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BGH, 06.02.2014 - 3 StR 315/13 - dejure.org

Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2014 - 3 StR 315/13   

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https://dejure.org/2014,5378
BGH, 06.02.2014 - 3 StR 315/13 (https://dejure.org/2014,5378)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2014 - 3 StR 315/13 (https://dejure.org/2014,5378)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 3 StR 315/13 (https://dejure.org/2014,5378)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 240 StGB; § 177 StGB; § 24 StGB; § 261 StPO
    Subsidiarität der ausschließlich der Erzwingung der sexuellen Handlung dienenden Nötigung gegenüber der Vergewaltigung; fehlgeschlagener Versuch (Beweiswürdigung; kein Rechtsfehler durch Nichterörterung einer rein theoretischen Möglichkeit zur Fortsetzung der Tat)

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 139
  • NStZ-RR 2014, 364
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.02.2010 - 3 StR 564/09

    Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlende Erörterung naheliegender

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 3 StR 315/13
    Mit der - danach rein theoretischen - Möglichkeit, der Angeklagte könnte die Vorstellung gehabt haben, dass er dem sich mit dem Tatmesser verteidigenden Geschädigten W. dieses unter Einsatz des Elektroschockers entwinden und sich wieder in den Besitz der Stichwaffe bringen könne, dies indes aus eigenem Antrieb nicht versucht haben könnte, musste sich das Landgericht im Rahmen der Beweiswürdigung nicht auseinandersetzen (vgl. LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 267 Rn. 56 ff.; KK/Kuckein, 7. Aufl., § 267 Rn. 13; BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 3 StR 564/09, NStZ-RR 2010, 183).
  • BGH, 25.11.2009 - 3 StR 304/09

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Adhäsionsverfahren (Legalzession;

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 3 StR 315/13
    Der Adhäsionsausspruch war ergänzend unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als der Anspruch des Nebenklägers W. nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09, StraFo 2010, 117).
  • LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19

    Vergewaltigung

    Nur dann, wenn der Täter mit der Nötigung - wie hier nicht - ein darüber hinausgehendes Ziel verfolgt oder die Deliktsverwirklichung über die Vollendung des § 177 StGB hinaus andauert, ist Tateinheit gegeben (vgl. Fischer, in: StGB, 67. Aufl., § 177 Rn. 189; BGH, Urteil vom 06.02.2014 - 3 StR 315/13, NStZ-RR 2014, 139).

    Dies war jedoch lediglich Mittel und Bestandteil der auf die Erzwingung des Geschlechtsverkehrs gerichteten Nötigung (vgl. BGH, Urteil vom 06.02.2014 - 3 StR 315/13, NStZ-RR 2014, 139).

  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Da die Nötigungshandlung durch den Angeklagten vorliegend nicht über die Vollendung des § 177 StGB hinaus angedauert hat, tritt der ebenfalls verwirklichte § 240 StGB hinter § 177 StGB zurück (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 06.02.2014 - 3 StR 315/13, NStZ-RR 2014, 139; Fischer , a.a.O., § 177 Rn. 189).
  • BGH, 20.02.2024 - 3 StR 12/24
    Entsprechendes gilt, sofern die unter Todesdrohung ausgesprochene Aufforderung, leise zu sein, als Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 StGB gewertet wird (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2014 - 3 StR 315/13, NStZ-RR 2014, 139).
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