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BGH, 12.01.1999 - 4 StR 705/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision; Mitführen eines Campingbeils als Drohmittel; Objektives Erscheinungsbild einer Bombenattrappe
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 188
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der …
Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 705/98
Angesichts des unbedingten Raubvorsatzes genügte es für die Qualifikation, daß der Angeklagte die Verwendung des Beils nur im Bedarfsfall vorsah (st. Rspr.;… BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Waffe 1; Senatsurteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 = NJW 1999, 69, 70 m.w.N.). - BGH, 20.06.1996 - 4 StR 147/96
Labello - § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe
Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 705/98
Dies unterscheidet den Fall von den Sachverhalten, die den Entscheidungen BGHSt 38, 116 - auf die sich die Revision beruft - und BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Mittel 3 und 4 zugrunde liegen. - BGH, 12.11.1991 - 5 StR 477/91
Schwerer Raub; schwere räuberische Erpressung; Scheinwaffe (objektive …
Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 705/98
Dies unterscheidet den Fall von den Sachverhalten, die den Entscheidungen BGHSt 38, 116 - auf die sich die Revision beruft - und BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Mittel 3 und 4 zugrunde liegen. - BGH, 09.09.1997 - 4 StR 423/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur nachträglichen Geltendmachung bisher …
Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 705/98
Dies unterscheidet den Fall von den Sachverhalten, die den Entscheidungen BGHSt 38, 116 - auf die sich die Revision beruft - und BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Mittel 3 und 4 zugrunde liegen. - BGH, 12.09.1995 - 1 StR 401/95
Einbruch defensiv - Gaspistole, seitliches Austreten, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF …
Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 705/98
Angesichts des unbedingten Raubvorsatzes genügte es für die Qualifikation, daß der Angeklagte die Verwendung des Beils nur im Bedarfsfall vorsah (st. Rspr.; BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 Waffe 1; Senatsurteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 = NJW 1999, 69, 70 m.w.N.).
- BGH, 18.01.2007 - 4 StR 394/06
Schwerer Raub (Scheinwaffen als Werkzeuge im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB: …
cc) Der Senat folgt - ungeachtet der Frage einer Bindung - dem "Auslegungshinweis" in den Gesetzesmaterialien (so bereits Senatsbeschluss vom 12. Januar 1999 - 4 StR 705/98, NStZ 1999, 188).