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VG Dresden, 28.03.2008 - 3 L 93/08 - dejure.org

Rechtsprechung
   VG Dresden, 28.03.2008 - 3 L 93/08   

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https://dejure.org/2008,36511
VG Dresden, 28.03.2008 - 3 L 93/08 (https://dejure.org/2008,36511)
VG Dresden, Entscheidung vom 28.03.2008 - 3 L 93/08 (https://dejure.org/2008,36511)
VG Dresden, Entscheidung vom 28. März 2008 - 3 L 93/08 (https://dejure.org/2008,36511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 81 Abs. 4; AufenthG § 84 Abs. 2; AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 5; VwGO § 123; AufenthG § 27; AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 11 Abs. 1; AufenthG § 53; AufenthG § 25
    D (A), Ausweisung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Fortgeltungsfiktion, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, verspätete Antragstellung, Haft, Deutschverheiratung, Ehegattennachzug, Regelausweisung, Drogendelikte, Generalprävention, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EGMR, 31.10.2002 - 37295/97

    YILDIZ v. AUSTRIA

    Auszug aus VG Dresden, 28.03.2008 - 3 L 93/08
    Dabei legt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den maßgeblichen Zeitpunkt für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach Art. 8 EMRK auf den Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz (Urteil vom 31. Oktober 2002, InfAuslR 2003, 126).

    Ein Eingriff in das Recht auf Familienleben ist danach nur statthaft, wenn er gesetzlich vorgesehen ist, einem in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten Ziel ­ wie beispielsweise Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung oder Verhinderung einer Straftat ­ dient und in einer demokratischen Gesellschaft erforderlich und verhältnismäßig ist (vgl. SächsOVG, Urteil vom 31. August 2006, a. a. O. unter Bezugnahme auf EGMR, Urteil vom 31. Oktober 2002, a. a. O.; Beschluss des VG Dresden vom 27. April 2007, Az.: 3 K 666/07).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VG Dresden, 28.03.2008 - 3 L 93/08
    Geboten ist insoweit grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles (vgl. in diesem Sinne Bundesverfassungsgericht, NVwZ 2000, 59).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VG Dresden, 28.03.2008 - 3 L 93/08
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07-, Juris) liegt ein Ausnahmefall ferner bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der EMRK geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Dresden, 28.03.2008 - 3 L 93/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. InfAuslR 1998, 213; EZAR 021 Nr. 5) kann sich ein solches Ausreise- (vgl. § 25 Abs. 5 AufenthG) bzw. Abschiebungshindernis (vgl. § 60 a Abs. 2 AufenthG) auch aus der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG ergeben.
  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VG Dresden, 28.03.2008 - 3 L 93/08
    Soweit sich der Anwendungsbereich des Art. 8 EMRK mit dem Anwendungsbereich des Art. 6 GG deckt, bietet er keinen weitergehenden Schutz (vgl. SächsOVG, Urteil vom 31. August 2006, Az.: 3 B 512/05 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 29. September 1998, Az.: 1 C 8/96).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 1 B 43.95

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsgrund der grundsätzlichen

    Auszug aus VG Dresden, 28.03.2008 - 3 L 93/08
    Ist die Vollziehung der Ausweisung generalpräventiv gerechtfertigt, so kommt es auf die Gefahr erneuter Straffälligkeit nicht an, so dass selbst eine günstige Sozialprognose nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1995, InfAuslR 1995, 404 m. w. N.; SächsOVG, Urteil vom 31. August 2006, Az.: 3 B 512/05, Juris; Sächs-OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007, Az.: 3 BS 123/07).
  • VG Dresden, 27.04.2007 - 3 K 666/07
    Auszug aus VG Dresden, 28.03.2008 - 3 L 93/08
    Ein Eingriff in das Recht auf Familienleben ist danach nur statthaft, wenn er gesetzlich vorgesehen ist, einem in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten Ziel ­ wie beispielsweise Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung oder Verhinderung einer Straftat ­ dient und in einer demokratischen Gesellschaft erforderlich und verhältnismäßig ist (vgl. SächsOVG, Urteil vom 31. August 2006, a. a. O. unter Bezugnahme auf EGMR, Urteil vom 31. Oktober 2002, a. a. O.; Beschluss des VG Dresden vom 27. April 2007, Az.: 3 K 666/07).
  • VGH Bayern, 21.08.2007 - 24 ZB 07.1233
    Auszug aus VG Dresden, 28.03.2008 - 3 L 93/08
    Die bloße Bereitschaft, sich einer Therapie zu unterziehen oder diese auch tatsächlich begonnen zu haben, ermöglicht keine abschließend positive Prognose, solange die Therapie noch nicht erfolgreich absolviert wurde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. August 2007, Az.: 24 ZB 07.1233, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 18 B 120/06

    Fiktionswirkung Fortbestandsfiktion Geltungsdauer Aufenthaltstitel

    Auszug aus VG Dresden, 28.03.2008 - 3 L 93/08
    Zwar geht etwa das Sächsische Oberverwaltungsgericht davon aus, dass auch ein Antrag, der verspätet ­ jedoch im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Ablauf des Aufenthaltstitels ­ gestellt wurde unter die Norm des § 81 Abs. 4 AufenthG fällt und damit die Fortgeltungsfiktion vom Zeitpunkt des Ablaufs des bisherigen Aufenthaltstitels auslöst (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 22. Februar 2007, Az.: 3 BS 276/05; so auch OVG NW, Beschluss vom 23. März 2006, Az.: 18 B 120/06, InfAuslR 2006, 448).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1997 - 11 S 3271/96

    Sperrwirkung einer Ausweisungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Dresden, 28.03.2008 - 3 L 93/08
    Die verfassungsrechtlich in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verbürgte Garantie eines wirkungsvollen, effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes sowie das Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG gebieten allerdings, im Rahmen des gerichtlichen Eilverfahrens auch zu prüfen, ob die Ausweisung zu Recht erfolgt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Februar 1997, Az.: 11 S 3271/96; Beschluss der erkennenden Kammer vom 7. Juli 2003, Az.: 3 K 2600/03), da dem Antragsteller möglicherweise einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren wäre, wenn er im übrigen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung des begehrten Aufenthaltstitels erfüllt (vgl. §§ 5 und 16 AufenthG).
  • OVG Sachsen, 07.03.2001 - 3 BS 232/00

    Aufenthaltserlaubnis und Abschiebungsandrohung; Antrag auf vorläufigen

  • OVG Sachsen, 24.03.1997 - 3 S 513/96

    Rechtsschutzinteresse an Aussetzung des Sofortvollzuges bei vollziehbarer

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