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BGH, 29.09.2020 - 5 StR 322/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 242 StGB
Versuchter oder vollendeter Diebstahl bei sog. Diebesfalle (Gewahrsamsaufhebung; Einverständnis; Bruch) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Weitgehend erfolglose Revision gegen die Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls; Nur Versuch bei einer sogenannten Diebesfalle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.04.2020 - 4071 Js 75/19
- BGH, 29.09.2020 - 5 StR 322/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 5 StR 322/20
Die Polizei hatte aber in die Gewahrsamsaufhebung eingewilligt, so dass es an dem für einen vollendeten Diebstahl erforderlichen Gewahrsamsbruch letztlich fehlte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61 -, BGHSt 16, 271, 278, auch Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 462/16 -, NJW 2017, 1186, 1188). - BGH, 11.10.2016 - 1 StR 462/16
Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der Wohnung; Anwendung auf Wohnmobile und …
Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 5 StR 322/20
Die Polizei hatte aber in die Gewahrsamsaufhebung eingewilligt, so dass es an dem für einen vollendeten Diebstahl erforderlichen Gewahrsamsbruch letztlich fehlte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61 -, BGHSt 16, 271, 278, auch Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 462/16 -, NJW 2017, 1186, 1188). - BGH, 30.04.1953 - 5 StR 941/52
Diebesfalle - § 242 StGB, Gewahrsam, Einwilligung, § 22 StGB, Strafbarkeit des …
Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 5 StR 322/20
Zwar stand dieses polizeiliche Vorgehen angesichts der Überwachung nur mittels Kamera, des Verbringens von Hamburg nach Pinneberg sowie der nicht punktgenauen Ortung einer Gewahrsamsaufhebung nicht entgegen, denn die Polizei war nicht jederzeit in der Lage, den Kinderwagen wieder an sich zu bringen (vgl. zu diesem Maßstab Senat, Urteil vom 30. April 1953 - 5 StR 941/52 -, BGHSt 4, 199, 200).