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BGH, 17.05.2001 - 4 StR 141/01 - dejure.org

Rechtsprechung
   BGH, 17.05.2001 - 4 StR 141/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5794
BGH, 17.05.2001 - 4 StR 141/01 (https://dejure.org/2001,5794)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2001 - 4 StR 141/01 (https://dejure.org/2001,5794)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 4 StR 141/01 (https://dejure.org/2001,5794)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 253 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) StGB; § 53 WaffG; § 52 StGB
    Schwere räuberische Erpressung; Ungeladene Waffe (Abgrenzung der Alternativen des § 250 StGB); Konkurrenzverhältnis bei Waffendelikten (Tateinheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung - Gasautomatikpistole - Waffenrecht - Konkurrenzverhältnis - Schuldspruchänderung - Einzelstrafe

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § ... 354 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 250; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b); ; WaffG § 53 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1; WaffG § 53 Abs. 3 Nr. 1 a
    Konkurrenzen beim gleichzeitigen Besitz mehrerer Waffen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98

    Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 141/01
    Soweit das Landgericht innerhalb des hier anwendbaren § 250 StGB die (weiteren) qualifizierten Tatbestände des Absatzes 2 Nr. 1 und 2 der Vorschrift als verwirklicht ansieht, verkennt es, daß sich die Strafbarkeit wegen der benutzten "nunmehr ungeladenen Gasautomatikpistole" (UA 41) nur nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) StGB richtet (vgl. BGHSt 44, 103; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 a Waffe 2).
  • BGH, 03.08.2000 - 4 StR 290/00

    Waffendelikte; Konkurrenzen; Tatmehrheit; Tateinheit; Unerlaubter Besitz von

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 141/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, nur einen Verstoß gegen das Waffenrecht dar (BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1984, 171; 2000, 150; 2001, 101).
  • BGH, 13.12.1983 - 1 StR 599/83

    Konkurrenz - Einfuhr, Besitz und Führen von Waffen

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 141/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, nur einen Verstoß gegen das Waffenrecht dar (BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1984, 171; 2000, 150; 2001, 101).
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 520/99

    BGH bestätigt Verurteilung eines Batallionskommandeurs wegen Waffenmißbrauchs

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 141/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, nur einen Verstoß gegen das Waffenrecht dar (BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1984, 171; 2000, 150; 2001, 101).
  • BGH, 28.03.1990 - 2 StR 22/90

    Unerlaubte Einfuhrung einer halbautomatischen Selbstladewaffe und unerlaubte

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 141/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das gleichzeitige unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über mehrere Waffen, auch wenn sie nicht unter dieselbe Strafbestimmung fallen, nur einen Verstoß gegen das Waffenrecht dar (BGHR WaffG § 53 Abs. 3a Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1984, 171; 2000, 150; 2001, 101).
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