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BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90 - dejure.org

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90   

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https://dejure.org/1990,2388
BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90 (https://dejure.org/1990,2388)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1990 - 9 C 76.90 (https://dejure.org/1990,2388)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1990 - 9 C 76.90 (https://dejure.org/1990,2388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tamile - Asylberechtigung - Tiger-Bewegung - Asylrechtliche Prognose - Ausschöpfung aller Erkenntnisquellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 S. 2; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90
    Für die Beurteilung, ob ein Asylsuchender politisch Verfolgter im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist, gelten unterschiedliche Maßstäbe je nachdem, ob er seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat oder ob er unverfolgt in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist (BVerfGE 80, 315 ; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 ).

    Gleiches gilt, wenn sich - bei fortbestehender regional begrenzter politischer Verfolgung - nach der Einreise in den Geltungsbereich des Grundgesetzes eine zumutbare inländische Fluchtalternative eröffnet (BVerfGE 80, 345; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O.).

    Droht diese Gefahr nur in einem Teil des Heimatstaates, so kann der Betroffene auf Gebiete verwiesen werden, in denen er vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, es sei denn, es drohten ihm dort andere unzumutbare Nachteile und Gefahren (BVerfGE 80, 345 f.; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O.).

    An dem rechtlichen Ansatz, daß es für den politischen Charakter auf die Anknüpfung an asylrelevante Persönlichkeitsmerkmale ankommt, hat sich damit nichts geändert (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ; vgl. auch Beschluß vom 12. Februar 1990 - BVerwG 9 B 2.90 -).

    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylsuchende im Zeitpunkt seiner Ausreise aus dem Heimatstaat in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403, 1501/84 - DVBl. 1990, 201; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ; vgl. auch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).

    Im übrigen bringt die Würdigung des Berufungsgerichts, der Kläger werde in den ländlichen Gegenden "kaum" eine Existenzgrundlage finden, nur die Möglichkeit zum Ausdruck, daß es sich so verhalten könnte; für die gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche richterliche Überzeugung von der Richtigkeit dieser Prognose reicht dies jedoch nicht aus (vgl. Urteile vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O. und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90
    Eine sachgerecht erarbeitete asylrechtliche Prognose setzt neben einer vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92) voraus, daß das Tatsachengericht die der Prognose zugrundeliegende Beweiswürdigung in nachprüfbarer und nachvollziehbarer Weise offenlegt (wie Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Mangels entsprechender Verfahrensrüge bedarf es auch keiner Entscheidung, ob das angefochtene Urteil fehlerhaft ist, weil das Berufungsgericht die von ihm festgestellten generellen Tatsachen (vgl. insoweit Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 ) und die darauf aufbauende Beweiswürdigung an keiner Stelle seines Urteils durch Angabe der maßgeblichen Beweismittel belegt hat.

    Wegen der Vielzahl von Ungewißheiten über die asylrelevante Situation in einem Verfolgerstaat verlangt sie eine sachgerechte, der jeweiligen Materie angemessene und methodisch einwandfreie Erarbeitung ihrer tatsächlichen Grundlagen (vgl. Urteile vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - a.a.O. und vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4).

    Dies setzt neben einer vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen (Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - a.a.O.) voraus, daß das Tatsachengericht die in seiner Prognose berücksichtigten tatsächlichen Verhältnisse über Vorgänge aus Vergangenheit und Gegenwart bezeichnet und in nachprüfbarer und nachvollziehbarer Weise die Umstände offenlegt, aus denen es auf eine Verfolgungsgefahr für die Zukunft schließt.

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90
    Nach dem Tatsachenvortrag des Klägers, von dessen Wahrheit das Berufungsgericht sich ausweislich seiner Urteilsgründe überzeugt hat (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180), ist der Kläger im Juni 1984 im Zusammenhang mit der Fahndung nach seinem für die Tiger-Bewegung tätigen Bruder von srilankischen Sicherheitskräften für ca. sechs Wochen inhaftiert und in der Haft unter Bedrohung mit Pistolen verhört worden.

    Im übrigen bringt die Würdigung des Berufungsgerichts, der Kläger werde in den ländlichen Gegenden "kaum" eine Existenzgrundlage finden, nur die Möglichkeit zum Ausdruck, daß es sich so verhalten könnte; für die gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche richterliche Überzeugung von der Richtigkeit dieser Prognose reicht dies jedoch nicht aus (vgl. Urteile vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - a.a.O. und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein im Zusammenhang mit der Fahndung nach seinem der Tiger-Bewegung angehörenden Bruder von sechswöchiger Inhaftierung betroffener Tamile asylberechtigt ist (im Anschluß an BVerfGE 80, 315 (339) sowie Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Für die Beurteilung, ob ein Asylsuchender politisch Verfolgter im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist, gelten unterschiedliche Maßstäbe je nachdem, ob er seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat oder ob er unverfolgt in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist (BVerfGE 80, 315 ; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 ).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90
    Dem Asylgrundrecht liegt, die von der Achtung der Unverletzlichkeit der Menschenwürde bestimmte Überzeugung zugrunde, daß kein Staat das Recht hat, Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des einzelnen aus Gründen zu gefährden oder zu verletzen, die allein in seiner politischen Überzeugung, seiner religiösen Grundentscheidung oder in für ihn unverfügbaren Merkmalen liegen, die sein Anderssein prägen (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 80, 333; Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 und vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321 ).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohnt dem Begriff der politischen Verfolgung ein finales Moment inne, weil nur dem auf bestimmte Merkmale einzelner Menschen oder Gruppen zielenden Zugriff asylbegründende Wirkung zukommt (so bereits Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O. und vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 ).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein im Zusammenhang mit der Fahndung nach seinem der Tiger-Bewegung angehörenden Bruder von sechswöchiger Inhaftierung betroffener Tamile asylberechtigt ist (im Anschluß an BVerfGE 80, 315 (339) sowie Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Bei der Inhaftierung des Klägers hat es sich mithin - bezogen auf dessen Person - bei der gebotenen objektiven Betrachtung (vgl. Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) weder um repressive oder präventive Maßnahmen des Staates zur Abwehr des Terrorismus noch um die Bekämpfung von Aktivitäten gehandelt, die von der Öffentlichkeit als Unterstützung des Terrorismus verstanden werden mußten (BVerfGE 80, 338).

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90
    Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat unverfolgt verlassen, so kann sein Asylantrag nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von beachtlichen Nachfluchttatbeständen politische Verfolgung droht (vgl. hierzu BVerfGE 74, 51 ; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 ).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohnt dem Begriff der politischen Verfolgung ein finales Moment inne, weil nur dem auf bestimmte Merkmale einzelner Menschen oder Gruppen zielenden Zugriff asylbegründende Wirkung zukommt (so bereits Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - a.a.O. und vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 ).

  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90
    Eine inländische Fluchtalternative setzt voraus, daß der Asylsuchende im Zeitpunkt seiner Ausreise aus dem Heimatstaat in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluß vom 10. November 1989 - 2 BvR 403, 1501/84 - DVBl. 1990, 201; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - a.a.O. ; vgl. auch Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104).

    Daß Tamilen im Jahre 1983 in C. wegen blutiger Rassenunruhen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt gewesen sind, besagt nichts über die im Jahre 1984 in C. herrschenden Verhältnisse, insbesondere nichts darüber, ob der Kläger zu dieser Zeit bei der gebotenen generalisierenden Betrachtung (vgl. insoweit Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - a.a.O.) in C. eine Existenzgrundlage hätte finden können.

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90
    Diese Herleitung ist insofern nicht schlüssig, als das Berufungsgericht - entgegen den Anforderungen an die gerichtliche Prüfung und Darlegung von Text, Inhalt und Reichweite staatlicher Eingriffsnormen (vgl. BVerfGE 76, 143 ) - den Inhalt des PTA und seine "Möglichkeiten" nicht darlegt.
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 76.90
    Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat unverfolgt verlassen, so kann sein Asylantrag nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von beachtlichen Nachfluchttatbeständen politische Verfolgung droht (vgl. hierzu BVerfGE 74, 51 ; Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 ).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73
  • BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.02.1990 - 9 B 2.90

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

  • BVerwG, 17.04.1958 - II C 163.57

    Begründung eines Bescheides - Bewilligung eines Armenrechts - Allgemeine

  • BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

    Selbst wenn die Beschwerde mit diesen Darlegungen eine Widersprüchlichkeit innerhalb der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils dargetan hätte (vgl. zur Abgrenzung von Terrorismusbekämpfung und Gegenterror Urteile vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 74.90 und BVerwG 9 C 76.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 137 und 139) und wenn ferner einzelne Widersprüche in einer umfangreichen Urteilsbegründung - überhaupt - ein Mangel nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 , § 138 Nr. 6 VwGO wären, so würde das angefochtene Urteil jedenfalls nicht auf diesem Mangel beruhen.
  • BVerwG, 18.05.1994 - 9 B 14.94

    Asylrecht - Verwandte von Terroristen - Mißhandlung durch Staatsgewalt -

    Sie rechtfertigt die Zulassung der Revision indessen nicht, weil sie sich aufgrund der bisherigen Rechtsprechung ohne weiteres beantworten läßt und es deshalb der Durchführung eines Revisionsverfahrens nicht bedarf: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können einem politisch Verfolgten nahestehende Personen, insbesondere Verwandte, auch dann, wenn sie weder eine abweichende politische Überzeugung besitzen noch eine solche bei ihnen vermutet wird, in die gegen ihren Verwandten gerichtete politische Verfolgung in der Weise einbezogen werden, daß dessen politische Verfolgung zu ihrer eigenen wird (Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 76.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 139).

