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FG Schleswig-Holstein, 21.06.2017 - 5 K 7/16 - dejure.org

Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 21.06.2017 - 5 K 7/16   

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FG Schleswig-Holstein, 21.06.2017 - 5 K 7/16 (https://dejure.org/2017,29065)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.06.2017 - 5 K 7/16 (https://dejure.org/2017,29065)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 5 K 7/16 (https://dejure.org/2017,29065)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a EStG 2009, § 355 Abs 1 AO, § 356 Abs 1 AO, § 356 Abs 2 AO, § 357 Abs 1 S 1 AO
    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung i.S.d. § 357 Abs. 2 Satz 1 AO bei fehlendem Hinweis auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail - Keine Wiedereinsetzung bei Arbeitsüberlastung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Veröffentlichung freigegeben ab: 10. August 2017

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf elektronische Einspruchseinreichung - einjährige Einspruchsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung - Fehlender Hinweis auf Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einjährige Einspruchsfrist bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Rechtsbehelfsbelehrung muss auch auf elektronische Einspruchsmöglichkeit hinweisen

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1405
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 10.11.2016 - X B 85/16

    Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung - Fristwahrung durch Eingang bei der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.06.2017 - 5 K 7/16
    Unerheblich ist, ob eine unrichtige Belehrung für die Fristversäumung ursächlich war (vgl. BFH-Beschluss vom 10.11.2016 X B 85/16, BFH/NV 2017, 261 m.w.N.).

    Ausreichend ist, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich des Formerfordernisses für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt (BFH-Urteil vom 20. November 2013 X R 2/12, BFHE 243, 158 , BStBl II 2014, 236 ; BFH-Beschluss vom 10.11.2016 X B 85/16 a.a.O.).

  • BFH, 05.03.2014 - VIII R 51/12

    Belehrung zur elektronischen Klageerhebung nicht zwingend geboten - Bekanntgabe

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.06.2017 - 5 K 7/16
    Dabei musste die Rechtsbehelfsbelehrung, sofern sie vor der im Juli 2013 in Kraft getretenen Neufassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO ergangen ist, keinen Hinweis auf die Möglichkeit einer Klageerhebung auf elektronischem Weg enthalten (vgl. BFH-Urteil vom 05.03.2014 VIII R 51/12, BFH/NV 2014, 1010 ).

    Der Senat hat im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. März 2014 VIII R 51/12 und die abweichende Entscheidung des FG Hamburg vom 19.05.2016 ( 2 K 138/15) die Revision zugelassen.

  • FG Hamburg, 19.05.2016 - 2 K 138/15

    Wirksamkeit der Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf die Möglichkeit

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.06.2017 - 5 K 7/16
    Abweichend von der Entscheidung des FG Hamburg (vgl. Urteil vom 19.05.2016 2 K 138/15, [...]) ist der Senat der Auffassung, dass der Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Einlegung des Einspruches auch dann nicht entbehrlich ist, soweit in der Erwähnung der Internetseite in der Fußzeile des Bescheides die konkludente Eröffnung des Zugangs im Sinne des § 87a Abs. 1 Satz 1 AO zu sehen ist.

    Der Senat hat im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. März 2014 VIII R 51/12 und die abweichende Entscheidung des FG Hamburg vom 19.05.2016 ( 2 K 138/15) die Revision zugelassen.

  • BFH, 20.11.2013 - X R 2/12

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.06.2017 - 5 K 7/16
    Ausreichend ist, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich des Formerfordernisses für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO wiedergibt (BFH-Urteil vom 20. November 2013 X R 2/12, BFHE 243, 158 , BStBl II 2014, 236 ; BFH-Beschluss vom 10.11.2016 X B 85/16 a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - 19 B 406/13

    Wirksamwerden eines schulorganisationsrechtlichen Ratsbeschlusses nach § 81 Abs.

