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BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14 - dejure.org

Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14   

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https://dejure.org/2015,1484
BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14 (https://dejure.org/2015,1484)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2015 - 4 StR 419/14 (https://dejure.org/2015,1484)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14 (https://dejure.org/2015,1484)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 241 Abs. 1 StGB; § 63 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen eines Verbrechens unter einer Bedingung); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; Anforderungen an die Urteilsbegründung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 1 StGB
    Tatbestand der Bedrohung: Verknüpfung der Todesdrohung mit dem künftigen Eintritt eines weiteren Umstands; Feststehen des Nichteintritts des weiteren Umstands bei Äußerung der Todesdrohung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 241 Abs. 1 StGB, § 5 Abs. 3, § 105 Abs. 1 JGG, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Objektive Eignung eine Erklärung zur Störung des individuellen Rechtsfriedens bei der Bedrohung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de

    Tatbestand der Bedrohung: Verknüpfung der Todesdrohung mit dem künftigen Eintritt eines weiteren Umstands; Feststehen des Nichteintritts des weiteren Umstands bei Äußerung der Todesdrohung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unterbringung eines Jugendlichen bedarf ausführlicher Begründung der Gefährlichkeitsprognose

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 394
  • StV 2016, 163
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Naumburg, 21.02.2013 - 2 Ss 25/13

    Bedrohung: Objektive Ernstlichkeit der Ankündigung eines Verbrechens

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14
    Der Tatbestand der Bedrohung in § 241 Abs. 1 StGB, der in erster Linie dem Schutz des Rechtsfriedens des Einzelnen dient (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2776, 2777; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 241 Rn. 2), setzt das ausdrücklich erklärte oder konkludent zum Ausdruck gebrachte Inaussichtstellen der Begehung eines Verbrechens gegen den Drohungsadressaten oder eine ihm nahestehende Person voraus, das seinem Erklärungsgehalt nach objektiv geeignet erscheint, den Eindruck der Ernstlichkeit zu erwecken (vgl. BVerfG aaO; OLG Naumburg, StV 2013, 637; OLG Koblenz, NStZ-RR 2007, 175; Sinn in Müko-StGB, 2. Aufl., § 241 Rn. 2, 4; Eser/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 241 Rn. 2, 4).
  • BGH, 19.12.1961 - 1 StR 288/61

    Ankündigung eines Übels bei Eintritt einer Bedingung als Drohung - Ernstlichkeit

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14
    Zwar kann eine Bedrohung auch in der Weise erfolgen, dass die Begehung des Verbrechens vom künftigen Eintritt oder Nichteintritt eines weiteren Umstands abhängen soll (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 1 StR 288/61, BGHSt 16, 386, 387), so dass die Verknüpfung der Todesdrohung des Angeklagten mit einem zwangsweisen Verbringen zu seiner Psychiaterin grundsätzlich der Erfüllung des Tatbestands des § 241 Abs. 1 StGB nicht entgegensteht.
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14
    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36, 37 mwN).
  • BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1146/94

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Auslegung des Begriffs der "nahestehenden

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14
    Der Tatbestand der Bedrohung in § 241 Abs. 1 StGB, der in erster Linie dem Schutz des Rechtsfriedens des Einzelnen dient (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2776, 2777; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 241 Rn. 2), setzt das ausdrücklich erklärte oder konkludent zum Ausdruck gebrachte Inaussichtstellen der Begehung eines Verbrechens gegen den Drohungsadressaten oder eine ihm nahestehende Person voraus, das seinem Erklärungsgehalt nach objektiv geeignet erscheint, den Eindruck der Ernstlichkeit zu erwecken (vgl. BVerfG aaO; OLG Naumburg, StV 2013, 637; OLG Koblenz, NStZ-RR 2007, 175; Sinn in Müko-StGB, 2. Aufl., § 241 Rn. 2, 4; Eser/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 241 Rn. 2, 4).
  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 171/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 243, 244; vom 30. Juli 2014 - 4 StR 183/14 Rn. 5).
  • OLG Koblenz, 20.02.2006 - 1 Ss 367/05

