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BGH, 20.11.1956 - 5 StR 367/56 - dejure.org

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   BGH, 20.11.1956 - 5 StR 367/56   

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https://dejure.org/1956,4825
BGH, 20.11.1956 - 5 StR 367/56 (https://dejure.org/1956,4825)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1956 - 5 StR 367/56 (https://dejure.org/1956,4825)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1956 - 5 StR 367/56 (https://dejure.org/1956,4825)
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  • BGH, 07.09.1956 - 5 StR 338/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.11.1956 - 5 StR 367/56
    Sie kann nicht aus tatsächlichen Behauptungen hergeleitet werden, die in den Urteilsgründen keine Stütze haben, muß diese vielmehr ihren Ausführungen zugrunde legen (vgl BGH NJW 1956, 1767 21 im Anschluß an RGSt 50, 253; 67, 197[198]).
  • RG, 18.12.1917 - V 678/17

    Hindert beim Warenhausdiebstahl der Umstand, daß der Dieb die Räume des

    Auszug aus BGH, 20.11.1956 - 5 StR 367/56
    Vollendeter Diebstahl ist auch dann anzunehmen, wenn noch innerhalb dieser Räume der Gegenstand in eine solche Lage gebracht wird, daß der Dieb die tatsächliche Verfügung über sie hat und der Gewahrsam des Bestohlenen daran ausgeschlossen wird (vgl RGSt 52, 75 [76]; 76, 131 [133]).
  • RG, 07.04.1933 - I 303/33

    1. Zur Frage der Auslegung der Revisionsbegründung. 2. Ist es im Sinne des § 44

    Auszug aus BGH, 20.11.1956 - 5 StR 367/56
    Sie kann nicht aus tatsächlichen Behauptungen hergeleitet werden, die in den Urteilsgründen keine Stütze haben, muß diese vielmehr ihren Ausführungen zugrunde legen (vgl BGH NJW 1956, 1767 21 im Anschluß an RGSt 50, 253; 67, 197[198]).
  • RG, 24.04.1942 - 1 D 456/41

    Nimmt ein Beamter aus einem Aktenschranke seiner Behörde eine Postsendung, die

    Auszug aus BGH, 20.11.1956 - 5 StR 367/56
    Vollendeter Diebstahl ist auch dann anzunehmen, wenn noch innerhalb dieser Räume der Gegenstand in eine solche Lage gebracht wird, daß der Dieb die tatsächliche Verfügung über sie hat und der Gewahrsam des Bestohlenen daran ausgeschlossen wird (vgl RGSt 52, 75 [76]; 76, 131 [133]).
  • RG, 20.03.1917 - V 137/17

    Kann auch eine nach den Verfahrensvorschriften unzulässige Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 20.11.1956 - 5 StR 367/56
    Sie kann nicht aus tatsächlichen Behauptungen hergeleitet werden, die in den Urteilsgründen keine Stütze haben, muß diese vielmehr ihren Ausführungen zugrunde legen (vgl BGH NJW 1956, 1767 21 im Anschluß an RGSt 50, 253; 67, 197[198]).
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