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BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84 - dejure.org

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84   

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BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84 (https://dejure.org/1985,5)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1985 - 3 C 34.84 (https://dejure.org/1985,5)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1985 - 3 C 34.84 (https://dejure.org/1985,5)
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Transparenzlisten

Art. 12 GG, faktische Eingriffe, Gesetzesvorbehalt

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Transparenzliste

  • Wolters Kluwer

    Krankenversicherung - Arzneimittel-Transparenzlisten - Veröffentlichung - Qualitätssicherungskennzeichen - Unternehmerische Betätigungsfreiheit - Berufsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 71, 183
  • NJW 1985, 2774
  • NVwZ 1985, 900 (Ls.)
  • DVBl 1985, 857
  • BB 1985, 2194
 
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Wird zitiert von ... (288)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84
    Andererseits gibt es in der freien Wettbewerbswirtschaft im Grundsatz kein subjektives verfassungskräftiges Recht auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfanges und auf Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten (BVerfGE 24, 236 [251]; 34, 252 [256]; BVerwGE 39, 329 [336 f.]).

    So beinhalten beispielsweise die staatliche Konzessionierung eines neuen Konkurrenten (vgl. BVerwGE 10, 122 [123]; BVerfGE 34, 252 [256]) oder das Hinzutreten des Staates als Konkurrent (BVerwGE 39, 329 [336 f.]) lediglich eine weitgehend systemimmanente Verschärfung des marktwirtschaftlichen Konkurrenzdrucks.

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84
    Andererseits gibt es in der freien Wettbewerbswirtschaft im Grundsatz kein subjektives verfassungskräftiges Recht auf Erhaltung eines bestimmten Geschäftsumfanges und auf Sicherung weiterer Erwerbsmöglichkeiten (BVerfGE 24, 236 [251]; 34, 252 [256]; BVerwGE 39, 329 [336 f.]).

    So beinhalten beispielsweise die staatliche Konzessionierung eines neuen Konkurrenten (vgl. BVerwGE 10, 122 [123]; BVerfGE 34, 252 [256]) oder das Hinzutreten des Staates als Konkurrent (BVerwGE 39, 329 [336 f.]) lediglich eine weitgehend systemimmanente Verschärfung des marktwirtschaftlichen Konkurrenzdrucks.

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84
    Ordnet man die wirtschaftliche Wettbewerbsfreiheit dem Schutzbereich des Alt. 2 Abs. 1 GG zu (vgl. BVerwGE 17, 306 [309]; 30, 191 [198]; 60, 154 [159]; 65, 167 [174]), so ergibt sich nichts anderes.

    So hat es einen Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) angenommen, wenn der Staat durch die einseitige Subventionierung eines Konkurrenten die Wettbewerbslage verzerrt und die wirtschaftliche Stellung des nicht begünstigten Unternehmers in unerträglichem Maße und unzumutbar schädigt (BVerwGE 30, 191 [197 ff.]; 60, 154 [160]; 65, 167 [174]; Beschluß vom 1. März 1978 - BVerwG 7 B 144.76 - Buchholz 415.1 Nr. 16 S. 19; ähnlich für das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb BVerwGE 36, 248 [251]).

  • BVerwG, 30.08.1968 - VII C 122.66

    Winzergenossenschaften - Art. 19 Abs. 4 GG, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84
    Ordnet man die wirtschaftliche Wettbewerbsfreiheit dem Schutzbereich des Alt. 2 Abs. 1 GG zu (vgl. BVerwGE 17, 306 [309]; 30, 191 [198]; 60, 154 [159]; 65, 167 [174]), so ergibt sich nichts anderes.

    So hat es einen Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) angenommen, wenn der Staat durch die einseitige Subventionierung eines Konkurrenten die Wettbewerbslage verzerrt und die wirtschaftliche Stellung des nicht begünstigten Unternehmers in unerträglichem Maße und unzumutbar schädigt (BVerwGE 30, 191 [197 ff.]; 60, 154 [160]; 65, 167 [174]; Beschluß vom 1. März 1978 - BVerwG 7 B 144.76 - Buchholz 415.1 Nr. 16 S. 19; ähnlich für das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb BVerwGE 36, 248 [251]).

