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VG Darmstadt, 05.02.2008 - 8 G 2000/07 (2) - dejure.org

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   VG Darmstadt, 05.02.2008 - 8 G 2000/07 (2)   

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VG Darmstadt, 05.02.2008 - 8 G 2000/07 (2) (https://dejure.org/2008,14530)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 05.02.2008 - 8 G 2000/07 (2) (https://dejure.org/2008,14530)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - 8 G 2000/07 (2) (https://dejure.org/2008,14530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53 AufenthG, § 56 AufenthG, Art 8 MRK, Art 2 GG, Art 6 GG
    Ausnahme von der Regelausweisung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 53 Nr. 1; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8; VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 80 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4
    D (A), Ausweisung, zwingende Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, volljährige Kinder, familiäre Lebensgemeinschaft, Abwägung, Sachaufklärungspflicht, Ausländerbehörde, Ermessen, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Sofortvollzug, Rechtsweggarantie, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahme von der Regelausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.02.2008 - 8 G 2000/07
    Im Einzelnen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem inzwischen in juris veröffentlichten Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 (im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, bspw. Kammerbeschluss vom 10.08.2007 - 2 BvR 535/06, NVwZ 2007, 1300) hierzu ausgeführt:.

    Der Senat nimmt die sowohl in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 22. März 2007 - Nr. 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221; Urteil vom 28. Juni 2007 - Nr. 31753/02 - Kaya - InfAuslR 2007, 325) als auch des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschlüsse vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 und vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06) erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zum Anlass, diese Voraussetzung weiter zu fassen: Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.

    Wie das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Angemessenheit einer Ausweisung in seinem Kammerbeschluss vom 10.08.2007 - 2 BvR 535/06 (NVwZ 2007, 1300, hier zitiert nach juris) im Fall einer generalpräventiv begründeten Ausweisung ausgeführt hat, muss vielmehr auf die Tatumstände und Täterpersönlichkeit abgestellt werden.

    "Welche Anforderungen sich hieraus für die Prüfung einer generalpräventiv motivierten Ausweisung ergeben, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem bereits zitierten Kammerbeschluss vom 10.08.2007 - 2 BvR 535/06 dargelegt.

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.02.2008 - 8 G 2000/07
    Die Gefährdung kann sich im Einzelfall auch allein aufgrund des abgeurteilten Verhaltens ergeben (EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1977, a.a.O., Rn. 30; Urteile des Senats vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - a.a.O, S. 65 und vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - BVerwGE 110, 140 ).

    Es verlangt vielmehr eine hinreichende - unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit nach dem Ausmaß des möglichen Schadens und dem Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts differenzierende - Wahrscheinlichkeit, dass der Ausländer künftig die öffentliche Ordnung im Sinne des Art. 39 Abs. 3 EG beeinträchtigen wird (vgl. auch Urteil vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - a.a.O., S. 65).

    Dabei sind insbesondere die einschlägigen strafrichterlichen Entscheidungen heranzuziehen, soweit sie für die Prüfung der Wiederholungsgefahr bedeutsam sind (vgl. auch Urteile vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - a.a.O., S. 65 und vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - a.a.O. sowie BVerfGE 51, 386 ).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.02.2008 - 8 G 2000/07
    Bei dieser Abwägung ist auch zu berücksichtigen, ob sich die Eheleute von vornherein auf eine Ausweisung eines der Ehegatten einstellen mussten (vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.08.2004 - 1 C 30/02, BVerwGE 121, 297, hier zitiert nach juris).

    Dieses Aufklärungserfordernis begründet sich darauf, dass keine dahin gehende Regel besteht, dass bei schwerwiegenden Taten das abgeurteilte Verhalten die hinreichende Besorgnis neuer Verfehlungen begründet (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.08.2004 - 1 C 30/02 ; BVerwGE 121, 297, hier zitiert nach juris) .

