Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 20.04.2001 - 4 MA 1129/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,26882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 80 Abs. 5; GG Art. 6 Abs. 1; AuslG § 8 Abs. 2 S. 3; DVAuslG § 9 Abs. 2
D (A), Schutz von Ehe und Familie, Abschiebungshindernis, Visum, Aufenthaltserlaubnis, Deutschverheiratung, Eheliche Lebensgemeinschaft, Abschiebung, Nachträgliche Befristung, Duldung, Visumspflicht, Zumutbarkeit, Aufenthaltsbefugnis, Vorläufiger Rechtsschutz ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96
Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2001 - 4 MA 1129/01
Diese Lebensgemeinschaft ist in der Regel durch eine gemeinsame Lebensführung in der Form einer Beistandgemeinschaft gekennzeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 C 19/96 - BVerwGE 106, 13 = NVwZ 1998, 742 = DVBl. 1998, 722), wobei hinzukommt, dass der Beistand nur in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden kann, weil einem deutschen Staatsangehörigen eine Ausreise zur Fortsetzung der Lebensgemeinschaft nicht zumutbar ist. - BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97
Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2001 - 4 MA 1129/01
Ferner wird auch erst im Hauptsacheverfahren zu prüfen sein, ob dem vom Antragsteller geltend gemachten Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - oder einer Aufenthaltsbefugnis - (s. hierzu BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 1 C 20.97 -, NVwZ 1998, 748) seine - erneute - Einreise ohne erforderliches Visum und vor der Entscheidung der Antragsgegnerin über seinen Antrag, die Wirkungen der Abschiebung vom 9. Oktober 1996 zu befristen, entgegen steht.
- OVG Niedersachsen, 17.05.2001 - 4 MA 911/01
Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Aufenthalt; Ausländer; Duldung; Ehe; …
Der Schutz der Ehe gemäß Art. 6 Abs. 1 GG erfordert die Duldung des Antragstellers zur Gewährleistung des ehelichen Zusammenlebens der Eheleute im Bundesgebiet (vgl. Senatsbeschl. v. 3.3.2000 - 4 M 443/00 - vgl. auch Senatsbeschl. v. 20.4.2001 - 4 MA 1129/01 -).