Rechtsprechung
AG Mettmann, 09.03.2004 - 21 C 279/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Vermieters gegen eine ehemalige Mietpartei auf Ersatz von Renovierungskosten; Verpflichtung der Mieter zur Renovierung der Mietsache; Wirksamkeit einer Klausel in einem Mietvertrag; Vorliegen eines unzulässigen Summierungseffekts durch die Abwälzung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ungültige Renovierungsklausel - Bei zu großen Nachteilen für den Mieter werden Klauseln unwirksam
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.12.1992 - VIII ARZ 5/92
Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei …
Auszug aus AG Mettmann, 09.03.2004 - 21 C 279/03
Instandhaltung des Mietobjekts als Pflicht des Vermieters gem. § 535 Absatz 1 Satz 2 BGB - nicht mehr zu vereinbaren ist (BGH NJW 1993, 532 [BGH 02.12.1992 - VIII AZR 5/92], unter II 2; BGH NZM 2003, 394 ff).Bei der Prüfung einer Klausel nach den §§ 307 ff BGB ist der gesamte Vertragsinhalt einschließlich seiner Individualteile zu würdigen (BGH RE, WuM 1993, 175, 176) [BGH 02.12.1992 - VIII ARZ 5/92] .
- LG Hamburg, 14.04.2000 - 311 S 205/99
Mietrecht; laufende Schönheitsreparaturen bei zusätzlicher Endrenovierung
Auszug aus AG Mettmann, 09.03.2004 - 21 C 279/03
Denn eine Gesamtwürdigung der Vereinbarungen des Mietvertrags bleibt gleichwohl für den Fall geboten, dass sich die Schönheitsreparaturverpflichtung des Mieters sowohl aus formularmietvertraglicher als auch aus individualvertraglicher Verpflichtung ergibt (BGH RE, WM 1993, 175; LG Kiel, WuM 1998, 215; LG Hamburg, WuM 2000, 544 [LG Hamburg 14.04.2000 - 311 S 205/99] ).Selbst dann soll eine Aufsplittung in einen wirksamen und einen unwirksamen Teil nicht erfolgen (BGHZ 127, 245, 253 f. [BGH 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94] ; LG Hamburg, WuM 2000, 544 [LG Hamburg 14.04.2000 - 311 S 205/99] ).
- BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97
Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in …
Auszug aus AG Mettmann, 09.03.2004 - 21 C 279/03
Sie ist allerdings dann wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam, wenn die Verpflichtung zur Endrenovierung unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparatur besteht (BGH NJW 1998, 3114 unter III 2 a m.w. Nachw.; BGHZ 101, 253, 268 f.) [BGH 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86] .
- BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86
Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei …
Auszug aus AG Mettmann, 09.03.2004 - 21 C 279/03
Sie ist allerdings dann wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam, wenn die Verpflichtung zur Endrenovierung unabhängig vom Zeitpunkt der Vornahme der letzten Schönheitsreparatur besteht (BGH NJW 1998, 3114 unter III 2 a m.w. Nachw.; BGHZ 101, 253, 268 f.) [BGH 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86] . - BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94
Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines …
Auszug aus AG Mettmann, 09.03.2004 - 21 C 279/03
Selbst dann soll eine Aufsplittung in einen wirksamen und einen unwirksamen Teil nicht erfolgen (BGHZ 127, 245, 253 f. [BGH 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94] ; LG Hamburg, WuM 2000, 544 [LG Hamburg 14.04.2000 - 311 S 205/99] ). - BGH, 25.11.1992 - VIII ZB 29/92
Postulationsfähigkeit des angestellten Rechtsanwalts vor den Bezirksgerichten
Auszug aus AG Mettmann, 09.03.2004 - 21 C 279/03
Denn eine Gesamtwürdigung der Vereinbarungen des Mietvertrags bleibt gleichwohl für den Fall geboten, dass sich die Schönheitsreparaturverpflichtung des Mieters sowohl aus formularmietvertraglicher als auch aus individualvertraglicher Verpflichtung ergibt (BGH RE, WM 1993, 175; LG Kiel, WuM 1998, 215; LG Hamburg, WuM 2000, 544 [LG Hamburg 14.04.2000 - 311 S 205/99] ).