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LG Dortmund, 15.03.2011 - 25 O 132/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit der Nutzung einer Klausel bzgl. der Änderung von Sollzinssätzen für Girokonten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Nutzung einer Klausel bzgl. der Änderung von Sollzinssätzen für Girokonten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unklare Zinsanpassungsklausel einer Bank
- bank-kritik.de (Kurzinformation)
Dispo-Zinsen: Eindeutig nachvollziehbar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zinsklauseln bei Dispo-Krediten häufig unzulässig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08
BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam
Auszug aus LG Dortmund, 15.03.2011 - 25 O 132/11
Ausdrücklich als nicht ausreichend hat der Bundesgerichtshof es in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 21.04.2009 zu Aktenzeichen XI ZR 78/08 angesehen, dass der Verwender ankündigt, dass er die vom Kunden zu erbringende Gegenleistung nach "billigem Ermessen" senken wird. - BGH, 13.04.2010 - XI ZR 197/09
Zur Zinsberechnung in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel
Auszug aus LG Dortmund, 15.03.2011 - 25 O 132/11
Die Kontrollfähigkeit ergibt sich auch aus einem Rückschluss der Regelung in § 9 Ziff. 1 BGB (vgl. Grüneberg in Palandt, § 307 Rdnr. 10 mit Hinweis auf BGH in NJW 2010, Seite 1742 und Seite 2789). - BGH, 21.04.2009 - XI ZR 55/08
BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam
Auszug aus LG Dortmund, 15.03.2011 - 25 O 132/11
Sie stützt sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.04.2009 zu Aktenzeichen XI ZR 55/08.