(Translated by https://www.hiragana.jp/)
EuGH, 21.06.1984 - 69/83 - dejure.org

Rechtsprechung
   EuGH, 21.06.1984 - 69/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,460
EuGH, 21.06.1984 - 69/83 (https://dejure.org/1984,460)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.1984 - 69/83 (https://dejure.org/1984,460)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 1984 - 69/83 (https://dejure.org/1984,460)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 7; ; Beamtenstatut Art. 4; ; Beamtenstatut Art. 29

  • EU-Kommission PDF

    Lux / Rechnungshof

    1 . BEAMTE - ORGANISATION DER DIENSTSTELLEN - DIENSTLICHE VERWENDUNG DES PERSONALS - ERMESSEN DER VERWALTUNG - GRENZEN - DIENSTLICHES INTERESSE - BERÜCKSICHTIGUNG DER GLEICHWERTIGKEIT DER DIENSTPOSTEN

  • EU-Kommission

    Lux / Rechnungshof

  • Wolters Kluwer

    Besetzung einer Planstelle; Vorliegen eines Ermessensmissbrauchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - ORGANISATION DER DIENSTSTELLEN - DIENSTLICHE VERWENDUNG DES PERSONALS - ERMESSEN DER VERWALTUNG - GRENZEN - DIENSTLICHES INTERESSE - BERÜCKSICHTIGUNG DER GLEICHWERTIGKEIT DER DIENSTPOSTEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermessen für eine Behördenorganisation; Ermessensspielraum der Organe der Gemeinschaft bei der Organisation ihrer Dienststellen ; Voraussetzungen eines Ermessensmissbrauchs; Verwendung des Personals im dienstlichen Interesse; Gewährleistung der Gleichwertigkeit von ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 01.06.1983 - 36/81

    Seton / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.1984 - 69/83
    Dies sei hier der Fall (vgl. insbesondere die Urteile vom 1.6. 1983 in den verbundenen Rechtssachen 36, 37 und 218/81, Seton, Slg. 1983, 1789, und vom 14.7. 1983 in der Rechtssache 176/82, Nebe, Slg. 1984, 2475).
  • EuGH, 14.07.1983 - 176/82

    Nebe / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.1984 - 69/83
    Dies sei hier der Fall (vgl. insbesondere die Urteile vom 1.6. 1983 in den verbundenen Rechtssachen 36, 37 und 218/81, Seton, Slg. 1983, 1789, und vom 14.7. 1983 in der Rechtssache 176/82, Nebe, Slg. 1984, 2475).
  • EuGH, 09.07.1981 - 59/80

    Turner / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.06.1984 - 69/83
    Entweder übertrage er nämlich dem Kläger Kontrollaufgaben; dann sei sein Aufgabenbereich wesentlich anders und seine Neueinweisung mit seiner Planstelle rechtswidrig; oder aber er übertrage ihm juristische Aufgaben; dann sei er in dem Bereich, dem er neu zugewiesen worden sei, völlig nutzlos, sein Aufgabenbereich mithin unklar und die neue Verwendung rechtswidrig, wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 9. Juli 1981 in den verbundenen Rechtssachen 59 und 129/80 (Turner, Slg. 1981, 1883) entschieden habe.
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    24 Wie der Gerichtshof weiterhin in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat ( siehe insbesondere die Urteile vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 140/82, 146/82, 221/82 und 226/82, Walzstahl-Vereinigung und Thyssen/Kommission, Slg. 1984, 951, Randnr. 27, sowie vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30 ), ist eine Rechtshandlung nur dann ermessensmißbräuchlich, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, daß sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen.
  • EuGH, 12.11.1996 - C-294/95

    Ojha / Kommission

    18 Sodann hat das Gericht in Randnummer 60 darauf hingewiesen, daß der Umfang der Begründungspflicht in jedem Fall aufgrund der konkreten Umstände zu ermitteln sei (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 36, und vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-169/88, Prelle/Kommission, Slg. 1989, 4335, Randnr. 9).

    40 Es ist daran zu erinnern, daß die Rechtsprechung des Gerichtshofes den Organen der Gemeinschaft bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben ein weites Ermessen zuerkannt hat, sofern diese Verwendung unter Berücksichtigung der Entsprechung zwischen Dienstposten und Besoldungsgruppe erfolgt (vgl. Urteil Lux/Rechnungshof, a. a. O., Randnr. 17, und Urteil vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87, Hecq/Kommission, Slg. 1988, 1681, Randnr. 6).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 19/87

    Andre Hecq gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    ; der Gerichtshof hat ebenfalls für Recht erkannt, daß die besonders in Artikel 7 des Statuts zum Ausdruck kommende Regel, nach der die Planstelle der Besoldungsgruppe entsprechen muß, bei der Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten nicht einen Vergleich zwischen seinem derzeitigen und seinem früheren Aufgabenbereich, sondern zwischen seinem der- 1 - Urteil vom 16. Juni 1971 in der Rechtssache 61/70, G. Vistosi/Kommission, Slg. 1971, 535, Randnr. 14; siehe m diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, C. Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 17.

    Gerichtshof hat darüber hinaus festgestellt: "Für die Beurteilung der Frage, ob dem Begründungserfordernis des Artikels 25 genügt ist, sind nicht nur die Versetzungsverfügung selbst, sondern auch die sie tragenden dienstlichen Vermerke zu prüfen, von denen der Betroffene Kenntnis erhalten hat und die ihn eindeutig über die Gründe für diese Verfügung unterrichtet haben 11." 10 - Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 176/82, Th. Nchc/Kommission, Slg. 1983, 2475, Randnr. 21; in diesem Sinne auch Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, C. Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 36.

    - Siehe z. B. das Urteil vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, C. Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 30; in diesem Sinne auch das Urteil vom 10. Juni 1987 in der Rechtssache 307/85, A. Gavanas/Wirtschafts- und Sozialausschuß der EG, Slg. 1987, 2435, Randnr. 37.23 - Zu offensichtlich unbegründeten Klagen vergleiche z. B. Urteil vom 10. Januar 1980 in der Rechtssache 116/78 Rev., A. Bellitani/Kommission, Slg. 1980, 23; Beschluß vom 11. Dezember 1986 in der Rechtssache 25/86, B. Suss, Slg. 1986, 3929.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht