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BGH, 05.05.1961 - 4 StR 87/61 - dejure.org

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   BGH, 05.05.1961 - 4 StR 87/61   

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https://dejure.org/1961,4522
BGH, 05.05.1961 - 4 StR 87/61 (https://dejure.org/1961,4522)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1961 - 4 StR 87/61 (https://dejure.org/1961,4522)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1961 - 4 StR 87/61 (https://dejure.org/1961,4522)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 631/53
    Auszug aus BGH, 05.05.1961 - 4 StR 87/61
    Einer näheren Aufklärung bedarf es hier aber schon deshalb nicht, weil die Tatbestände des Raubes und der räuberischen Erpressung eng miteinander verwandt sind und sogar eine wahlweise Verurteilung - damit im Falle des § 316 a StGB: eine wahlweise Feststellung des Tatzieles - zulässig wäre (BGHSt 5, 280), so daß der Angeklagte durch eine möglicherweise andere rechtliche Beurteilung dieses Punktes im Schuldspruch nicht benachteiligt würde.

    Das aber entsprach offenbar der Absicht des Gesetzgebers, der mit der verschärften Strafbestimmung des § 316 a StGB besonders wirksamen strafrechtlichen Schutz für den Kraftfahrverkehr schaffen wollte (über die Entstehungsgeschichte und die gesetzgeberischen Motive vgl. BGHSt 5, 280; 6, 82, 83) [BGH 29.04.1954 - 4 StR 837/53].

  • BGH, 29.04.1954 - 4 StR 837/53
    Auszug aus BGH, 05.05.1961 - 4 StR 87/61
    Den in § 316 a Abs. 1 StGB vorausgesetzten Angriff, der sich im vorliegenden Fall gegen die Entschlußfreiheit des Fahrers richtete, hatte der Angeklagte bereits begonnen , als er sich in Bielefeld in der auf Verwirklichung seines Plans gerichteten verbrecherischen Absicht und mit einer Pistole bewaffnet in das Fahrzeug Z. setzte (BGHSt 6, 82, 84 [BGH 29.04.1954 - 4 StR 837/53]; vgl. RGSt 59, 264 f zu § 227 StGB).

    Das aber entsprach offenbar der Absicht des Gesetzgebers, der mit der verschärften Strafbestimmung des § 316 a StGB besonders wirksamen strafrechtlichen Schutz für den Kraftfahrverkehr schaffen wollte (über die Entstehungsgeschichte und die gesetzgeberischen Motive vgl. BGHSt 5, 280; 6, 82, 83) [BGH 29.04.1954 - 4 StR 837/53].

  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 242/57
    Auszug aus BGH, 05.05.1961 - 4 StR 87/61
    An einer Anwendung des § 316 a Abs. 2 StGB sieht sich die Strafkammer unter Berufung auf das Urteil BGHSt 10, 320 deshalb gehindert, weil der Angriff des Angeklagten schon zu einer Einwirkung auf die Entschlußfreiheit des Kraftfahrers geführt habe, damit der "Erfolg" im Sinne dieser Bestimmung bereits eingetreten gewesen sei und deshalb nicht mehr habe abgewandt werden können.

    Er war eingetreten, als der Angeklagte dem Kraftfahrer die Pistole vorhielt und dadurch auf dessen Entschlußfreiheit einwirkte; damit war der Angriff also über das "Stadium des Versuchs" hinaus gediehen (BGHSt 10, 320, 323) [BGH 26.06.1957 - 2 StR 242/57].

  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 05.05.1961 - 4 StR 87/61
    Für die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung kommt es nur darauf an, wie der Verletzte sich nach außen hin verhält; seine innere Willensrichtung ist ohne Bedeutung (BGHSt 7, 252).
  • RG, 18.06.1925 - III 213/25

    1. Zum Begriff des Angriffs im § 227 StGB. 2. Notwehr im Raufhandel.

    Auszug aus BGH, 05.05.1961 - 4 StR 87/61
    Den in § 316 a Abs. 1 StGB vorausgesetzten Angriff, der sich im vorliegenden Fall gegen die Entschlußfreiheit des Fahrers richtete, hatte der Angeklagte bereits begonnen , als er sich in Bielefeld in der auf Verwirklichung seines Plans gerichteten verbrecherischen Absicht und mit einer Pistole bewaffnet in das Fahrzeug Z. setzte (BGHSt 6, 82, 84 [BGH 29.04.1954 - 4 StR 837/53]; vgl. RGSt 59, 264 f zu § 227 StGB).
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