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OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 8 U 61/08 - dejure.org

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 8 U 61/08   

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https://dejure.org/2008,18182
OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 8 U 61/08 (https://dejure.org/2008,18182)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.11.2008 - 8 U 61/08 (https://dejure.org/2008,18182)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. November 2008 - 8 U 61/08 (https://dejure.org/2008,18182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentumsverlust am Baugrundstück: Unmöglichkeit der Werkleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentumsverlust am Baugrundstück bewirkt Unmöglichkeit der GU-Werkleistung! (IBR 2009, 383)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Streitgegenstandsänderung in der Berufung nur innerhalb der Anschlussberufungsfrist! (IBR 2009, 1053)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 547
  • BauR 2009, 548
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 8 U 61/08
    Unter diesen Umständen scheidet eine Anwendung der Preisvorschriften der HOAI aus (BGH NJW 1997, 2329 ff.), auch wenn es - wie hier - beim Stadium der Planungserbringung geblieben und die Bauausführung infolge einer Kündigung unterblieben ist (Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage, 12. Teil Rdnr. 154 mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 8 U 61/08
    Deshalb ergibt die Auslegung des Klagebegehrens schon in erster Instanz den Rechtsschutzwillen der Klägerin, dass der Zahlungsanspruch in Höhe von 35.285,71 EUR mindestens hilfsweise auch als Vergütungsanspruch i. S. v. § 326 Abs. 2 BGB verfolgt wird (Fall der Alternativität prozessualer Ansprüche, vgl. BGH NJW-RR 1997, 1374).
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 8 U 61/08
    Der Übergang vom Anspruch nach § 648 a Abs. 5 BGB auf den Anspruch nach § 326 Abs. 2 BGB stellt sich hier jedoch nicht als Klageänderung in der Berufungsinstanz dar, die unzulässig wäre, weil die Klägerin keine Anschlussberufung eingelegt hat (vgl. BGH NJW 2008, 1953); vielmehr war der (prozessuale) Anspruch nach § 326 Abs. 2 BGB bereits dem Landgericht zur Entscheidung unterbreitet.
  • BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71

    Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 8 U 61/08
    Damit entfiel aber deren Verpflichtung zur Leistung gemäß § 275 Abs. 1 BGB (herrschende Meinung; vgl. Palandt/Heinrichs, BGB 67. Auflage, § 293 Rdn. 5 m.w.N; siehe auch BGHZ 60, 14, 17; OLG Celle, OLGR 2007, 840, 841, zur Unmöglichkeit der Überlassung einer Pachtsache nach Zwangsversteigerung des streitbefangenen Grundstücks, wenn der Ersteher das Pachtverhältnis gekündigt hat und mit einer weiteren Überlassung der Pachtsache nicht einverstanden ist).
  • OLG Celle, 07.08.2007 - 2 U 119/07

    Unmöglichkeit der Erfüllung der Verpflichtung aus einem Pachtvertrag wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 8 U 61/08
    Damit entfiel aber deren Verpflichtung zur Leistung gemäß § 275 Abs. 1 BGB (herrschende Meinung; vgl. Palandt/Heinrichs, BGB 67. Auflage, § 293 Rdn. 5 m.w.N; siehe auch BGHZ 60, 14, 17; OLG Celle, OLGR 2007, 840, 841, zur Unmöglichkeit der Überlassung einer Pachtsache nach Zwangsversteigerung des streitbefangenen Grundstücks, wenn der Ersteher das Pachtverhältnis gekündigt hat und mit einer weiteren Überlassung der Pachtsache nicht einverstanden ist).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2008 - 19 U 179/06

    Nichtannahme der Bauleistungen führt zum Gläubigerverzug

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 8 U 61/08
    Dem steht der von der Klägerin zitierte Fall (OLG Karlsruhe, Urt. vom 26.06.2008, 19 U 197/06, IBR 2008, 502) nicht entgegen.
  • LG Köln, 21.08.2008 - 24 O 566/05

    Anspruch auf Ersatz der Neuwertspitze gegenüber einer Gebäudeversicherung besteht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 8 U 61/08
    Das Landgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 21.08.2008 (24 O 566/05, Anlage BK 4) im übrigen die Neuwertentschädigung nicht wegen der vermeintlich sachwidrigen Planung der Klägerin, sondern deswegen abgelehnt, weil es den Willen des Beklagten zur Wiederherstellung des Gebäudes bezweifelt und jedenfalls als nicht dargetan angesehen hat.
  • LG Karlsruhe, 03.03.2008 - 7 O 112/07

    Eigentumsverlust am Baugrundstück: Unmöglichkeit der Werkleistung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.11.2008 - 8 U 61/08
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 03. März 2008 - 7 O 112/07 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen im Zinsausspruch teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 21 U 129/10

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Architektenhonorar; Abgrenzung

    Auch ist dieser Fall nicht mit dem von den Beklagten zitierten weiteren Fall vergleichbar, der der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 25.11.2008 (Az.: 8 U 61/08, recherchiert nach Juris) zugrunde lag.
  • OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17

    Keine Vergütungsvereinbarung getroffen: Honorar nach HOAI-Mindestsätzen!

    c) Auch der Fall, welchen das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 25.11.2008, Az. 8 U 61/08 entschieden hat, ist mit der vorliegenden Fallkonstellation nicht vergleichbar.
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