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OLG Hamm, 09.05.2019 - I-28 U 109/17 - dejure.org

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.05.2019 - I-28 U 109/17   

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https://dejure.org/2019,58977
OLG Hamm, 09.05.2019 - I-28 U 109/17 (https://dejure.org/2019,58977)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.05.2019 - I-28 U 109/17 (https://dejure.org/2019,58977)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - I-28 U 109/17 (https://dejure.org/2019,58977)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Nachlieferung wegen eines mangelhaften Neufahrzeugs Mängel der Audioanlage und des Navigationssystems Unverhältnismäßigkeit einer Ersatzlieferung Großer Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2019 - 28 U 109/17
    Jedenfalls dann, wenn die im Einverständnis mit dem Käufer durchgeführte Nachbesserung fehlgeschlagen ist, ist es dem Käufer unbenommen, erneut auf sein ursprüngliches Ersatzlieferungsverlangen zurückzukommen ( BGH, Urteil vom 24.10.2018 in BB 2019, 330ff; Reinking/Eggert: Der Autokauf, 13. Auflage, Rdnr. 670).

    Denn wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.10.2018 (in NJW 2019, 292) ausgeführt hat, kommt es für die Feststellung der Unverhältnismäßigkeit der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung grds. auf den Zugang des Nacherfüllungsverlangens an.

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2019 - 28 U 109/17
    Das Recht der Beklagten auf Verweigerung der Ersatzlieferung beschränkt sich im Streitfall auch nicht darauf, vom Kläger (nur) eine Erstattung der (Mehr)Kosten für die Ersatzlieferung verlangen zu können (vgl. EuGH , Urteil vom 16.06.2011 in NJW 2011, 2269; nachfolgend BGH, Urteil vom 21.12.2011 in BGHZ 192, 148; für den Zeitraum ab dem 01.01.2018 § 475 Abs. 4 Satz 1 BGB).

    Eine solche Beschränkung setzt voraus, dass die im Verhältnis zu der vom Kläger begehrten Ersatzlieferung "andere Art der Nacherfüllung" - i.e. : die Nachbesserung - vom Verkäufer zu Recht verweigert wird oder aus sonstigen objektiven Gründen ausscheidet (BGH, Urteil vom 21.12.2011, a.a.O.).

  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2019 - 28 U 109/17
    Wenn - wie im Streitfall - ein Verbrauchsgüterkauf geschlossen wurde, ist die Rückbeziehung gemäß § 476 BGB a.F. aber zu vermuten, wenn der Käufer innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Übernahme der Kaufsache eine Mangelerscheinung rügt, die auf einen technischen Defekt der Kaufsache und damit einen Sachmangel zurückgeführt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2016 in NJW 2017, 1093).Im Streitfall hat der Kläger nachweislich bereits rund zwei Monate nach dem Kauf und der Fahrzeugübergabe die später vom Sachverständigen E bestätigten und auf den o.a. technischen Defekt zurückzuführenden Tonschwankungen beim Betrieb des Radios gerügt.
  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 278/16

    Gebrauchtwagenkäufer darf Transportkostenvorschuss vor Nacherfüllung verlangen (§

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2019 - 28 U 109/17
    Er hat vorprozessual persönlich wie auch über seinen Anwalt die Ersatzlieferung von der Beklagten gefordert, nachdem er ihr zuvor die Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeugs und zur Beseitigung hierbei festgestellter Mängel gegeben hatte (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2010 in NJW 2010, 1448; Urteil vom 19.07.2017 in NJW 2017, 2758).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2019 - 28 U 109/17
    Soweit der Senat im Anschluss an den von der Beklagten auf den Hinweisbeschluss vom 28.08.2018 gehaltenen Vortrag noch die gegenteilige Einschätzung vertreten hatte (vgl. die Ladungsverfügung vom 18.20.2018, Bl.431 GA), hält er daran - wie im Senatstermin am 05.03.2019 ausführlich erörtert - in Ansehung der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dessen einen X betreffenden Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 (Az. VIII ZR 225/17) nicht mehr fest.
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2019 - 28 U 109/17
    Allerdings unterschreiten die Kosten in Höhe von 262, 85 EUR brutto, die der Sachverständige E im Nachgang für die Reparatur des Defekts an der Verkabelung der Soundanlage ermittelt hat, die vom Bundesgerichtshof zu der - gleichlaufenden - Regelung des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB bei 5 % des Bruttokaufpreises angesiedelte und im Streitfall bei 1.810,76 EUR liegende Bagatellgrenze deutlich ( zur Bagatellgrenze BGH, Urteil vom 28.05.2014 in NJW 2014, 3229; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnrn 3810, 1032, 3511 ff.).
  • EuGH, 16.06.2011 - C-65/09

    Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2019 - 28 U 109/17
    Das Recht der Beklagten auf Verweigerung der Ersatzlieferung beschränkt sich im Streitfall auch nicht darauf, vom Kläger (nur) eine Erstattung der (Mehr)Kosten für die Ersatzlieferung verlangen zu können (vgl. EuGH , Urteil vom 16.06.2011 in NJW 2011, 2269; nachfolgend BGH, Urteil vom 21.12.2011 in BGHZ 192, 148; für den Zeitraum ab dem 01.01.2018 § 475 Abs. 4 Satz 1 BGB).
  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2019 - 28 U 109/17
    Im Rahmen des Rückabwicklungsanspruchs aus den §§ 437 Nr. 3, 280, 281 BGB kommt es aber ebenso wie beim Rückabwicklungsanspruch nach erklärtem Rücktritt (§§ 437 Nr. 2, 434, 323,326 BGB) bei der Beurteilung, ob eine Pflichtverletzung des Verkäufers erheblich ist, nicht auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Prozess, sondern auf den der Erklärung des Rückabwicklungsverlangens an ( vgl. BGH, Urteil vom 26.10.2016 in NJW 2017, 153).
  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 310/08

    Zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2019 - 28 U 109/17
    Er hat vorprozessual persönlich wie auch über seinen Anwalt die Ersatzlieferung von der Beklagten gefordert, nachdem er ihr zuvor die Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeugs und zur Beseitigung hierbei festgestellter Mängel gegeben hatte (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2010 in NJW 2010, 1448; Urteil vom 19.07.2017 in NJW 2017, 2758).
  • BGH, 16.10.2013 - VIII ZR 273/12

    Zum Recht des Verkäufers, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung gemäß §

    Auszug aus OLG Hamm, 09.05.2019 - 28 U 109/17
    Er hat sich vielmehr mit seinem Hauptantrag für den Anspruch auf Nacherfüllung aus § 437 Nr. 1, 439 BGB entschieden, bei dem das ursprüngliche Vertragsverhältnis unverändert bestehen bleibt und bei dem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom Verkäufer fristungebunden und auch noch im Prozess die Einrede der Unverhältnismäßigkeit erhoben und auf erst nach Klageerhebung bekannt gewordene Umstände gestützt werden kann - selbst wenn vorprozessual ein Mangel bestritten sowie die Nachbesserung verweigert wurde und von einer Unverhältnismäßigkeit etwaiger Reparaturkosten keine Rede war (BGH, Urteil vom 16.10.2013 in NJW 2014, 213).
  • BGH, 15.06.2011 - VIII ZR 139/09

    Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 2 U 242/09

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw mit Faltdach, da dieses undicht

  • LG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 O 778/04

    Anforderungen an eine wirksame Rücktrittserklärung i.S.d.

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