgrundlage angegeben werden, welche die Prämienanpassung ausgelöst hat (BGHZ 228, 56, Urteil vom 16.12.2020 - IV ZR 294/19).

    Der formelle Mangel einer Begründung kann im weiteren Verlauf durch Nachholung dieser Angaben - mit Wirkung ex nunc - geheilt werden, was auch in einem gerichtlichen Schriftsatz geschehen kann (BGHZ 228, 56, Rn. 42).

    Die Herausgabepflicht ist aber zeitlich begrenzt bis zum Eintritt der Pflicht zur Verzinsung eines Anspruchs auf Rückzahlung der überzahlten Prämienanteile (BGH, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19, VersR 2021, 240 ff., Rn. 58).

  • BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2022 - 20 U 203/21
    Die jeweiligen Bereicherungsansprüche im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB entstehen mit der monatlichen Überzahlung der Prämie; ein Versicherungsnehmer erlangt mit Zugang der jeweiligen Begründungsschreiben auch Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (BGH, Urteil vom 17.11.2021, IV ZR 113/20, VersR 2022, 97 ff., Rn. 40 ff.).
  • BGH, 22.06.2022 - IV ZR 253/20

    Zur Wirksamkeit von § 8b Abs. 1 MB/KK 2009 für die Prämienanpassung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2022 - 20 U 203/21
    Der Senat verweist hierzu auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.06.2022 (IV ZR 253/20) und schließt sich den dortigen Erwägungen an, wonach zwar § 8b Abs. 2 MB/KK unwirksam ist, dies die Wirksamkeit der Regelung in § 8 Abs. 1 MB/KK aber unberührt lässt.
  • OLG Rostock, 27.09.2022 - 4 U 132/21

    Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in privater Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2022 - 20 U 203/21
    Der Senat teilt nicht die Ansicht des Oberlandesgerichts Rostock, dass in der Nutzung des Wortes "können" eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers liege, weil ein Versicherungsnehmer dem Wortlaut der Regelung keinen anderen Inhalt entnehmen könne, als dass der Versicherer unter solchen Voraussetzungen frei entscheiden könne, ob er eine Änderung auch bei einer Abweichung nach unten vornehme bzw. die Prüfung hierfür einleite oder nicht (Urteil vom 27.09.2022,4 U 132/21, Rn. 123 - zitiert nach juris).
  • BGH, 31.08.2022 - IV ZR 252/20

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2022 - 20 U 203/21
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31.08.2022 (IV ZR 252/20) einen Hinweis darauf gefordert, dass der Schwellenwert überschritten ist (Rn. 13).
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