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Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1986 - 26/86 - dejure.org

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   Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1986 - 26/86   

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https://dejure.org/1986,17355
Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1986 - 26/86 (https://dejure.org/1986,17355)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.12.1986 - 26/86 (https://dejure.org/1986,17355)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1986 - 26/86 (https://dejure.org/1986,17355)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Deutz und Geldermann, Sektkellerei Breisach (Baden) GmbH gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Verbot der Bezugnahme auf das "méthode champenoise" genannte Herstellungsverfahren - Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Zulässigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 18.11.1975 - 100/74

    CAM SA / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1986 - 26/86
    Der Gerichtshof hat nämlich wiederholt für Recht erkannt, daß "eine Maßnahme ihren Verordnungscharakter nicht dadurch [verliert], daß sich diejenigen Personen, auf die sie in einem gegebenen Zeitpunkt anzuwenden ist, der Zahl nach oder sogar namentlich bestimmen lassen, sofern nur feststeht, daß die Maßnahme nach ihrer Zweckbestimmung aufgrund eines objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist, den sie bestimmt" 3. Dies scheint mir auf jeden Fall in der vorliegenden Rechtssache gegeben zu sein, denn die befristete Ausnahmeregelung des Unterabsatzes 3 gilt für die Personen, die allein wegen ihrer objektiven Eigenschaft als Schaumweinhersteller betroffen sind und nicht weil sie sie "wegen besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie einen Adressaten" 4. So hat der Gerichtshof entschieden, daß ein Kläger selbst dann, wenn er praktisch der einzige Importeur eines bestimmten Erzeugnisses .st, dennoch nicht individuell durch eine sich auf diese Tätigkeit beziehende, an einen Mitgliedstaat gerichtete Entscheidung betroffen ist, da dieser Rechtsakt ihn allein aufgrund seiner objektiven Eigenschaft als Importeur des betreffenden Erzeugnisses in gleicher Weise wie jeden anderen Wirtschaftsteilnehmer berührt, der sich tatsäch- 3 - Siehe das bereits zitierte Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 307/81, Alusuisse, Randnr. 11.4 - Urteil vom 18. November 1975 in der Rechtssache 100/74, CAM/Kommission, Slg. 1975, 1393, Randnr. 19.

    16 bis 21; Urteil vom 18. November 1975 in der Rechtssache 100/74, CAM/Kommission, Slg. 1975, 1393, Randnrn.

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1986 - 26/86
    - Urteil vom 29. März 1979 in den Rechtssachen 113/77, NTN Toyo Bearing Company/Rat, Slg. 1979, 1185, Randnr. 11; 119/77, Nippon Seiko/Rat und Kommission, Slg. 1979, 1303, Randnr. 14; 120/77, Koyo Seiko/Rat und Kommission, Slg. 1979, 1337, Randnr. 23; 121/77, Nachi Fujikoshi Corporation/Rat, Slg. 1979, 1363, Randnr. 11; Urteile vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 138/79 und 139/79, Roquette Frères/Rat und Maizena/Rat, Slg. 1980, 3333 und 3393, Randnrn.
  • EuGH, 13.05.1971 - 41/70

    International Fruit Company u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1986 - 26/86
    8 bis 10.6 - Urteil vom 13. Mai 1971 in den verbundenen Rechtssachen 41 bis 44/70, International Fruit Company/Kommission, Slg. 1971, 411, Randnrn.
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