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OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11 - dejure.org

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11   

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https://dejure.org/2012,10265
OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11 (https://dejure.org/2012,10265)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.03.2012 - 3 U 136/11 (https://dejure.org/2012,10265)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. März 2012 - 3 U 136/11 (https://dejure.org/2012,10265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 Nr 2 UKlaG, § 4 UKlaG, § 1 ARB, § 2 ARB, § 3 ARB
    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den Versicherungsnehmer nach Eintritt des Rechtsschutzfalles

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Klausel über die Vermeidung unnötiger Erhöhung der Kosten in der Rechtsschutzversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Klausel über die Verpflichtung des Versicherungsnehmer zur Vermeidung unnötiger Kosten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 16.09.2009 - IV ZR 246/08

    Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung in der Marktwert-Versicherung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
    Im Hinblick auf die Fassung von Obliegenheiten hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 16. September 2009 klargestellt, dass wegen der einschneidenden Wirkung der Leistungsfreiheit das auferlegte Tun oder Unterlassen ausdrücklich vereinbart sowie klar und eindeutig erkennbar sein muss, was im Einzelnen verlangt wird (vgl. BGH VersR 2009, 1659).

    Diese durch Rechtsprechung und Literatur geprägte Auslegung des Obliegenheitsbegriffs gehört zum gesetzlichen Leitbild im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (BGH VersR 2009, 1659; BGH VersR 1993, 830).

    Dadurch ist er - entgegen dem zum Obliegenheitenrecht entwickelten Leitbild - schlechter gestellt, weil Zweifel an Inhalt und Umfang der Obliegenheit stets zu seinen Lasten gehen (BGH VersR 2009, 1659).

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
    An die Beseitigung der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH NJW 2002, 2386).

    Weder die Änderung der beanstandeten Klausel noch eine eventuelle Zusage, die Klausel nicht mehr zu verwenden, reichen aus, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, zumal wenn wie vorliegend der Verwender noch im Prozess die Wirksamkeit der Klausel verteidigt und keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt (BGH WM 2000, 1967; BGH NJW 2002, 2386; Senat, Urteil vom 20.02.2003 - 12 U 210/02 = NJW-RR 2003, 778).

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 11/04

    Erstattungsfähigkeit der Verkehrsanwaltskosten im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 136/11
    Eine sachgerechte Aufgabenerfüllung ist aber ebenso wie bei einem Verband im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG n.F. nur gewährleistet, wenn die dazu erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung vorhanden ist (BGH NJW 1972, 1988; BGH NJW 1986, 1347; BGH NJW 2006, 301).

    Das schließt es nicht aus, die Mehrkosten, die durch die Hinzuziehung eines am Sitz des Verbandes ansässigen Rechtsanwalts entstehen, ausnahmsweise dann als notwendig anzuerkennen, wenn ein eingehendes persönliches Mandantengespräch erforderlich war (BGH NJW 2006, 301).

  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 127/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

    Der Kläger, vertreten durch den gleichen Prozessbevollmächtigten wie im vorliegenden Rechtsstreit, hat gleichlautende Abmahnschreiben an weitere 20 deutsche Rechtsschutzversicherungen gerichtet, welche die genannte Klausel ebenfalls in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen verwenden; davon sind bisher weitere 17 Verfahren rechtshängig geworden; dazu gehören die ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren 3 U 119/11 und 3 U 136/11.
  • OLG Frankfurt, 01.03.2012 - 3 U 119/11

    Intransparenz einer Klausel über Verhaltensanforderungen an den

    Der Kläger, vertreten durch den gleichen Prozessbevollmächtigten wie im vorliegenden Rechtsstreit, hat gleichlautende Abmahnschreiben an weitere 20 deutsche Rechtsschutzversicherungen gerichtet, welche die genannte Klausel ebenfalls in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen verwenden; davon sind bisher weitere 17 Verfahren rechtshängig geworden; dazu gehören die ebenfalls beim Senat anhängigen Verfahren 3 U 127/11 und 3 U 136/11.
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