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84
    Die demgegenüber von der Beklagten in den Vorinstanzen angezogenen Beschlüsse des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs zum zivilrechtlichen Charakter von Unterlassungsklagen gegen eine Ersatzkasse (BGHZ 66, 229) bzw. die Kassenärztliche Vereinigung und Ärztekammer (BGHZ 67, 81) können im vorliegenden Fall keine andere Entscheidung veranlassen.

    Denn weder besteht hier zwischen den Parteien ein Wettbewerbsverhältnis (so BGHZ 66, 229 [237]), noch handelt es sich um einen Eingriff in den freien Wettbewerb mit dem Ziel der Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen von der Beklagten ange schlossenen Wettbewerbern (so BGHZ 67, 81 [83 ff.]).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 2.80

    Pflegesätze - Subventionen, keine Konkurrentenschutz durch Regelungen des

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84
    Ordnet man die wirtschaftliche Wettbewerbsfreiheit dem Schutzbereich des Alt. 2 Abs. 1 GG zu (vgl. BVerwGE 17, 306 [309]; 30, 191 [198]; 60, 154 [159]; 65, 167 [174]), so ergibt sich nichts anderes.

    So hat es einen Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) angenommen, wenn der Staat durch die einseitige Subventionierung eines Konkurrenten die Wettbewerbslage verzerrt und die wirtschaftliche Stellung des nicht begünstigten Unternehmers in unerträglichem Maße und unzumutbar schädigt (BVerwGE 30, 191 [197 ff.]; 60, 154 [160]; 65, 167 [174]; Beschluß vom 1. März 1978 - BVerwG 7 B 144.76 - Buchholz 415.1 Nr. 16 S. 19; ähnlich für das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb BVerwGE 36, 248 [251]).

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 1/75

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84
    Die demgegenüber von der Beklagten in den Vorinstanzen angezogenen Beschlüsse des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs zum zivilrechtlichen Charakter von Unterlassungsklagen gegen eine Ersatzkasse (BGHZ 66, 229) bzw. die Kassenärztliche Vereinigung und Ärztekammer (BGHZ 67, 81) können im vorliegenden Fall keine andere Entscheidung veranlassen.

    Denn weder besteht hier zwischen den Parteien ein Wettbewerbsverhältnis (so BGHZ 66, 229 [237]), noch handelt es sich um einen Eingriff in den freien Wettbewerb mit dem Ziel der Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen von der Beklagten ange schlossenen Wettbewerbern (so BGHZ 67, 81 [83 ff.]).

  • BVerwG, 02.07.1979 - 1 C 9.75

    Zulässigkeit eines Prüfverfahrens zur Feststellung der therapeutischen

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84
    Im gleichen Sinne haben der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Fall einer Unterlassungsklage gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung wegen Verbreitung einer Stellungnahme zur therapeutischen Wirksamkeit eines Arzneimittels (BVerwGE 58, 167 [168]) sowie der Bundesgerichtshof für eine Klage gegen Arzneimittelempfehlungen der Allgemeinen Ortskrankenkasse (NJW 1964, 2208) entschieden.

    Allein die möglichen (positiven oder negativen) Auswirkungen des hier in Rede stehenden schlichten Verwaltungshandelns auf die Wettbewerbssituation einzelner Arzneimittelhersteller machen aus dieser Tätigkeit noch keine privatrechtlich zu beurteilenden Wettbewerbshandlungen (wie hier BVerwGE 58, 167 [169 f.]).

  • BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 47.80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84
    Stellt der Streitgegenstand eine unmittelbare Rechtsfolge eines dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Rechtsverhältnisses dar, so ist die Streitigkeit öffentlich-rechtlicher Art (Urteil vom 5. November 1981 - BVerwG 3 C 47.80 -Buchholz 422.1 Nr. 1).

    Diesem Ergebnis entsprechend hat der erkennende Senat ein sich gegen amtliche Verlautbarungen des Bundesgesundheitsamtes im Bundesanzeiger richtendes Unterlassungsbegehren als öffentlich-rechtlichen Streitgegenstand beurteilt (Urteil vom 5. November 1981 a.a.O.).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84
    Denn so wie das Grundgesetz keine Festlegung einer bestimmten Wirtschaftsordnung enthält und keine konkreten verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gestaltung des Wirtschaftslebens normiert (BVerfGE 4, 7 [17 f.]; 50, 290 [336 ff.]), schützt Art. 12 Abs. 1 GG jede erlaubte und nicht bloß die "marktwirtschaftskonforme" berufliche Betätigung.
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

  • BVerwG, 28.01.1960 - I A 17.57

    Anforderungen an die Klagebefugnis - Schutz gegen die Zulassung von

  • BVerwG, 19.12.1958 - VII C 34.57
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 102.67

    Klage des Inhabers eines Wassertriebwerks gegen Minderung des Wasserzuflusses -

  • BVerwG, 01.03.1978 - 7 B 144.76

    Kommunale Wohnungsvermittlung - Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde -

  • BVerwG, 19.12.1963 - I C 77.60

    Anspruch eines privaten Versicherungsunternehmens auf Versagung der Genehmigung

  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 30.79

    Lehramtsausbildung - Angestelltenvertrag - Rechtsweg

  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 89.68

    Stellung der Wehrbereichsverwaltungen im Aufbau der Wehrersatzbehörden -

  • BGH, 25.06.1964 - KZR 4/63

    Bestimmung des Rechtswegs für eine Streitigkeit - Bestimmung der Leistung des

  • BGH, 20.02.2018 - VI ZR 30/17

    jameda.de - Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines

    Sie zwingt den aufgenommenen Arzt dazu, sich in dem von der Beklagten vorgegebenen (engen) Rahmen einer breiten Öffentlichkeit präsentieren zu lassen sowie sich - unter Einbeziehung von Bewertungen medizinisch unkundiger Laien - einem Vergleich mit anderen im Portal aufgeführten Ärzten zu stellen, und kann erhebliche Auswirkungen auf seine beruflichen Chancen und seine wirtschaftliche Existenz haben (vgl. OLG Hamm, K&R 2011, 733, 734; Martini, aaO; siehe auch BVerwGE 71, 183, 194).
  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem

    Sie zwingt den aufgenommenen Arzt dazu, sich in dem von der Beklagten vorgegebenen (engen) Rahmen einer breiten Öffentlichkeit präsentieren zu lassen sowie sich - unter Einbeziehung von Bewertungen medizinisch unkundiger Laien - einem Vergleich mit anderen im Portal aufgeführten Ärzten zu stellen, und kann erhebliche Auswirkungen auf seine beruflichen Chancen und seine wirtschaftliche Existenz haben (vgl. OLG Hamm, K&R 2011, 733, 734; Martini, aaO; siehe auch BVerwGE 71, 183, 194).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Nach der im sog. Transparenzlisten-Urteil vom 18. April 1985 (BVerwGE 71, 183 (193 f.) [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84]) eingeleiteten und seitdem wiederholt bestätigten (BVerwGE 75, 109 (115) [BVerwG 06.11.1986 - 3 C 72/84]; 87, 37 (42 f. [BVerwG 18.10.1990 - 5 C 51/86])) Rechtsprechung des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist die Zielrichtung des Verwaltungshandelns ein tragendes Kriterium für die Annahme eines Grundrechtseingriffs (ebenso Roth, Verwaltungshandeln mit Drittbetroffenheit und Gesetzesvorbehalt, in: Schriften zum Öffentlichen Recht, Bd. 598, 1991, S. 202 ff.).
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