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VGH Hessen, 30.04.2001 - 3 TZ 757/01.A - dejure.org

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   VGH Hessen, 30.04.2001 - 3 TZ 757/01.A   

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https://dejure.org/2001,11061
VGH Hessen, 30.04.2001 - 3 TZ 757/01.A (https://dejure.org/2001,11061)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.04.2001 - 3 TZ 757/01.A (https://dejure.org/2001,11061)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. April 2001 - 3 TZ 757/01.A (https://dejure.org/2001,11061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 55 AuslG
    Getrennte oder gemeinsame Abschiebung von Familienmitgliedern

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; VwGO § 123; ; AuslG § 55

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2001 - 3 TZ 757/01
    Zwar trifft es entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts zu, dass die Rechte der Antragsteller zu 1. sowie 3. bis 5. durch die bevorstehende Abschiebung der Antragstellerin zu 2. berührt sind, denn der Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG zu Gunsten der Familiengemeinschaft erfasst alle ihre Mitglieder, auch wenn eine Maßnahme öffentlicher Gewalt nur an ein einzelnes Mitglied adressiert ist (vgl. BVerfG, B. v. 12. Mai 1987, 2 BvR 1226/83 u.a., BVerfGE 76, 1 ff.).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2001 - 3 TZ 757/01
    Dies folgt zunächst daraus, dass der aufenthaltsrechtliche Schutz von rein ausländischen Ehen geringeres Gewicht hat als bei Ehen mit deutschen Familienmitgliedern (BVerwG, U. v. 09.12.1997 - 1 C 19.96 - InfAuslR 1998, 213).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2001 - 3 TZ 757/01
    Die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, drängt dann öffentliche Belange zurück, wenn ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe des anderen Familienmitgliedes angewiesen ist, sich die Hilfe nur im Bundesgebiet erbringen lässt und das Familienmitglied aufenthaltsberechtigt ist (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, B. v. 01.08.1996, 2 BvR 1119/96, NVwZ 1997, 479).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2001 - 3 TZ 757/01
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat trotz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 1997 (DÖV 1998, 389) fest, soweit es sich um Eilverfahren handelt (vgl. Hess. VGH, B. v. 20.01.1998 - 13 TZ 3765/95 -, DÖV 1998, 391).
  • BVerfG, 24.07.1998 - 2 BvR 99/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Asylbewerbers wegen Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2001 - 3 TZ 757/01
    Die 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 24. Juli 1998 (2 BvR 99/97 - NVwZ 1998, Beilage 10, S. 105) offen gelassen, ob Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Genüge getan ist, wenn minderjährige Kinder sich während des Asylverfahrens jedenfalls bei einem Elternteil aufhalten.
  • OVG Saarland, 22.10.1998 - 1 V 26/98

    Duldungsanspruch; Aufenthaltsgenehmigung; Anordnungsbegehren; Ausländerbehörde;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2001 - 3 TZ 757/01
    Sofern nicht zeitlich versetzte Einreisen vorliegen und bereits insofern durch autonome Entscheidung der Betroffenen zeitlich befristete Trennungen in Kauf genommen wurden, können gewichtige Anhaltspunkte für die Gewährung eines vorläufigen Bleiberechts für die betroffenen Familienmitglieder darin zu sehen sein, dass ein Familienmitglied dem anderen Mitglied in besonderer Weise Lebenshilfe leistet oder in überdurchschnittlicher Weise und durch intensive Zuwendung Verantwortung für die Betreuung und Erziehung übernimmt (vgl. OVG Saarlouis, B. v. 22.10.1998 - Az.: 1 V 26/98 -, zitiert nach JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1994 - 18 B 1127/93

    Duldungsanspruch; Ermöglichung einer gemeinsamen Ausreise; Ausreise aller

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2001 - 3 TZ 757/01
    Ein eventueller Anspruch auf Ermöglichung einer gemeinsamen Ausreise kommt aber grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Betroffenen ihrerseits alles Zumutbare unternommen haben, um die gemeinsame Ausreise zu gewährleisten (OVG NRW, B. v. 22.02.1994 - 18 B 1127/93 -, zitiert nach JURIS).
  • OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme

    Gemessen an diesen Maßstäben, die auch weitere Oberverwaltungsgerichte ihrer Rechtsprechung zu Grunde legen (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 5. Juli 1999 - 13 S 1101/99 - NVwZ 1999, Beilage Nr. 10, 97 = VBlBW 1999, 468, vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 - InfAuslR 2001, 283 und vom 19. April 2001 - 13 S 555/01 - InfAuslR 2001, 381; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. August 1991 - BS V 100/91 - HessVGH, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 TZ 757/01 .A - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 13 ME 28/03 - InfAuslR 2003, 332; OVG Saarland, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 9 W 1/00 - sowie vom 17. Juli 2000 - 1 W 1/99 - InfAuslR 2001, 12; jeweils zitiert nach Juris), erscheint es bei summarischer Prüfung derzeit durchaus als möglich, dass jedenfalls eine solche eheliche Beistandsgemeinschaft besteht und daher ein zwingendes Abschiebungshindernis vorliegt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2021 - 7 B 10843/21

    Abschiebung ausreisepflichtiger Familie ohne 16-jährigen Sohn rechtmäßig

    Vielmehr kann die getrennte Abschiebung von Familienmitgliedern je nach den Umständen des Einzelfalles rechtlich zulässig sein (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 1994 - 18 B 1127/93 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 TZ 757/01.A -, juris, Rn. 5 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 26. November 2018 - 3 B 381/18 -, juris, Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2007 - 3 B 34.05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für einen libanesischen

    Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG vermittelt den im gemeinsamen Heimatland verbliebenen Familienangehörigen eines Asylbewerbers keinen Anspruch auf Nachzug und gebietet, wie die in § 43 Abs. 3 AsylVfG zum Ausdruck gelangte Wertung des Gesetzgebers zeigt, nicht, alle Familienmitglieder gemeinsam abzuschieben, deren Asylverfahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolglos enden (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 30. April 2004 - 3 TZ 757/01.A -, juris).
  • OVG Thüringen, 15.11.2002 - 3 EO 438/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Abschiebung; Abschiebungshindernis;

    Gemessen an diesen Maßstäben, die auch weitere Oberverwaltungsgerichte ihrer Rechtsprechung zu Grunde legen (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Juli 1999 - 13 S 1101/99 -, NVwZ 1999, Beilage Nr. 10, 97 ff., VBlBW 1999, 468 ff.; HessVGH, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 TZ 757/01.A -, zitiert nach Juris; OVG Saarland, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 9 W 1/00 -, zitiert nach Juris; vgl. ferner bereits den Beschluss des Senats vom 26. September 2000 - 3 ZEO 748/00-, S. 5 des Beschlussumdrucks), erscheint es bei summarischer Prüfung derzeit durchaus als möglich, dass eine solche familiäre Beistandsgemeinschaft besteht und daher ein zwingendes Abschiebungshindernis vorliegt.
  • VGH Hessen, 13.08.2001 - 12 TJ 2176/01

    Aufenthaltsbeschränkung nach Asylverfahrensabschluss - Beschwerdeausschluss nach

    An der Einheitlichkeit der Rechtsprechung könnten allenfalls insofern Zweifel aufkommen, als der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung zwar unter § 80 AsylVfG subsumiert worden ist, nicht aber die gleichlautenden Anträge weiterer Familienangehöriger (Hess. VGH, 30.04.2001 - 3 TZ 757/01.A -) und das Präsidium des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einem Fall eine Asylverfahrensstreitigkeit angenommen hat, in dem das Verwaltungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung eine Ausländerbehörde zur Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für einen ehemaligen Asylbewerber verpflichtet hatte, wobei mangels Bekanntgabe der Gründe des Präsidiumsbeschlusses die dabei zugrundegelegten Kriterien unklar erscheinen müssen.
  • OVG Hamburg, 07.12.2023 - 6 So 46/23

    Duldungsanspruch einer alleinerziehenden Mutter einer freizügigkeitsberechtigten

    Vielmehr kann die getrennte Abschiebung von Familienmitgliedern je nach Umständen des Einzelfalles rechtlich zulässig sein (OVG Hamburg, Urt. v. 3.5.2022, 6 Bf 113/21, Asylmagazin 2022, 375, juris Rn. 40; VGH München, Beschl. v. 10.1.2022, 19 CE 21.2652, juris Rn. 13; OVG Koblenz, Beschl. v. 24.8.2021, 7 B 10843/21, juris Rn. 12; VGH Kassel, Beschl. v. 30.4.2001, 3 TZ 757/01.A, juris Rn. 5; so im Ergebnis auch BVerwG, Urt. v. 21.9.1999, 9 C 12.99, BVerwGE 109, 305, juris Rn. 16 zur Abschiebung eines Minderjährigen).
  • VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber

    Vielmehr kann die getrennte Abschiebung von Familienmitgliedern je nach den Umständen des Einzelfalles rechtlich zulässig sein (vgl. OVG NRW, B.v.22.2.1994 - 18 B 1127/93 - juris, HessVGH, B.v.30.4.2001 - 3 TZ 757/01.a - juris Rn. 5; SächsOVG, B.v. 26.11.2018 - 3 B 381/18 - juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2005 - 9 ME 311/05

    Abschiebung; Erlass; Familie; Trennung; Vietnam; zumutbar

    Ein eventueller Anspruch auf Ermöglichung einer gemeinsamen Ausreise kommt aber grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Betroffenen ihrerseits alles Zumutbare unternommen haben, um die gemeinsame Ausreise zu gewährleisten (VGH Kassel, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 TZ 757/01.A - zitiert nach JURIS).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 2/23

    Keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem

    So ist auch zu § 43 Abs. 3 AsylG anerkannt, dass alleine aus dem Bestehen einer verfahrensrechtlichen Aufenthaltsgestattung eines Familienmitgliedes während eines noch laufenden Asylverfahrens aus Art. 6 Abs. 1 GG ohne weitere tatsächliche Umstände regelhaft kein Duldungsanspruch für andere Familienmitglieder zum Zwecke der gemeinsamen Ausreise abgeleitet werden kann (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 26. April 2016 - 11 S 432/16 -?, juris Rn. 9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. September 2005 - 9 ME 311/05 -?, juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 TZ 757/01.A -?, juris Rn. 5; Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, § 43 AsylG, Stand: August 2021, Rn. 29; Hailbronner, AuslR, § 43 AsylG, Stand: Dezember 2022, Rn. 23 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2024 - 4 LB 9/23

    Asylrecht - Hauptsacheverfahren - Dublinverfahren (Italien)

    So ist auch zu § 43 Abs. 3 AsylG anerkannt, dass alleine aus dem Bestehen einer verfahrensrechtlichen Aufenthaltsgestattung eines Familienmitgliedes während eines noch laufenden Asylverfahrens aus Art. 6 Abs. 1 GG ohne weitere tatsächliche Umstände regelhaft kein Duldungsanspruch für andere Familienmitglieder zum Zwecke der gemeinsamen Ausreise abgeleitet werden kann (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 26. April 2016 - 11 S 432/16 -, juris Rn. 9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. September 2005 - 9 ME 311/05 -, juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 TZ 757/01.A -, juris Rn. 5; Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, § 43 AsylG, Stand: August 2021, Rn. 29; Hailbronner, AuslR, § 43 AsylG, Stand: Dezember 2022, Rn. 23 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2024 - 4 LB 14/23

    Asylrecht - Hauptsacheverfahren - Dublinverfahren (Italien)

  • VG München, 09.09.2024 - M 10 K 24.50768

    Dublin-Verfahren (Zielstaat, Italien, Herkunftsstaat Syrien),

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