Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 09.12.2009 - 7 U 117/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 3 MB/KT, § 15 Buchst b MB/KT
Krankentagegeldversicherung: Berufsunfähigkeitsfeststellung für einen niedergelassenen Allgemeinmediziner auf der Grundlage mehrerer nicht zu einer zutreffenden Diagnose führender medizinischer Befunde - VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
MBKT 94 § 15 Buchst. b
Der "medizinische Befund" i. S. v. § 15 Buchst. b MBKT 94 muss keine zutreffende Diagnosestellung enthalten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Krankentagegeldversicherung: Berufsunfähigkeitsfeststellung für einen niedergelassenen Allgemeinmediziner auf der Grundlage mehrerer nicht zu einer zutreffenden Diagnose führender medizinischer Befunde)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Der "medizinische Befund" im Sinne von § 15 b MB/KT muss keine zutreffende Diagnosestellung enthalten
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.04.2007 - 20 O 365/04
- OLG Frankfurt, 09.12.2009 - 7 U 117/07
Papierfundstellen
- VersR 2010, 475
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2009 - 7 U 117/07
Was unter einem "medizinischen Befund" i.S. der Klausel zu verstehen ist, ist anhand einer Auslegung der AVB zu beantworten, wie sie sich vom Horizont eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die AVB verständig würdigt, aufmerksam durchsieht und ihren erkennbaren Sinnzusammenhang berücksichtigt (vgl. zu diesem Auslegungsmaßstab BGHZ 123, 83 ff. Rn 14 im juris-Ausdruck; BGH VersR 2002, 1503 f. Rn 10 im juris-Ausdruck; BGHZ 152, 262 ff. Rn 17 im juris-Ausdruck; BGHZ 153, 182 ff. Rn 19 im juris-Ausdruck), ergibt. - BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01
Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2009 - 7 U 117/07
Was unter einem "medizinischen Befund" i.S. der Klausel zu verstehen ist, ist anhand einer Auslegung der AVB zu beantworten, wie sie sich vom Horizont eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die AVB verständig würdigt, aufmerksam durchsieht und ihren erkennbaren Sinnzusammenhang berücksichtigt (vgl. zu diesem Auslegungsmaßstab BGHZ 123, 83 ff. Rn 14 im juris-Ausdruck; BGH VersR 2002, 1503 f. Rn 10 im juris-Ausdruck; BGHZ 152, 262 ff. Rn 17 im juris-Ausdruck; BGHZ 153, 182 ff. Rn 19 im juris-Ausdruck), ergibt. - BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01
BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2009 - 7 U 117/07
Was unter einem "medizinischen Befund" i.S. der Klausel zu verstehen ist, ist anhand einer Auslegung der AVB zu beantworten, wie sie sich vom Horizont eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die AVB verständig würdigt, aufmerksam durchsieht und ihren erkennbaren Sinnzusammenhang berücksichtigt (vgl. zu diesem Auslegungsmaßstab BGHZ 123, 83 ff. Rn 14 im juris-Ausdruck; BGH VersR 2002, 1503 f. Rn 10 im juris-Ausdruck; BGHZ 152, 262 ff. Rn 17 im juris-Ausdruck; BGHZ 153, 182 ff. Rn 19 im juris-Ausdruck), ergibt.
- BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01
Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2009 - 7 U 117/07
Was unter einem "medizinischen Befund" i.S. der Klausel zu verstehen ist, ist anhand einer Auslegung der AVB zu beantworten, wie sie sich vom Horizont eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der die AVB verständig würdigt, aufmerksam durchsieht und ihren erkennbaren Sinnzusammenhang berücksichtigt (vgl. zu diesem Auslegungsmaßstab BGHZ 123, 83 ff. Rn 14 im juris-Ausdruck; BGH VersR 2002, 1503 f. Rn 10 im juris-Ausdruck; BGHZ 152, 262 ff. Rn 17 im juris-Ausdruck; BGHZ 153, 182 ff. Rn 19 im juris-Ausdruck), ergibt. - OLG Düsseldorf, 13.01.1998 - 4 U 207/96
Anforderungen an die Feststellung der Berufsunfähigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2009 - 7 U 117/07
Die in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedlich beantwortete Frage, ob die Beendigung der Leistungspflicht des Krankentagegeldversicherers das Vorliegen eines medizinischen Gutachtens voraussetzt, in dem ausdrücklich bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit festgestellt wird (so etwa OLG Hamm VersR 1993, 600 f. Rn 5 in juris), oder ob bereits die Existenz eines ärztlichen Befundes ausreicht, der nicht zum Zwecke der Feststellung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit veranlasst worden ist, aus dem sich aber Aussagen zur Berufsunfähigkeit herleiten lassen (so etwa OLG Düsseldorf VersR 1999, 354 ff. Rn 16 in juris m. weit. Nachw.), kann im vorliegenden Fall offen bleiben. - OLG Hamm, 11.12.1991 - 20 U 175/91
Berufsunfähigkeit; Medizinische Feststellung; Angestelltenversicherung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.12.2009 - 7 U 117/07
Die in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedlich beantwortete Frage, ob die Beendigung der Leistungspflicht des Krankentagegeldversicherers das Vorliegen eines medizinischen Gutachtens voraussetzt, in dem ausdrücklich bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit festgestellt wird (so etwa OLG Hamm VersR 1993, 600 f. Rn 5 in juris), oder ob bereits die Existenz eines ärztlichen Befundes ausreicht, der nicht zum Zwecke der Feststellung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit veranlasst worden ist, aus dem sich aber Aussagen zur Berufsunfähigkeit herleiten lassen (so etwa OLG Düsseldorf VersR 1999, 354 ff. Rn 16 in juris m. weit. Nachw.), kann im vorliegenden Fall offen bleiben.
- OLG Frankfurt, 14.09.2017 - 3 U 98/17
Wegfall der Leistungspflicht aus der Krankentagegeldversicherung infolge …
Denn das zum Zweck der Überprüfung der Berufsunfähigkeit des Klägers in Auftrag gegebene Gutachten enthält sowohl zutreffend aufgrund der Patientendokumentation des Krankenhaus1 erhobene Befunde als auch die im Ergebnis zutreffende Feststellung der Berufsunfähigkeit des Klägers (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 09.12.2009, Az. 7 U 117/07, Rn. 31, zitiert nach juris).