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LG Berlin, 04.11.2019 - 65 S 154/19 - dejure.org

Rechtsprechung
   LG Berlin, 04.11.2019 - 65 S 154/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,48625
LG Berlin, 04.11.2019 - 65 S 154/19 (https://dejure.org/2019,48625)
LG Berlin, Entscheidung vom 04.11.2019 - 65 S 154/19 (https://dejure.org/2019,48625)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. November 2019 - 65 S 154/19 (https://dejure.org/2019,48625)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 556d Abs 2 BGB, Art 80 GG
    Wohnraummiete in Berlin: Verfassungsgemäßheit und ordnungsgemäße Bekanntmachung der Berliner Mietpreisbremse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietenbegrenzungsverordnung Berlin ist wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Auszug aus LG Berlin, 04.11.2019 - 65 S 154/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur festgestellt, dass die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn durch § 556d Abs. 1 BGB unter keinem Gesichtspunkt gegen die Verfassung verstößt, sondern (selbstverständlich ebenfalls geprüft und) ausdrücklich auch festgestellt, dass die Mietenbegrenzungsverordnung für Berlin mit der Verfassung vereinbar ist (BVerfG, Beschl. v. 18.07.2019 - 1 BvL 1/18, 1 BvL 4/18, 1 BvR 1595/18, nach juris Rn. 104ff), sie insbesondere die verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Vorgaben des ermächtigenden Gesetzes - mit anderen Worten: des § 556d Abs. 2 BGB - wahrt (BVerfG, Beschl. v. 18.07.2019 - 1 BvL 1/18, 1 BvL 4/18, 1 BvR 1595/18, nach juris Rn. 113).

    Dabei ist es dem Bundesverfassungsgericht offenkundig auch gelungen, die Begründung der Verordnung durch den Senat von Berlin auch inhaltlich zu überprüfen; anders lässt sich die Feststellung nicht erklären, dass der Senat von Berlin sich "an den in § 556d Abs. 2 Satz 3 BGB aufgeführten vier Kriterien orientiert und jeweils anhand statistischer Daten aus der Zeit unmittelbar vor Erlass der Verordnung nachvollziehbar begründet hergeleitet (hat), dass jedes dieser Kriterien für das Stadtgebiet von Berlin erfüllt ist (Abschnitt A. a) Nr. 4 der Verordnungsbegründung vom 28. April 2015 - StadtUm IV A 36 / IV A 4 -)", vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.2019 - 1 BvL 1/18, 1 BvL 4/18, 1 BvR 1595/18, nach juris Rn. 113).

  • BGH, 14.06.2016 - VIII ZR 43/15

    Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Minderung der Miete

    Auszug aus LG Berlin, 04.11.2019 - 65 S 154/19
    Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus §§ 48 Abs. 1 GKG, 9, 3 ZPO (vgl. Hinsichtlich des Feststellungsantrags BGH, Beschl. v. 14.06.2016 - VIII ZR 43/15, nach juris Rn. 14).
  • LG Berlin, 29.03.2017 - 65 S 424/16

    Wohnraummiete in Berlin: Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung zum

    Auszug aus LG Berlin, 04.11.2019 - 65 S 154/19
    Auf eine Auseinandersetzung mit den ausführlichen Feststellungen der Kammer bereits in ihrer ersten Entscheidung vom 29. März 2017 (65 S 424/16) wurde vollständig verzichtet.
  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zustimmungsklage zur Mieterhöhung für eine Wohnung in Berlin: Gerichtliche

    Auszug aus LG Berlin, 04.11.2019 - 65 S 154/19
    So blieb es der Beklagten verborgen, dass die Argumentation des Amtsgerichts Pankow-Weißensee schon deshalb nicht tragen konnte, weil ihr die Feststellungen des BGH zur Berliner KappungsgrenzenVO und den dort ausführlich dargestellten Entscheidungsspielräumen (auch) des Landesgesetz- bzw. -verordnungsgebers entgegenstehen (vgl. schon BGH, Urt. v. 04.11.2015 - VIII ZR 217/14, juris).
  • BGH, 17.07.2019 - VIII ZR 130/18

    Vereinbarkeit der Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung mit gesetzlicher

    Auszug aus LG Berlin, 04.11.2019 - 65 S 154/19
    Die Beklagte meinte, die (vermeintlichen) Begründungsmängel aus der Entscheidung des BGH vom 17. Juli 2019 (VIII ZR 130/18, die entsprechende Hessische Verordnung betreffend) herleiten zu können.
  • LG Berlin, 10.10.2019 - 65 S 107/19

    Wohnraummiete in Berlin: Vereinbarkeit der Mietenbegrenzungsverordnung mit der

    Auszug aus LG Berlin, 04.11.2019 - 65 S 154/19
    Die Kammer nimmt im Übrigen zur Frage der amtlichen Bekanntmachung und öffentlichen Zugänglichkeit entsprechend den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen des hier einzuhaltenden Normgebungsverfahrens zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführliche Begründung ihrer Entscheidung vom 10. Oktober 2019 Bezug (65 S 107/19, nach juris Rn. 10ff., BeckRS 2019, 24301).
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