    Bedrohung durch Öffnen einer mit Messern gefüllten Schublade

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14
    Der Tatbestand der Bedrohung in § 241 Abs. 1 StGB, der in erster Linie dem Schutz des Rechtsfriedens des Einzelnen dient (vgl. BVerfG, NJW 1995, 2776, 2777; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 241 Rn. 2), setzt das ausdrücklich erklärte oder konkludent zum Ausdruck gebrachte Inaussichtstellen der Begehung eines Verbrechens gegen den Drohungsadressaten oder eine ihm nahestehende Person voraus, das seinem Erklärungsgehalt nach objektiv geeignet erscheint, den Eindruck der Ernstlichkeit zu erwecken (vgl. BVerfG aaO; OLG Naumburg, StV 2013, 637; OLG Koblenz, NStZ-RR 2007, 175; Sinn in Müko-StGB, 2. Aufl., § 241 Rn. 2, 4; Eser/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 241 Rn. 2, 4).
  • BGH, 02.12.2004 - 4 StR 452/04

    Verschlechterungsverbot; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14
    Der Senat weist ferner darauf hin, dass zulässiges Verteidigungsverhalten nicht zur Begründung der Gefährlichkeit des Angeklagten herangezogen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04).
  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13

    Erörterungsmangel zum Absehen von einer Jugendstrafe bei Anordnung der

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14
    Wird aus Anlass der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden gemäß § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete Maßregel die Ahndung mit Jugendstrafe entbehrlich macht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13, NStZ-RR 2014, 28).
  • BGH, 30.07.2014 - 4 StR 183/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14
    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 243, 244; vom 30. Juli 2014 - 4 StR 183/14 Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 05.11.2021 - 10 U 6/20

    Haftung eines Nachbarn für "Stalking"

    Richtig gesehen hat das Landgerichts zwar, dass es sich bei § 241 StGB um kein eigentliches Vermögensdelikt (wie etwa Betrug oder Untreue) handelt, sondern das von dieser Strafvorschrift geschützte Rechtsgut primär der individuelle Rechtsfrieden ist, also das Gefühl der durch das Recht gewährleisteten Sicherheit des Einzelnen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.1.2015, 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395), wozu auch die durch die Bedrohung gefährdete Handlungsfreiheit gehört (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.1994, 2 BvR 1146/94, NJW 1995, 2776, 2777).
  • BGH, 04.12.2018 - 4 StR 418/18

    Bedrohung (keine Inaussichtstellung eines zukünftigen Übels durch seine aktuelle

    aa) Der Tatbestand der Bedrohung in § 241 Abs. 1 StGB setzt das ausdrücklich erklärte oder konkludent zum Ausdruck gebrachte Inaussichtstellen der Begehung eines Verbrechens gegen den Drohungsadressaten oder eine ihm nahestehende Person voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394 Rn. 9 mwN).
  • ArbG Düsseldorf, 15.08.2016 - 7 Ca 415/15

    Mitarbeiter wegen angeblicher Morddrohung fristlos gekündigt

    Unter einer Bedrohung ist dabei das ausdrücklich erklärte oder konkludent zum Ausdruck gebrachte Inaussichtstellen der Begehung eines Verbrechens gegen den Drohungsadressaten oder eine ihm nahestehende Person zu verstehen, das seinem Erklärungsgehalt nach objektiv geeignet erscheint, den Eindruck der Ernstlichkeit zu erwecken (BGH 15.1.2015 - 4 StR 419/14 - Rn. 9, NStZ 2015, 394; vgl. auch: OLG Koblenz 20.2.2006 - 1 Ss 367/05- zu II. der Gründe, NJW 2006, 3015; Schönke/Schröder/Eser/Eisele, StGB, 29. Aufl., 2014, § 241 StGB Rn. 4).
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