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VG Braunschweig, 15.09.1998 - 5 A 5166/98 - dejure.org

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   VG Braunschweig, 15.09.1998 - 5 A 5166/98   

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VG Braunschweig, 15.09.1998 - 5 A 5166/98 (https://dejure.org/1998,7952)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 15.09.1998 - 5 A 5166/98 (https://dejure.org/1998,7952)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 15. September 1998 - 5 A 5166/98 (https://dejure.org/1998,7952)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG; § 51 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VwVfG; § 51 Abs. 2 VwVfG; § 51 Abs. 3 VwVfG; § 53 AuslG; § 580 ZPO; § 166 Abs. 1 BGB
    Antrag auf Durchführung eines Asylfolgeverfahrens wegen des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes; "Nachschieben" weiterer Wiederaufgreifensgründe im Verfahren; Voraussetzungen an den Nachweis der Sachlagenänderung; Änderung der Sachlage auf Grund der Misshandlung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Durchführung eines Asylfolgeverfahrens wegen des Vorliegens eines Wiederaufnahmegrundes; "Nachschieben" weiterer Wiederaufgreifensgründe im Verfahren; Voraussetzungen an den Nachweis der Sachlagenänderung; Änderung der Sachlage auf Grund der Misshandlung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • VG Braunschweig, 26.02.1998 - 5 A 5038/95

    Antrag von kurdischen Türken auf Anerkennung als Asylberechtigte; Geltendmachung

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.09.1998 - 5 A 5166/98
    Wegen der Einzelheiten dieser Verfahren und des Vorbringens der Klägerin ihnen, wird gemäß § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 26. Februar 1998 - 5 A 5038/95 -, die Sitzungsniederschrift über die mündliche Verhandlung in diesem Verfahren am 26. Februar 1998 sowie den Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. April 1998 - 2 L 1924/98 - verwiesen.

    Daß in Anlegung dieser Maßstäbe das in Rede stehende Vorbringen des Klägers zu 1) eine Änderung der Sachlage zu seinen Gunsten darstellt, ergibt sich aus folgenden Überlegungen: Wie das Gericht bereits in seinem Urteil vom 26. Februar 1998 - 5 A 5038/95 - unter Hinweis auf ein Gutachten Kayas vom 02. Juli 1997 an das VG Karlsruhe ausgeführt hat, sind durchaus auch Fälle denkbar, in denen ein in die Türkei zurückkehrender Kurde aufgrund einer Fernsehsendung als gefährdet erscheint.

    Wegen der in der Entscheidung vom 26. Februar 1998 - 5 A 5038/95 - im einzelnen dargelegten Bedeutung der Nachfluchtaktivitäten für die Bejahung der inländischen Fluchtalternative bei als objektivem Nachfluchtgrund offengelassener regionaler Gruppenverfolgung ist das Wiederaufgreifen des Verfahrens neben der Gefahr einer individuellen Verfolgung wegen der Nachfluchtaktivitäten auch auf die Gefahr der bezeichneten kollektiven Verfolgung zu erstrecken.

    An dieser Einschätzung, die das Gericht bereits in seinem Urteil vom 26. Februar 1998 - 5 A 5038/95 - auch bezogen auf den speziellen Charakter gerade der bis dahin erfolgten Fernsehauftritte des Klägers zu 1) begründet hat, wird auch in Anbetracht der nunmehr im Folgeverfahren zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel festgehalten.

  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.09.1998 - 5 A 5166/98
    Einzelne neue Tatsachen, die zur Begründung nachgeschoben werden, brauchen - ausnahmsweise - allerdings nicht innerhalb der Ausschlußfrist vorgetragen zu werden, wenn sie lediglich einen bereits rechtzeitig geltend gemachten Wiederaufgreifensgrund bestätigen, wiederholen, erläutern oder konkretisieren, also nicht qualitativ neu sind, d.h. nicht aus dem Rahmen der bisher für das Wiederaufgreifen angeführten Umstände fallen und damit keinen neuen Wiederaufgreifensgrund - wie z.B. die Übernahme herausgehobener Funktionen in einer Exil-Organisation, in der der Asylsuchende bisher nur als einfaches Mitglied beteiligt oder untergeordnet tätig war - darstellen (BVerwG, Urt.v. 10.2.1998 - 9 C 28.97 -).

