(Translated by https://www.hiragana.jp/)
VG Stuttgart, 11.04.2003 - 6 K 991/03 - dejure.org

Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 11.04.2003 - 6 K 991/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26268
VG Stuttgart, 11.04.2003 - 6 K 991/03 (https://dejure.org/2003,26268)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.04.2003 - 6 K 991/03 (https://dejure.org/2003,26268)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. April 2003 - 6 K 991/03 (https://dejure.org/2003,26268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,26268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausweisungsinteresse vor familiärer Bindung eines Vaters zu nichtehelichem Kind bei noch nicht bestehender Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01

    Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2003 - 6 K 991/03
    Die aus der Gewährleistung der Eheschließungsfreiheit erwachsende Schutzpflicht des Staates ist demzufolge bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ebenfalls zu berücksichtigen, wie dies auch bei einer bereits bestehenden Ehe eines Ausländers mit einem deutschen Partner durch eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der Beendigung des Aufenthalts mit den privaten Belangen des Ausländers und seines Ehepartners nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen muss (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 - m.w.N. aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).

    Dabei sind jedoch auch die Unterschiede zu berücksichtigen, die sich daraus ergeben, dass eine im Bundesgebiet bereits bestehende eheliche und familiäre Gemeinschaft grundsätzlich auf unbestimmte Dauer angelegt ist, die beabsichtigte Eheschließung aber als zeitlich bestimmbarer Vorgang zunächst lediglich die Grundlage einer danach erst beginnenden ehelichen Lebensgemeinschaft bildet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.11.2001, a.a.O.).

    Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung wegen zeitweiser Unmöglichkeit der Abschiebung kann jedoch aus rechtlichen Gründen gegeben sein, wenn die Eheschließung ernsthaft beabsichtigt ist und im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.11.2001, a.a.O.).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2003 - 6 K 991/03
    Die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie vermittelt dem Ausländer jedoch einen Anspruch darauf, dass die Behörden und Gerichte bei Entscheidungen über seinen Aufenthalt seine familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.01.2001 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171; BVerwG, Urt. v. 09.12.1997, BVerwGE 106, 13).

    Zwar wird auch das Verhältnis eines Vaters zu seinem nichtehelichen minderjährigen Kind vom Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GG umfasst (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.01.2001, a.a.O.) und ist deshalb bei Entscheidungen über den Aufenthalt ebenfalls angemessen zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2003 - 6 K 991/03
    Die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie vermittelt dem Ausländer jedoch einen Anspruch darauf, dass die Behörden und Gerichte bei Entscheidungen über seinen Aufenthalt seine familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.01.2001 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171; BVerwG, Urt. v. 09.12.1997, BVerwGE 106, 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2002 - 1 S 1381/01

    Aufenthaltserlaubnis für sorgeberechtigten Elternteil

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2003 - 6 K 991/03
    Hinzu kommt, dass die Entwicklung des Kindes nicht nur durch quantifizierbare Betreuungsbeiträge der Eltern, sondern auch durch die geistige und emotionale Auseinandersetzung geprägt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.08.2002 - 1 S 1381/01 - zur Aufenthaltserlaubnis für einen sorgeberechtigten ausländischen Elternteil, m.w.N.). .
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 11 S 2240/01

    Zuständigkeit für abgelehnte Asylbewerber; Duldungsanspruch -

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2003 - 6 K 991/03
    Dies gilt auch für ausgewiesene Ausländer mit familiären Bindungen zu Personen, die sich erlaubt im Bundesgebiet aufhalten; auch solche Ausländer sind grundsätzlich ausreisepflichtig (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.07.2002 - 11 S 2240/01 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99

    Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2003 - 6 K 991/03
    Ist dem Ausländer die Unterbrechung seiner familiären Beziehungen durch Ausreise nicht zuzumuten, so führt dies im Rahmen von § 55 Abs. 2 AuslG zur rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.05.2000 - 13 S 2456/99 - und  v. 16.05.2001 - 13 S 2539/00 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht