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Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1978 - 98/78 - dejure.org

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   Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1978 - 98/78   

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Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1978 - 98/78 (https://dejure.org/1978,8829)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.12.1978 - 98/78 (https://dejure.org/1978,8829)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1978 - 98/78 (https://dejure.org/1978,8829)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    A. Racke gegen Hauptzollamt Mainz.

    Währungsausgleichsbeträge - Veröffentlichung von Verordnungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.07.1976 - 7/76

    IRCA / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1978 - 98/78
    Dementsprechend heißt es im Urteil in der Rechtssache 7/76 (Firma IRCA/Staatliche Finanzverwaltung, Urteil vom 7. Juli 1976, Slg. 1976, 1213), Ausgleichsbeträge würden nicht nach den Preisen berechnet, die für Waren tatsächlich gezahlt werden; der Wert der einzelnen Waren könne dabei nicht berücksichtigt werden.

    Weil überdies eine rasche Durchführung der Maßnahmen unerläßlich sei, seien pauschale Beurteilungen, die nicht auf jedes Erzeugnis und jedes Ausfuhrland eingehen könnten, unausweichlich (Rechtssachen 7/76 - Firma IRCA/ Staatliche Finanzverwaltung, Urteil vom 7. Juli 1976, Slg. 1976, 1213 - und 29/77 - Roquette Frères/Französischen Staat, Zollverwaltung, Urteil vom 20. Oktober 1977, Slg. 1977, 1835).

    Insofern kann aber, weil es sich nur um eine Anpassung der Ausgleichsbeträge handelte, auf das Urteil in der Rechtssache 7/76 verwiesen werden.

    Dies steht in Einklang mit dem nationalen Recht, wofür Generalanwalt Warner in seinen Schlußanträgen zur Rechtssache 7/76 (Slg. 1976, 1229) den Nachweis geführt hat.

  • EuGH, 25.01.1979 - 99/78

    Decker / Hauptzollamt Landau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1978 - 98/78
    In dem Verfahren, das zu der Vorlage 99/78 geführt hat, geht es um Wein der Tarifnummer 22.05 aus Italien, der zwischen dem 9. und 12. März 1973 zum freien Verkehr abgefertigt worden ist.

    War die Verordnung Nr. 741/73 der Kommission vom 5. März 1973 auch auf erstmals mit der Verordnung Nr. 649/73 der Kommission vom 1. März 1973 dem Währungsausgleich unterworfene, vor der tatsächlichen Veröffentlichung der letztgenannten Verordnung einem offenen Zollager entnommene Weine (in der Rechtssache 99/78 heißt es hier: eingeführte Weine) anzuwenden?.

  • EuGH, 20.10.1977 - 29/77

    Roquette / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1978 - 98/78
    Weil überdies eine rasche Durchführung der Maßnahmen unerläßlich sei, seien pauschale Beurteilungen, die nicht auf jedes Erzeugnis und jedes Ausfuhrland eingehen könnten, unausweichlich (Rechtssachen 7/76 - Firma IRCA/ Staatliche Finanzverwaltung, Urteil vom 7. Juli 1976, Slg. 1976, 1213 - und 29/77 - Roquette Frères/Französischen Staat, Zollverwaltung, Urteil vom 20. Oktober 1977, Slg. 1977, 1835).

    Nicht zuletzt ist bemerkenswert, daß im Urteil in der Rechtssache 29/77 festgehalten wurde, von einer Störungsgefahr könne schon dann gesprochen werden, wenn der Wechselkurs einer Währung erheblich nachgelassen habe.

  • EuGH, 14.05.1975 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1978 - 98/78
    Auch komme es dabei auf die Währungsfaktoren und die Marktbedingungen an (Rechtssachen 74/74 - Comptoir national technique agricole/Kommission, Urteil vom 14. Mai 1975, Slg. 1975, 533 - und 136/77 - Firma A. Racke/Hauptzollamt Mainz, Urteil vom 25. Mai 1978, Slg. 1978, 1245).
  • EuGH, 24.10.1973 - 5/73

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1978 - 98/78
    So wurde im Urteil in der Rechtssache 5/73 (Balkan-Import-Export GmbH/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Urteil vom 24. Oktober 1973, Slg. 1973, 1091) hervorgehoben, für die Erhebung der Ausgleichsbeträge könne nicht auf etwaige Kursgewinne des Importeurs abgestellt werden, notwendig sei vielmehr die Anwendung einheitlicher und pauschaler Kriterien.
  • EuGH, 22.01.1976 - 55/75

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1978 - 98/78
    Auch ist auf die Art und Weise der Handhabung eines derartigen Preisregimes gerade beim Währungsausgleich zu verweisen (vgl. Rechtssache 55/75 - Balkan-Import-Export GmbH/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Urteil vom 22. Januar 1976, Slg. 1976, 19 - für Milcherzeugnisse).
  • EuGH, 31.03.1977 - 88/76

    Exportation des Sucres / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1978 - 98/78
    Tatsächlich kann für den Standpunkt, daß nicht das Datum des Amtsblatts entscheidend sei, wenn dieses nicht mit der effektiven Ausgabe des Amtsblatts zusammenfällt, schon auf das Urteil in der Rechtssache 88/76 (Société pour l'exportation des sucres SA/Kommission, Urteil vom 31. März 1977, Slg. 1977, 709) verwiesen werden, in dem für einen Fall, in dem es ausdrücklich auf den Tag der Veröffentlichung ankam, auf die tatsächliche Veröffentlichung und nicht auf das Datum des Amtsblatts abgestellt wurde.
  • EuGH, 25.05.1978 - 136/77

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1978 - 98/78
    Auch komme es dabei auf die Währungsfaktoren und die Marktbedingungen an (Rechtssachen 74/74 - Comptoir national technique agricole/Kommission, Urteil vom 14. Mai 1975, Slg. 1975, 533 - und 136/77 - Firma A. Racke/Hauptzollamt Mainz, Urteil vom 25. Mai 1978, Slg. 1978, 1245).
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