    Offengelassen hat dagegen das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 C 28.97 - ob die Wiederaufgreifensvoraussetzung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG bereits bei schlüssiger Geltendmachung und objektiver Eignung des Vertrags zu einer Änderung der Sachlage zu bejahen ist, oder ob der Wiederaufgreifensgrund der Sachlagenänderung mehr, nämlich die Erfüllung sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen, verlangt.

    Auch die von dem Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - erwogene analoge Anwendung des § 37 Abs. 2 AsylVfG kommt in Fällen, in denen überhaupt keine erneute Abschiebungsandrohung ergangen ist, nicht in Betracht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1996 - 25 A 5800/94

    Sippenhaft; Türkei; Angehörige; Aktivisten militanter staatsfeindlicher

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.09.1998 - 5 A 5166/98
    Vielmehr geht das erkennende Gericht davon aus, daß von derartigen Übergriffen grundsätzlich nur nahe Verwandte von Personen betroffen sind, die der PKK oder anderen militanten staatsfeindlichen Organisationen angehören oder im Verdacht stehen, deren politische Ziele aktiv zu unterstützen und deswegen von den türkischen Behörden aufgrund eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens per Haftbefehl gesucht werden (vgl. etwa Nds. OVG, Urt. v. 21.11.1996 - 11 L 1629/92 - ebenso OVG NW, Urt. v. 11.3.1996 - 25 A 5800/94 .A -).

    Die wenigen insoweit bekannt gewordenen Fälle (vgl. Oberdiek, Gutachten v. 17.2.1997 an VG Hamburg; amnesty international, Stellungnahme v. 22.7.1996 an VG Stuttgart; Kaya, Gutachten v. 20.5.1995 an VG Mainz) rechtfertigen aber nicht die Annahme einer generell bestehenden Verfolgungsgefahr (vgl. OVG NW, Urt. v. 11.3.1996 - 25 A 5800/94 .A).

  • BVerwG, 05.08.1987 - 9 B 318.86

    Teilbeachtlichkeit des Asylfolgeantrages - Umfang der erneuten Sachprüfung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.09.1998 - 5 A 5166/98
    Dementsprechend besteht, soweit nicht ausnahmsweise ein rechtmäßiges Wiederaufgreifen des Verfahrens im Ermessenswege anzunehmen ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 05.08.1987 - 9 B 318.86 - in EZAR 212 Nr. 4), eine Verpflichtung zu erneuter gerichtlicher Sachprüfung des Vorbringens des Ausländers im Folgeverfahren nur insoweit, als ein in zulässiger Weise geltend gemachter Grund für das Wiederaufgreifen des Verfahrens reicht, also das mit dem Folgeantrag geltend gemachte Begehren von diesem Grund betroffen wird.

    Anwendbar ist dabei der Rechtsgedanke des § 590 Abs. 1 ZPO (BVerwG, Beschluß vom 05.08.1987, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.09.1998 - 5 A 5166/98
    Der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit ist anzuwenden, weil - anders als im Hinblick auf die Gefahr erneuter politischer Verfolgung - eine vergleichbare Besserstellung auch hinsichtlich der verfolgungsunabhängigen Nachteile und Gefahren, die mit einem Ausweichen innerhalb des Heimatstaates möglicherweise verbunden sind, nicht geboten ist (BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315).
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.09.1998 - 5 A 5166/98
    Selbstgeschaffene Nachfluchttatbestände, die der Asylbewerber nach Verlassen des Heimatlandes aus eigenem Entschluß herbeigeführt hat (sog. subjektive Nachfluchtgründe) - hierzu können etwa eine exilpolitische Betätigung oder die Stellung eines Asylantrages rechnen -, können dagegen nur dann asylrelevant sein, wenn sie sich als Ausdruck und Fortführung einer schon im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellen und als notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheinen oder (insbesondere bei der Stellung eines Asylantrages) der Asylsuchende sich bei Verlassen des Heimatlandes in, einer zumindest latenten Gefährdungslage befunden hat (BVerwG, Urt. v. 31.3.1992, Buchholz 402.25, 1 AsylVfG Nr. 152; BVerwG, Urt. v. 30.8.1988 - 9 C 80.87 -, BVerwGE 80, 131 (134 f.) [BVerwG 30.08.1988 - 9 C 80/87] = NVwZ 1989, 264; Urt. vom 17.1.1989 - 9 C 56.88 -, BVerwGE 81, 170 (171 ff.) [BVerwG 17.01.1989 - 9 C 56/88] ; BVerfG, Beschl. v. 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51 (65 ff.) [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85] = NVwZ 1987, 311 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85] ).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.09.1998 - 5 A 5166/98
    Es ist nicht beachtlich wahrscheinlich, daß dieser Personenkreis bei der gebotenen generalisierenden Betrachtung im Westen der Türkei auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.7.1991, DVBl 1991, 1090 [BVerwG 23.07.1991 - 9 C 154/90] ; Urt. v. 31.3.1992, NVwZ-RR 1992, 589; Urt. v. 14.12.1993, DVBl 1994, 524 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.09.1998 - 5 A 5166/98
    Diese Vermutungsregel kommt auch minderjährigen Kindern des politisch Verfolgten zugute (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.1.1987 - 9 C 53.86 -, InfAuslR 1987, 168), nicht jedoch anderen Verwandten.
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.09.1998 - 5 A 5166/98
    Es ist nicht beachtlich wahrscheinlich, daß dieser Personenkreis bei der gebotenen generalisierenden Betrachtung im Westen der Türkei auf Dauer ein Leben unter dem Existenzminimum zu erwarten hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.7.1991, DVBl 1991, 1090 [BVerwG 23.07.1991 - 9 C 154/90] ; Urt. v. 31.3.1992, NVwZ-RR 1992, 589; Urt. v. 14.12.1993, DVBl 1994, 524 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

