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VG Potsdam, 09.11.2006 - 5 L 428/06 - dejure.org

Rechtsprechung
   VG Potsdam, 09.11.2006 - 5 L 428/06   

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VG Potsdam, 09.11.2006 - 5 L 428/06 (https://dejure.org/2006,38200)
VG Potsdam, Entscheidung vom 09.11.2006 - 5 L 428/06 (https://dejure.org/2006,38200)
VG Potsdam, Entscheidung vom 09. November 2006 - 5 L 428/06 (https://dejure.org/2006,38200)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a Abs. 2; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 10 Abs. 3 S. 1; AufenthG § 10 Abs. 3 S. 3; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2; GG Art. 6; VwGO § 123 Abs. 1
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Familienzusammenführung, Deutschverheiratung, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, abgelehnte Asylbewerber, Anspruch, Ermessen, Visum, Visum nach Einreise, Visumsverfahren, Schutz von Ehe und Familie, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2006 - 18 B 1767/06

    Visum Visumsverfahren Ausnahme Ermessen Ermessensfehler Familiennachzug

    Auszug aus VG Potsdam, 09.11.2006 - 5 L 428/06
    Erforderlich ist demnach eine Güterabwägung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, bei der zu berücksichtigen ist, dass die Einhaltung des Visumsverfahrens der Regelfall bleiben soll und dass allein die Verpflichtung, zur Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland vor der Einreise ein Visum einzuholen, nicht Art. 6 Abs. 1 GG verletzt (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 18 B 1767/06 -).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Potsdam, 09.11.2006 - 5 L 428/06
    Ein Abschiebungshindernis liegt nur dann vor, wenn es aus den besonderen Gründen des Einzelfalles dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Beziehungen durch seine Ausreise zu unterbrechen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 4. Juni 1997, InfAuslR 1997, 355, 358; Urteil vom 9. Dezember 1997, InfAuslR 1998, 213, 214).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VG Potsdam, 09.11.2006 - 5 L 428/06
    Ein Abschiebungshindernis liegt nur dann vor, wenn es aus den besonderen Gründen des Einzelfalles dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Beziehungen durch seine Ausreise zu unterbrechen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 4. Juni 1997, InfAuslR 1997, 355, 358; Urteil vom 9. Dezember 1997, InfAuslR 1998, 213, 214).
  • BVerfG, 07.11.1984 - 2 BvR 1299/84

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung über das Bleiberecht vom Vorliegen eines

    Auszug aus VG Potsdam, 09.11.2006 - 5 L 428/06
    Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG ist es ferner grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. November 1984 - NVwZ 1985, 260; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Dezember 1995, InfAuslR 1996, 137, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2006 - 8 S 58.06 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 7 S 65.05

    Rechtswirkungen der Beantragung eines Aufenthaltstitels; Folgen der rechtlichen

    Auszug aus VG Potsdam, 09.11.2006 - 5 L 428/06
    Zwar ist nach der Rechtsprechung der Kammer zur Sicherung eines gefährdeten Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels unter dem Gesichtspunkt einer rechtlichen Unmöglichkeit eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung grundsätzlich auch dann denkbar, wenn der Erteilungsantrag keine der in § 81 Abs. 3, 4 AufenthG benannten Fiktionswirkungen ausgelöst hat (a.A. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss von 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 -).
  • BVerwG, 18.12.1995 - 1 B 152.95

    Vereinbarkeit der Verweisung eines Ausländers auf die Einholung des

    Auszug aus VG Potsdam, 09.11.2006 - 5 L 428/06
    Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG ist es ferner grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. November 1984 - NVwZ 1985, 260; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Dezember 1995, InfAuslR 1996, 137, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2006 - 8 S 58.06 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 8 S 58.06

    D (A), Duldung, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VG Potsdam, 09.11.2006 - 5 L 428/06
    Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG ist es ferner grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. November 1984 - NVwZ 1985, 260; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Dezember 1995, InfAuslR 1996, 137, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2006 - 8 S 58.06 -).
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