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VG Berlin, 06.03.2024 - 5 K 761.22 - dejure.org

Rechtsprechung
   VG Berlin, 06.03.2024 - 5 K 761.22   

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VG Berlin, 06.03.2024 - 5 K 761.22 (https://dejure.org/2024,4698)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.03.2024 - 5 K 761.22 (https://dejure.org/2024,4698)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. März 2024 - 5 K 761.22 (https://dejure.org/2024,4698)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Besoldungsrecht: Anerkennungsfähigkeit von Wehrdienstzeiten im Rahmen der erstmaligen Stufenfestsetzung; Anspruch auf Prozesszinsen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Berlin, 15.04.2021 - 28 K 205.18

    Anerkennung des Zivildienstes als Erfahrungszeit im Rahmen der erstmaligen

    Auszug aus VG Berlin, 06.03.2024 - 5 K 761.22
    Denn nur diese Vorschrift regelt die Anrechnung der Wehrdienstzeit auf die Erfahrungszeit bei der Einstellung entlassener Soldaten (vgl. VG Berlin, Urteil vom 15. April 2021 - 28 K 205.18 -, juris Rn. 24 m. w. Nachw.).

    Diese lassen sich auch nicht dem von dem Kläger angeführten Urteil der 28. Kammer dieses Gerichts entnehmen (Urteil vom 15. April 2021 - 28 K 205.18 -, juris).

  • BVerwG, 02.03.2022 - 6 C 7.20

    Anspruch auf Berichtigung des Geburtsdatums im Melderegister (verneint)

    Auszug aus VG Berlin, 06.03.2024 - 5 K 761.22
    Das Gebot der behördlichen Vorbefassung mit einem inhaltlich kongruenten Antrag ist Ausprägung des Grundsatzes der Gewaltenteilung, der verlangt, dass es zunächst Sache der Verwaltung ist, sich mit Ansprüchen zu befassen, die an sie gerichtet sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 6 S 55/21 -, juris Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 2. März 2022 - 6 C 7/20 -, juris Rn. 58).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2022 - 6 S 55.21

    Unzulässigkeit einer Antragsänderung; Gebot der behördlichen Vorbefassung;

    Auszug aus VG Berlin, 06.03.2024 - 5 K 761.22
    Das Gebot der behördlichen Vorbefassung mit einem inhaltlich kongruenten Antrag ist Ausprägung des Grundsatzes der Gewaltenteilung, der verlangt, dass es zunächst Sache der Verwaltung ist, sich mit Ansprüchen zu befassen, die an sie gerichtet sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 6 S 55/21 -, juris Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 2. März 2022 - 6 C 7/20 -, juris Rn. 58).
  • VG Bremen, 26.07.2024 - 6 K 2516/23

    Besoldungsrecht, Urteil vom 26.07.2024, 6 K 2516/23 - Erfahrungsstufe;

    als Brandmeister über die allgemeinbildende Schulbildung hinausgehende vorgeschriebene Ausbildung begonnen (so auch VG Berlin Urt. v. 6.3.2024 - VG 5 K 761/22 -, BeckRS 2024, 4285 Rn. 25).
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