(Translated by https://www.hiragana.jp/)
EuGH, 11.03.1987 - 265/85 - dejure.org

Rechtsprechung
   EuGH, 11.03.1987 - 265/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,639
EuGH, 11.03.1987 - 265/85 (https://dejure.org/1987,639)
EuGH, Entscheidung vom 11.03.1987 - 265/85 (https://dejure.org/1987,639)
EuGH, Entscheidung vom 11. März 1987 - 265/85 (https://dejure.org/1987,639)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,639) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 804/68 Art. 6; ; Verordnung Nr. 804/68 Art. 6 Abs. 4 Buchst. A; ; Verordnung Nr. 804/68 Art. 12; ; Verordnung Nr. 804/68 Art. 30; ; Verordnung Nr. 985/68; ; Verordnu... ng Nr. 750/69; ; Verordnung Nr. 1269/79

  • EU-Kommission PDF

    Van den Bergh en Jurgens / Kommission

    VERORDNUNGEN NRN . 804/68, ARTIKEL 6, 12 UND 30, SOWIE 985/68, 750/69 UND 1269/79 DES RATES; VERORDNUNG NR . 2956/84 DER KOMMISSION
    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE - LAGERBUTTER - VERKAUF ZU ERMÄSSIGTEM PREIS FÜR DEN DIREKTVERBRAUCH - WEIHNACHTSBUTTERAKTION - ZUSTÄNDIGKEIT DER KOMMISSION

  • EU-Kommission

    Van den Bergh en Jurgens / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse; Verkauf von Lagerbutter zu einem ermäßigten Preis für den Direktverbrauch; "Weihnachtsbutteraktion"; Ausgleich im Rahmen einer gemeinsamen Agrarpolitik; Sicherung eines angemessenen Einkommens für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE - LAGERBUTTER - VERKAUF ZU ERMÄSSIGTEM PREIS FÜR DEN DIREKTVERBRAUCH - WEIHNACHTSBUTTERAKTION - ZUSTÄNDIGKEIT DER KOMMISSION

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (69)

  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG,

    Ist ferner ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer in der Lage, den Erlass einer Gemeinschaftsmaßnahme, die seine Interessen berühren kann, vorherzusehen, so kann er sich im Fall ihres Erlasses nicht auf den genannten Grundsatz berufen (Urteil vom 11. März 1987 in der Rechtssache 265/85, Van de Bergh en Jurgens und Van Dijk Food Products Lopik/Kommission, Slg. 1987, 1155, Randnr. 44).
  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    Auf diesen kann sich jeder berufen, bei dem die Gemeinschaftsverwaltung begründete Erwartungen geweckt hat (Urteile des Gerichtshofes vom 11. März 1987 in der Rechtssache 265/85, Van den Bergh en Jurgens und Van Dijk Food Products/Kommission, Slg. 1987, 1155, Randnr. 44, und vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88, Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 26), wobei eine Verletzung dieses Grundsatzes nur dann geltend gemacht werden kann, wenn die Verwaltung präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Zusicherungen von zuständiger und zuverlässiger Seite gegeben hat (Urteile des Gerichts vom 6. Juli 1999 in der Rechtssache T-203/97, Forvass/Kommission, Slg. ÖD 1999, I-A-129, II-705, Randnr. 70 und die dort genannte Rechtsprechung, und vom 18. Januar 2000 in der Rechtssache T-290/97, Mehibas Dordtselaan/Kommission, Slg. 2000, II-15, Randnr. 59).
  • EuG, 13.07.1995 - T-466/93

    Entscheidung zur gemeinsamen Marktorganisation und Bekämpfung der

    47 Die Kommission als Streithelferin macht insbesondere geltend, die durch die Verordnung Nr. 816/92 vorgenommenen Änderungen seien vorhersehbar gewesen (Urteil des Gerichtshofes vom 11. März 1987 in der Rechtssache 265/85, Van den Bergh en Jurgens/Kommission, Slg. 1987, 1155).

    53 Zudem kann sich nach ständiger Rechtsprechung ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer, sofern er in der Lage ist, den Erlaß einer Gemeinschaftsmaßnahme vorauszusehen, die seine Interessen berühren kann, im Fall ihres Erlasses nicht auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes berufen (Urteile Van den Bergh en Jurgens/Kommission, a. a. O., Randnr. 44, Delacre u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 37, und Unifruit Hellas, a. a. O., Randnr. 51).

    Unter diesen Umständen können die Kläger nicht geltend machen, in ihrem berechtigten Vertrauen verletzt worden zu sein (Urteil Van den Bergh en Jurgens/Kommission, a. a. O., Randnr. 44).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht