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BVerwG, 10.10.2019 - 9 B 34.19 - dejure.org

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.10.2019 - 9 B 34.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39129
BVerwG, 10.10.2019 - 9 B 34.19 (https://dejure.org/2019,39129)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2019 - 9 B 34.19 (https://dejure.org/2019,39129)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - 9 B 34.19 (https://dejure.org/2019,39129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2 ; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels dargelegter Divergenz; Zulässigkeit gesetzlicher Änderungen der kommunalen Selbstverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15

    Planfeststellungsbeschluss; Umweltverträglichkeitsprüfung; allgemeinverständliche

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2019 - 9 B 34.19
    Der Hinweis auf eine vermeintlich fehlerhafte Anwendung der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung formulierten Rechtssätze genügt den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dagegen nicht (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 9 B 65.15 - Buchholz 406.254 UmwRG Nr. 20 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2019 - 9 B 34.19
    Sie entnimmt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 1979 - 2 BvK 1/78 - (BVerfGE 52, 95 ) zutreffend den Rechtssatz, dass gesetzliche Änderungen der kommunalen Selbstverwaltung, die in der Linie einer vernünftigen Fortentwicklung des überkommenden Systems liegen, zulässig sind, wenn sie nicht zur Aushöhlung des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden führen.
  • BVerfG, 09.12.1987 - 2 BvL 16/84

    Verfassungswidrigkeit des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2019 - 9 B 34.19
    Ferner entnimmt sie dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 - (BVerfGE 77, 288 ) den Rechtssatz, dass § 147 Abs. 2 BBauG - die Vorgängerregelung des heutigen § 203 Abs. 2 BauGB - es ermöglicht, diejenigen Gemeinden, die wegen ihrer zu geringen Verwaltungskraft zur sachgerechten Durchführung der Bauleitplanung nicht in der Lage sind, von dieser Aufgabe zu entlasten.
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