    Zu deren Anforderungen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 03.08.2004 - 1 C 30/02 (BVerwGE 121, 297, hier zitiert nach juris) ausgeführt:.

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.02.2008 - 8 G 2000/07
    Diese Vorgehensweise macht eine Ausweisungsverfügung nicht rechtsfehlerhaft, auch wenn die spätere Prüfung ergeben sollte, dass ein Regelfall vorlag (vgl. die Urteile vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 11 S. 11 und vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - BVerwGE 110, 140 )".

    Die Gefährdung kann sich im Einzelfall auch allein aufgrund des abgeurteilten Verhaltens ergeben (EuGH, Urteil vom 27. Oktober 1977, a.a.O., Rn. 30; Urteile des Senats vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - a.a.O, S. 65 und vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - BVerwGE 110, 140 ).

    Dabei sind insbesondere die einschlägigen strafrichterlichen Entscheidungen heranzuziehen, soweit sie für die Prüfung der Wiederholungsgefahr bedeutsam sind (vgl. auch Urteile vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - a.a.O., S. 65 und vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - a.a.O. sowie BVerfGE 51, 386 ).

  • EGMR, 22.03.2007 - 1638/03

    MASLOV v. AUSTRIA

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.02.2008 - 8 G 2000/07
    Der Senat nimmt die sowohl in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 22. März 2007 - Nr. 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221; Urteil vom 28. Juni 2007 - Nr. 31753/02 - Kaya - InfAuslR 2007, 325) als auch des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschlüsse vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 und vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06) erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zum Anlass, diese Voraussetzung weiter zu fassen: Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist die Frage der Befristung eines Aufenthaltsverbots nur eines von mehreren Kriterien im Rahmen der einzelfallbezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung einer Ausweisung am Maßstab des Art. 8 Abs. 2 EMRK (Urteil vom 17. April 2003 - Beschwerde Nr. 52853/99 - Yilmaz - NJW 2004, 2147; Urteil vom 27. Oktober 2005 - Beschwerde Nr. 32231/02 - Keles - InfAuslR 2006, 3 ; Urteil vom 22. März 2007 - Beschwerde Nr. 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221 ).

    Ein Eingriff in die Rechte aus Art. 8 Abs. 1 EMRK muss gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK eine in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahme darstellen, die durch ein dringendes soziales Bedürfnis gerechtfertigt und mit Blick auf das verfolgte legitime Ziel auch im engeren Sinne verhältnismäßig ist (vgl. EGMR, Urteil vom 18. Februar 1991 - 31/1989/191/291 -, Fall Moustaquim, EuGRZ 1993, S. 552 ; BVerwGE 106, 13 m.w.N.)....Die Befristung der Ausweisungswirkungen ist nur eines von mehreren Kriterien im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK (vgl. EGMR, Urteil vom 22. März 2007 - 1638/03 -, Fall Maslov, Rn. 44).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.02.2008 - 8 G 2000/07
    Der Senat nimmt die sowohl in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 22. März 2007 - Nr. 1638/03 - Maslov - InfAuslR 2007, 221; Urteil vom 28. Juni 2007 - Nr. 31753/02 - Kaya - InfAuslR 2007, 325) als auch des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschlüsse vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946 und vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06) erkennbar gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung zum Anlass, diese Voraussetzung weiter zu fassen: Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten.

    Vielmehr besteht die Gefahr, dass schutzwürdige, von den Tatbeständen des § 48 Abs. 1 AuslG bzw. § 56 Abs. 1 AufenthG nicht (voll) erfasste Belange des Betroffenen im Verwaltungsvollzug schematisierend ausgeblendet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - a.a.O. S. 946 ).

