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OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96 - dejure.org

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96   

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OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96 (https://dejure.org/1996,3351)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96 (https://dejure.org/1996,3351)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. November 1996 - 3 Ss 1180/96 (https://dejure.org/1996,3351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 133
  • StV 1997, 242
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96
    Dabei genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörten Vorgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, so daß dem nach der Vorstellung des Täters "unmittelbaren Einmünden" seiner Handlungen in die Tatbestandsverwirklichung entscheidende Bedeutung zukommt (BGH NSU 1989, 473; ebenso BGH NStZ 1993, 133 ; StV 1994, 240 ; grundlegend BGHSt 26, 201, 203 f; ebenso auch der erkennende Senat, NJW 1989, 3232) .

    Zumindest der Einlaß in die Wohnung der Zeugin und das sich anschließende Gespräch bildeten daher unter Zugrundelegung des festgestellten Tatplanes des Angeklagten weitere wesentliche, der Tatbestandserfüllung vorgelagert Zwischenakte (vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen BGH StV 1984, 420 ; BGHSt 26, 201, 203 f).

  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs -

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96
    Ist die Tatausführung aber lediglich von solchen objektiven Bedingungen abhängig, der Täter jedoch für den Fall des Bedingungseintritts subjektiv fest zur Tat entschlossen, umfaßt sein Tatentschluß auch die an den Eintritt der Bedingung geknüpfte Tatausführung, hier mithin den Einsatz des Chloroforms als Mittel der Gewaltanwendung im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB (BGHSt 12, 306, 308 ff.; BGHSt 21, 14, 17 f).

    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 12, 306, 308) hat hierzu ausgeführt, daß die Verwirklichung des § 30 Abs. 2 StGB (§ 49 a Abs. 2 StGB a.F.) zwar voraussetze, daß die Tat, die begangen werden solle, feststehe.

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96
    Der Angeklagte hat insoweit nämlich nur eine bestimmte Art der Ausführung des verabredeten Verbrechens aufgegeben, er war aber nach wie vor zu dem ursprünglich verabredeten Angriff auf das gleiche Tatobjekt in äquivalenter Tatausführung entschlossen (vgl. BGHSt 7, 296, 297; BGHSt 33, 142, 145; BGHSt 35, 184, 187; Dreher/Tröndle, a.a.O., § 24 Rdnr. 5; LK-Vogler, StGB , 10. Auflage, § 24 Rn. 75; Schönke-Schröder-Eser, StGB , 24. Auflage, § 24 Rn. 39 f, je m.w.N.).
  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96
    Der Angeklagte hat insoweit nämlich nur eine bestimmte Art der Ausführung des verabredeten Verbrechens aufgegeben, er war aber nach wie vor zu dem ursprünglich verabredeten Angriff auf das gleiche Tatobjekt in äquivalenter Tatausführung entschlossen (vgl. BGHSt 7, 296, 297; BGHSt 33, 142, 145; BGHSt 35, 184, 187; Dreher/Tröndle, a.a.O., § 24 Rdnr. 5; LK-Vogler, StGB , 10. Auflage, § 24 Rn. 75; Schönke-Schröder-Eser, StGB , 24. Auflage, § 24 Rn. 39 f, je m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96
    Der Angeklagte hat insoweit nämlich nur eine bestimmte Art der Ausführung des verabredeten Verbrechens aufgegeben, er war aber nach wie vor zu dem ursprünglich verabredeten Angriff auf das gleiche Tatobjekt in äquivalenter Tatausführung entschlossen (vgl. BGHSt 7, 296, 297; BGHSt 33, 142, 145; BGHSt 35, 184, 187; Dreher/Tröndle, a.a.O., § 24 Rdnr. 5; LK-Vogler, StGB , 10. Auflage, § 24 Rn. 75; Schönke-Schröder-Eser, StGB , 24. Auflage, § 24 Rn. 39 f, je m.w.N.).
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92

    Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96
    Dabei genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörten Vorgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, so daß dem nach der Vorstellung des Täters "unmittelbaren Einmünden" seiner Handlungen in die Tatbestandsverwirklichung entscheidende Bedeutung zukommt (BGH NSU 1989, 473; ebenso BGH NStZ 1993, 133 ; StV 1994, 240 ; grundlegend BGHSt 26, 201, 203 f; ebenso auch der erkennende Senat, NJW 1989, 3232) .
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65

    Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn"

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96
    Ist die Tatausführung aber lediglich von solchen objektiven Bedingungen abhängig, der Täter jedoch für den Fall des Bedingungseintritts subjektiv fest zur Tat entschlossen, umfaßt sein Tatentschluß auch die an den Eintritt der Bedingung geknüpfte Tatausführung, hier mithin den Einsatz des Chloroforms als Mittel der Gewaltanwendung im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB (BGHSt 12, 306, 308 ff.; BGHSt 21, 14, 17 f).
  • BGH, 07.10.1993 - 4 StR 506/93

    Überschreitung der Versuchsschwelle einer Straftat bei Fehlen eines weiteren,

    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96
    Dabei genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörten Vorgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, so daß dem nach der Vorstellung des Täters "unmittelbaren Einmünden" seiner Handlungen in die Tatbestandsverwirklichung entscheidende Bedeutung zukommt (BGH NSU 1989, 473; ebenso BGH NStZ 1993, 133 ; StV 1994, 240 ; grundlegend BGHSt 26, 201, 203 f; ebenso auch der erkennende Senat, NJW 1989, 3232) .
  • OLG Hamm, 26.05.1989 - 3 Ss 482/89
    Auszug aus OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss 1180/96
    Dabei genügt es nicht, daß der Täter durch seine Tatbeiträge eine objektive Gefahr für das anzugreifende Rechtsgut begründet; Gefährdungshandlungen müssen vielmehr nach seiner Vorstellung in ungestörten Vorgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, so daß dem nach der Vorstellung des Täters "unmittelbaren Einmünden" seiner Handlungen in die Tatbestandsverwirklichung entscheidende Bedeutung zukommt (BGH NSU 1989, 473; ebenso BGH NStZ 1993, 133 ; StV 1994, 240 ; grundlegend BGHSt 26, 201, 203 f; ebenso auch der erkennende Senat, NJW 1989, 3232) .
  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

    Dies wird angenommen bei Gefährdungshandlungen, die nach der Vorstellung des Täters in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen oder mit ihr in einem unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen (BGH, NStZ 1989, 473;NStZ 2008, 409, 410; StV 2003, 444, 446; NJW 2003, 3068; 3070; BGHSt 43, 177, 181 f.; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 133).

    Dies ist nach der von der Rechtsprechung entwickelten Formel bei solchen Handlungen erfüllt, mit denen der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und das geschützte Rechtsgut nach seiner Vorstellung in eine konkret nahe Gefahr bringt (BGHSt 16, 163; 26, 201, 202 f.; 37, 294, 297; 43, 177, 179; 48, 34, 35 f.; NStZ 1989, 473; NStZ 1993, 77; NStZ 1996, 38; StV 2003, 444, 446; NJE 2003, 3068, 3070; NStZ 2004, 38, 39; NStZ 2008, 409, 410; NStZ 2008, 209; Urteil vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78 -, zitiert nach juris Rn. 3; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 133).

  • LG Köln, 18.08.2014 - 114 KLs 12/14

    Feststellung der Schuldigkeit wegen Diebstahls und Betruges; Gesamtwürdigung

    Auch das OLG Hamm (Beschl. v. 5.11.1996 - 3 Ss 1180/96) = StV 1997, 242, 243) führte in einem der hier zugrunde liegenden Situation ähnlich gelagerten Fall zutreffend aus, dass "zumindest der Einlaß in die Wohnung der Zeugin und das sich anschließende Gespräch [...] wesentliche, der Tatbestandserfüllung vorgelagerte Zwischenakte" bildeten.
  • OLG Hamm, 25.02.1999 - 5 Ws 48/99

    Hinweisschreiben nicht erhalten, Vertrauensschutz, Widerruf der Strafaussetzung,

    Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm auf die Revision des Verurteilten mit Beschluß vom 05.11.1996 (3 Ss 1180/96) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen, woraufhin der Verurteilte dann am 09.10.1997 (erneut) zu 2 Jahren 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
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