    Jedoch ist es auch in diesem Fall nicht ausgeschlossen, daß ein Verwandter, der im Zuge der Fahndung nach jemandem, der seine politischen Ziele mit terroristischen Mitteln verfolgt, als Informant in Anspruch genommen wird, selbst politische Verfolgung erleidet (BVerfG, Beschluß vom 28. Januar 1993 - 2 BvR 1803/92 - InfAuslR 1993, 142 ; BVerwG, Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 76.90 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1991 - A 16 S 1731/89

    Asylantragstellung - zum objektiven Nachfluchtgrund für junge Tamilen in Sri

    Es ist höchstrichterlich geklärt, daß bereits eine zweitägige Festnahme und Mißhandlung eines jungen Tamilen eine asylrechtlich beachtliche politische Verfolgung darstellen kann, wenn sich die menschenrechtswidrige Behandlung nach ihrer erkennbaren Gerichtetheit auf die tamilische Volkszugehörigkeit der betreffenden Personen oder auf seine politische Überzeugung richtet (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.11.1990 - 9 C 72.90 -, - 9 C 74.90 -, - 9 C 76.90 - und - 9 C 73.90 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 136, 137 und 139 sowie InfAuslR 1991, 181).
  • VGH Hessen, 15.02.1995 - 12 UZ 191/95

    Berufungszulassung wegen Divergenz in Asylrechtsstreitigkeiten

    Entgegen der Auffassung des Klägers weicht das angegriffene Urteil nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - 9 C 76.90 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 139) ab.
  • VGH Bayern, 15.01.2013 - 14 ZB 12.30220

    Asylrecht Iran; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; rechtliches Gehör; Fehlen

    Der Kläger beruft sich auf eine Abweichung des angegriffenen Urteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1990 - 9 C 76.90 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 139), vom 20. März 1990 - 9 C 91.89 - (BVerwGE 85, 92) und vom 12. Juli 1983 - 9 B 10542.83 - (InfAuslR 1983, 257).
  • VGH Bayern, 11.09.2013 - 13a ZB 13.30007

    Asylrecht Afghanistan; Divergenz; Entscheidung nicht mit Gründen versehen;

    Das Verwaltungsgericht habe nicht beachtet, dass nach dessen Rechtsprechung eine sachgerecht erarbeitete asylrechtliche Prognose neben einer vollständigen Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen voraussetze, dass das Tatsachengericht die der Prognose zugrunde liegende Beweiswürdigung in nachprüfbarer und nachvollziehbarer Weise offenlegt (BVerwG, U.v. 20.3.1990 - 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92; U.v. 20.11.1990 - 9 C 76.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 139).
  • BVerwG, 04.12.1996 - 9 B 694.96

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung des

    Insbesondere setzt sich die Beschwerde auch nicht damit auseinander, ob ein Mangel in der Art und Weise vorliegt, wie er in den zitierten Urteilen des erkennenden Senats vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - (BVerwGE 87, 141) und BVerwG 9 C 76.90 als möglicher Verfahrensfehler erörtert worden ist; der Beschwerde läßt sich für eine in sich widersprüchliche oder ohne ausreichende Tatsachengrundlage im Urteil vorgenommene Beweiswürdigung auch nichts entnehmen.
  • BVerwG, 22.05.1995 - 9 B 149.95

    Eigene politische Verfolgung einer einem politisch Verfolgten nahestehenden

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zum einen geklärt, daß einem politisch Verfolgten nahestehende Personen, insbesondere Verwandte, auch dann, wenn sie weder eine abweichende politische Überzeugung besitzen noch eine solche bei ihnen vermutet wird, in die gegen ihren Verwandten gerichtete politische Verfolgung in der Weise einbezogen werden können, daß dessen politische Verfolgung zu ihrer eigenen wird (Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 34; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 76.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 139; Beschluß vom 18. Mai 1994 - BVerwG 9 B 14.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 171).
  • VG Köln, 10.01.2018 - 21 K 272/17
    Siehe z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1994 - 9 B 14/94 -, NVwZ 1994, 1122 f. und Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 76.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 139.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.1995 - A 4 S 432/94

    Gerichtsverfahrensrecht, Beiziehung und Verwertung von Beweismitteln

    Soweit der Kläger geltend macht, das Verwaltungsgericht hätte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisquellen im einzelnen im Tatbestand und in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils aufführen müssen, und sich insoweit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.11.1990 - 9 C 76.90 - stützt, ist dem entgegenzuhalten, daß das Bundesverwaltungsgericht in dem zitierten Urteil eine derartige Aussage nicht getroffen hat.
  • VG Köln, 10.01.2018 - 21 K 5768/17
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