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BGH, 10.02.1993 - 3 StR 551/92 - dejure.org

Rechtsprechung
   BGH, 10.02.1993 - 3 StR 551/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7614
BGH, 10.02.1993 - 3 StR 551/92 (https://dejure.org/1993,7614)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1993 - 3 StR 551/92 (https://dejure.org/1993,7614)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1993 - 3 StR 551/92 (https://dejure.org/1993,7614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Rechtsfehlern bei den Urteilsgründen - Einsatz einer Scheinwaffe als mitbestimmender Umstand für die Strafrahmenwahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 3 StR 551/92
    Diese sind namentlich dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGHSt 29, 18, 20; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, ständige Rspr.).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 3 StR 551/92
    Diese sind namentlich dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGHSt 29, 18, 20; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, ständige Rspr.).
  • BGH, 27.03.1991 - 3 StR 418/90

    Folgen einer Ablehung eines minder schweren Falles - Begehung einer räuberischen

    Auszug aus BGH, 10.02.1993 - 3 StR 551/92
    Ob dies der Fall ist, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab, und unterliegt der für das Revisionsgericht nur in bestimmten Grenzen überprüfbaren Bewertung des Tatrichters (vgl. BGHR StGB § 250 II Gesamtbetrachtung 7 und vor § 1 minder schwerer Fall Gesamtwürdigung 7).
  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Denn in diesen Fällen war nach der Rechtsprechung zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. je nach den Umständen des Einzelfalles ein minder schwerer Fall in Erwägung zu ziehen (BGHR StGB § 250 Abs. 2 Strafrahmenwahl 3, 4; Wertungsfehler 2; Tröndle StGB 48. Aufl. § 250 Rdn. 9; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 250 Rdn. 29; Herdegen in LK 10. Aufl. § 250 Rdn. 34, jew. m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 412/97

    Umfang der Gesamtbetrachtung der für die Wertung von Tat und Täter bedeutsamen

    Ob dies der Fall ist, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab und unterliegt der für das Revisionsgericht nur in bestimmten Grenzen überprüfbaren Wertung des Tatrichters (BGHR StGB § 250 II Strafrahmenwahl 4).

    Denn es ist ausschließlich Sache des Tatrichters, welches Gewicht er einem vorliegenden Milderungsgrund beimißt (vgl. BGHR StGB § 250 II Strafrahmenwahl 4).

  • BGH, 26.05.1993 - 3 StR 119/93

    Annahme eines minder schweren Falles bei Verwendung einer Scheinwaffe - Folgen

    Es ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, welches Gewicht er einem Strafzumessungsgrund beimißt (BGH NStZ 1991, 529; BGH, Urteil vom 10. Februar 1993 - 3 StR 551/92).
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