    Zu dessen Schutzbereich hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 (in NVwZ 2007, 946 hier zitiert nach juris) ausgeführt:"(1) Das Recht auf Achtung des Privatlebens umfasst die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind (vgl. EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 9. Oktober 2003 - 48321/99 -, Fall Slivenko [Rn. 96], EuGRZ 2006, S. 560 ) und denen angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (vgl. Thym, a.a.O., S. 544; Discher, GK-AufenthG, Vor §§ 53 ff., Januar 2007, Rn. 841 ff. m.w.N.; Hoppe, ZAR 2006, S. 125 ).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.02.2008 - 8 G 2000/07
    Im Regelfall ist deshalb vor der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung die Einsicht in die Strafakten ebenso unerlässlich wie genaue Feststellungen zu den Bindungen des Betroffenen an die Bundesrepublik Deutschland und an seinen Heimatstaat (vgl. BVerfGE 51, 386 ).".

    Dabei sind insbesondere die einschlägigen strafrichterlichen Entscheidungen heranzuziehen, soweit sie für die Prüfung der Wiederholungsgefahr bedeutsam sind (vgl. auch Urteile vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 91.76 - a.a.O., S. 65 und vom 7. Dezember 1999 - BVerwG 1 C 13.99 - a.a.O. sowie BVerfGE 51, 386 ).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.02.2008 - 8 G 2000/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu in seinem Kammerbeschluss vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 (in NVwZ 2006, 682, hier zitiert nach juris) im Falle eines ausgewiesenen, mitsorgeberechtigten nichtehelichen Vaters eines deutschen Kindes im Einzelnen ausgeführt:.

    Wie sich aus der bereits zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 ergibt, ist jedoch unabhängig von der Möglichkeit einer späteren Befristung der Wirkung einer Ausweisung bereits in die Prüfung der Ausweisungsentscheidung die Erwägung mit einzustellen, ob ein Eingriff in den Schutz von Ehe und Familie überhaupt, über einen bestimmten Zeitraum oder zunächst unbefristet zulässig ist.Der von der Antragsgegnerin vertretenen Auffassung, dass aufgrund der vom Antragsteller begangenen Straftaten eine dauerhafte Trennung der Familie gerechtfertigt sei, vermag sich das Gericht nicht anzuschließen.

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.02.2008 - 8 G 2000/07
    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kind haben kann (vgl. zuletzt Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - m.w.N.).

    Dabei sind die Belange der Eltern und des Kindes im Einzelfall umfassend zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Februar 2003 - 1 C 13/02 -, BVerwGE 117, 380 ).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.02.2008 - 8 G 2000/07
    Im Einzelnen hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem inzwischen in juris veröffentlichten Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 (im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, bspw. Kammerbeschluss vom 10.08.2007 - 2 BvR 535/06, NVwZ 2007, 1300) hierzu ausgeführt:.

    Dem steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen, das in seinem bereits zitierten Urteil vom 23.10.2007 (Az.: 1 C 10.07) ausgeführt hat: "Entgegen der Auffassung des Klägers war die Ausweisung allerdings nicht bereits deshalb rechtswidrig, weil ihre Wirkungen von der Ausländerbehörde nicht bereits bei Erlass befristet worden sind.

  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

  • EGMR, 10.04.2012 - 5655/04

    STANA AND OTHERS v. ROMANIA

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

  • EGMR, 09.10.2003 - 48321/99

    SLIVENKO v. LATVIA

  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 2.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

  • EGMR, 27.10.2005 - 32231/02

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Europäische Menschenrechtskonvention,

  • BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis in der Revision - Ausweisung

  • BVerwG, 22.02.1993 - 1 B 7.93

    Voraussetzungen des Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der

  • BVerwG, 30.06.1998 - 1 C 27.95

    Ausländerrecht - Ausweisung eines EG-Bürgers aus schwerwiegenden Gründen der

  • EGMR, 31.10.2002 - 37295/97

    YILDIZ v. AUSTRIA

  • BVerwG, 31.03.1981 - 1 B 853.80

    Ausweisung eines Ausländers - Befristung - Rechtsfehler - Ermessensfehlerfreie

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

  • EGMR, 30.03.2006 - 12911/02

    ARI ET VINGT ET UNE REQUETES c. TURQUIE

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