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OLG Hamburg, 18.11.1993 - 3 U 150/92 - dejure.org

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.11.1993 - 3 U 150/92   

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https://dejure.org/1993,27111
OLG Hamburg, 18.11.1993 - 3 U 150/92 (https://dejure.org/1993,27111)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.11.1993 - 3 U 150/92 (https://dejure.org/1993,27111)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. November 1993 - 3 U 150/92 (https://dejure.org/1993,27111)
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  • BGH, 28.03.1969 - I ZR 33/67

    Belieferung brauereigebundener Gastwirte mit Bier aus fremden Brauereien -

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.1993 - 3 U 150/92
    Selbst wenn der andere ohnehin schon zum Vertragsbruch entschlossen ist, schließt das eine Verleitung in diesem Sinne nicht aus (BGH GRUR 1969, 474 - Bierbezug).
  • BGH, 23.05.1975 - I ZR 39/74

    Voraussetzung für die wettbewerbswidrige Verleitung zum Vertragsbruch - Auskunft

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.1993 - 3 U 150/92
    Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Umstand des Vertragsbruches aufdrängen oder der Verletzer jedenfalls mit der Möglichkeit rechnen muß (BGH GRUR 1975, 555 - Speiseeis).
  • BGH, 25.09.1970 - I ZR 72/69

    Vertrag zur Aufstellung von Gummischutzmittelautomaten - Sittenwidrigkeit von

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.1993 - 3 U 150/92
    Ein schuldhaftes Verleiten liegt vor, wenn der Täter die Tatumstände kennt, die seine Handlungsweise als unlauter erscheinen lassen, oder er mit der Möglichkeit rechnet, daß solche Umstände vorliegen könnten (BGH a.a.O. - Bierbezug; BGH GRUR 1971, 121 - Gummischutzmittelautomat).
  • BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 39/90

    Kündigung wegen Betriebsübergangs

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.1993 - 3 U 150/92
    Die Veräußerung der Geschäftsanteile der Klägerin von JENOPTIK an Apollo Optik ist kein Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB, denn er ließ - wie ausgeführt - die Identität der Klägerin unberührt (vgl. BAG NJW 1991, 247).
  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 26/60

    Spritzgußmaschine

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.1993 - 3 U 150/92
    Das Ausspannen fremder Beschäftigter mittels Verleitung zum Vertragsbruch ist grundsätzlich sittenwidrig (BGH GRUR 1956, 273 - Drahtverschluß; 1961, 482 - Spritzgußmaschine).
  • BAG, 17.11.1977 - 5 AZR 618/76

    Wechsel des Betriebsinhabers - Betriebsübergang - Widerspruchsfrist - Widerspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.1993 - 3 U 150/92
    Soweit frühere Angestellte des VEB Jena bzw. der JENOPTIK (so die Filialleiterin . - Anl. AG 4 in 312 O 330/91 - und die Angestellte . - vgl. Anl. B 2) von der Klägerin übernommen wurden, haben diese bei jenem Betriebsübergang unstreitig die Arbeit ohne Vorbehalt bei der Klägerin fortgesetzt und damit dem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf die Klägerin zugestimmt (vgl. BAG NJW 1978, 1653).
  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54

    - Drahtverschluss -, Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs,

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.1993 - 3 U 150/92
    Das Ausspannen fremder Beschäftigter mittels Verleitung zum Vertragsbruch ist grundsätzlich sittenwidrig (BGH GRUR 1956, 273 - Drahtverschluß; 1961, 482 - Spritzgußmaschine).
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