    Auszug aus VG Braunschweig, 15.09.1998 - 5 A 5166/98
    Selbstgeschaffene Nachfluchttatbestände, die der Asylbewerber nach Verlassen des Heimatlandes aus eigenem Entschluß herbeigeführt hat (sog. subjektive Nachfluchtgründe) - hierzu können etwa eine exilpolitische Betätigung oder die Stellung eines Asylantrages rechnen -, können dagegen nur dann asylrelevant sein, wenn sie sich als Ausdruck und Fortführung einer schon im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten Überzeugung darstellen und als notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheinen oder (insbesondere bei der Stellung eines Asylantrages) der Asylsuchende sich bei Verlassen des Heimatlandes in, einer zumindest latenten Gefährdungslage befunden hat (BVerwG, Urt. v. 31.3.1992, Buchholz 402.25, 1 AsylVfG Nr. 152; BVerwG, Urt. v. 30.8.1988 - 9 C 80.87 -, BVerwGE 80, 131 (134 f.) [BVerwG 30.08.1988 - 9 C 80/87] = NVwZ 1989, 264; Urt. vom 17.1.1989 - 9 C 56.88 -, BVerwGE 81, 170 (171 ff.) [BVerwG 17.01.1989 - 9 C 56/88] ; BVerfG, Beschl. v. 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51 (65 ff.) [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85] = NVwZ 1987, 311 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85] ).
  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen

  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 28.86

    Widerlegbare Regelvermutung - Angehörige - Politisch Verfolgter - Ehegatte -

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

  • BVerwG, 18.05.1994 - 9 B 14.94

    Asylrecht - Verwandte von Terroristen - Mißhandlung durch Staatsgewalt -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1996 - 25 A 5801/94

    Kurde; Türkischer Staatsbürger; Sprachverhalten; Guppenverfolgung; Inländische

  • OVG Niedersachsen, 23.11.1995 - 11 L 6076/91

    Türkei; Kurden; Inländische Fluchtalternative; Bestrafung wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - A 12 S 2279/93

    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1998 - 25 A 5198/96

    Türkei, Kurden, Familienangehörige, PKK, Schikanen, Übergriffe, Nachfluchtgründe,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1997 - 25 A 3389/95

    Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge; Abschiebungshindernisse;

  • VGH Bayern, 24.07.1995 - 11 BA 93.31837
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

  • BVerwG, 11.12.1989 - 9 B 320.89

    Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens -

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87

    Asylverfahren - Zweitbescheid - Gerichtliche Überprüfung - Folgeantrag -

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90

    Beachtlichkeitsprüfung eines Asylfolgeantrages - Ausländerbehörde - Weiterleitung

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91

    Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 A 42.84

    Unternehmenstarif - Gefahrengruppen - Tarifbestimmungen - Genehmigungen -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1997 - 25 A 353/97

    Bundesamt; Folgeantrag ; Asylablehnungsbescheid ; Klageverfahren; Überprüfung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1997 - 25 A 720/97

    Asylfolgeantragsverfahren; Verwaltungsgericht; Wiederaufgreifensgründe; Zeitpunkt

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