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.06.2017 - 5 K 7/16
    Auch in anderen Gerichtszweigen wird die Rechtsmittelbelehrung nur dann als richtig erachtet, wenn auf die bestehende Möglichkeit hingewiesen wird, das Rechtsmittel auch auf elektronischem Weg einlegen zu können (vgl. Beschluss des VG Köln 8 L 2129/16.A vom 06.02.2017, [...], mit Hinweis auf den Beschluss des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2013 19 B 406/13, NWVBl 2014, 38 ).
  • BFH, 30.04.2013 - IV R 38/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehleingabe in den elektronischen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.06.2017 - 5 K 7/16
    Jedes Verschulden - also auch einfache Fahrlässigkeit - schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. BFH Beschluss vom 30.04.2013 IV R 38/11, BFH/NV 2013, 1117 ).
  • BFH, 14.04.2016 - III B 108/15

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Zeitpunkt der Zustellung eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.06.2017 - 5 K 7/16
    Unrichtig i.S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO ist eine Rechtsbehelfsbelehrung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, wenn sie die in § 356 Abs. 1 AO zwingend geforderten Angaben nicht enthält (vgl. BFH-Beschluss vom 14.04.2016 III B 108/15, BFH/NV 2016, 1250 ).
  • BFH, 21.12.2005 - XI B 46/05

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung;

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.06.2017 - 5 K 7/16
    Unklarheiten und Mehrdeutigkeiten gehen zu Lasten der Behörde (vgl. BFH-Beschluss vom 21.12.2005 XI B 46/05, [...]).
  • VG Köln, 06.02.2017 - 8 L 2129/16

    Rechtsmittelbelehrung, Suspensiveffekt, Dublinverfahren, aufschiebende Wirkung,

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 21.06.2017 - 5 K 7/16
    Auch in anderen Gerichtszweigen wird die Rechtsmittelbelehrung nur dann als richtig erachtet, wenn auf die bestehende Möglichkeit hingewiesen wird, das Rechtsmittel auch auf elektronischem Weg einlegen zu können (vgl. Beschluss des VG Köln 8 L 2129/16.A vom 06.02.2017, [...], mit Hinweis auf den Beschluss des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2013 19 B 406/13, NWVBl 2014, 38 ).
  • BFH, 28.04.2020 - VI R 41/17

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf Möglichkeit der

    Nach Änderung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.07.2013 (BGBl I 2013, 2749) zum 01.08.2013 ist der Hinweis hingegen nicht länger entbehrlich, da die Möglichkeit, den Einspruch elektronisch einzureichen, nun ausdrücklich im Gesetz genannt ist (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 21.06.2017 - 5 K 7/16, EFG 2017, 1405, Rz 26; Szymczak in: AO - eKommentar, § 356 Rz 8; Klein/Rätke, AO, 14. Aufl., § 356 Rz 12; Siegers in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 356 AO Rz 33, m.w.N.; wohl auch Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 356 AO Rz 7 a.E.; a.A. FG Hamburg, Urteil vom 19.05.2016 - 2 K 138/15, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2017, 1126, Rz 29 ff.; Werth in Gosch, AO § 356 Rz 15).
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.12.2021 - 6 K 2185/20

    Vorsteuerüberhänge aus der vorläufigen Insolvenzverwaltung können nicht mit

    Für die Zeit zwischen Insolvenzantrag und Insolvenzeröffnung bleibt diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim Gemeinschuldner, wenn - wie im Streitfall - lediglich ein sog. "schwacher" vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird (FG Münster, Urteil vom 26.01.2017 5 K 3730/14 U, EFG 2017, 614 mit Anm. Schöppner; FG Münster, Urteil vom 12. Juni 2019 5 K 166/19 U, EFG 2017, 1405 m.w.N.).

    Diese Praxis sollte durch die Einführung des § 55 Abs. 4 InsO unterbunden werden (FG Münster, Urteil vom 12. Juni 2019 5 K 166/19 U, EFG 2017, 1405 m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2022 - 6 K 2185/20

    Bewertung eines im vorläufigen Insolvenzverfahren entstandenen

    Für die Zeit zwischen Insolvenzantrag und Insolvenzeröffnung bleibt diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim Gemeinschuldner, wenn - wie im Streitfall - lediglich ein sog. "schwacher" vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird (FG Münster, Urteil vom 26.01.2017 5 K 3730/14 U, EFG 2017, 614 mit Anm. Schöppner; FG Münster, Urteil vom 12. Juni 2019 5 K 166/19 U, EFG 2017, 1405 m.w.N.).

    Diese Praxis sollte durch die Einführung des § 55 Abs. 4 InsO unterbunden werden (FG Münster, Urteil vom 12. Juni 2019 5 K 166/19 U, EFG 2017, 1405 m.w.N.).

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