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VG Stuttgart, 19.03.2002 - A 6 K 13488/00 - dejure.org

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   VG Stuttgart, 19.03.2002 - A 6 K 13488/00   

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VG Stuttgart, 19.03.2002 - A 6 K 13488/00 (https://dejure.org/2002,15079)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19.03.2002 - A 6 K 13488/00 (https://dejure.org/2002,15079)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19. März 2002 - A 6 K 13488/00 (https://dejure.org/2002,15079)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anerkennung einer Aktivistin der TKP/ML als Asylberechtigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.03.2002 - A 6 K 13488/00
    Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie - als staatliche oder dem Staat zurechenbare Maßnahme - dem Einzelnen in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale (politische Überzeugung, religiöse Grundentscheidung, Rasse, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe) gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989, BVerfGE 80, 315).

    Daran fehlt es bei Nachteilen, die jemand aufgrund der allgemeinen Zustände in seinem Heimatstaat zu erleiden hat, wie Hunger, Naturkatastrophen, aber auch bei den allgemeinen Auswirkungen von Unruhen, Revolutionen und Kriegen (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989, a.a.O.).

    Ob eine an asylerhebliche Merkmale anknüpfende, zielgerichtete politische Verfolgung vorliegt, die Verfolgung mithin wegen eines Asylmerkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989, aaO).

    Es muss der humanitären Intention entnommen werden, die das Asylrecht trägt, demjenigen Schutz und Aufnahme zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989, aaO).

    Es bedarf besonderer, an objektive Umstände anknüpfender Kriterien, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989, aaO; Beschl. v. 09.10.1990, InfAuslR 1991, 97, Beschl. v. 19.06.1992, InfAuslR 1992, 372 und Beschl. v. 05.08.1998, InfAuslR 1999, 37).

    Eine danach nicht asylerhebliche Strafverfolgung kann jedoch in politische Verfolgung umschlagen, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass der Betroffene wegen eines asylerheblichen Merkmals eine härtere als die sonst übliche Behandlung erleidet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 a.a.O.).

    Allerdings kann bei Maßnahmen des Staates zur Abwehr des Terrorismus eine asylerhebliche Verfolgung vorliegen, wenn objektive Umstände - z. B. eine gesteigerte Verfolgungsintensität in Form einer härteren Bestrafung - darauf schließen lassen, dass der Betroffene gleichwohl wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 a.a.O.; Beschl. v. 25.04.1991, NVwZ 1992, 261; Beschl. v. 22.01.1999 a.a.O. und Beschl. v. 15.02.2000 a.a.O.).

    Politische Verfolgung liegt auch vor bei staatlichem Gegenterror, der darauf gerichtet ist, die an dem bestehenden Konflikt nicht unmittelbar beteiligte zivile Bevölkerung in Erwiderung des Terrorismus unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 a.a.O.; Beschl. v. 09.12.1993, NVwZ 1994, 478; Beschl. v. 22.01.1999 a.a.O. und Beschl. v. 15.02.2000 a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 25.07.2000 a.a.O.).

    Dieser Kausalzusammenhang fehlt aber nur dann, wenn ein Asylbewerber nach erlittener politischer Verfolgung noch längere Zeit im Heimatland verbleibt und in dieser Zeit dort unbehelligt und verfolgungsfrei leben kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 a.a.O.; Beschl. v. 22.01.1999 a.a.O. und Beschl. v. 15.02.2000 a.a.O.).

    Nach diesem normativen Leitbild des Asylgrundrechts gelten für die Beurteilung, ob ein Asylsuchender politisch Verfolgter i.S. des Art. 16 a Abs. 1 GG ist, unterschiedliche Maßstäbe je nachdem, ob er seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen hat oder ob er unverfolgt in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989 a.a.O.).

    Der Wegfall des geforderten Kausalzusammenhangs zwischen politischer Verfolgung und Flucht setzt jedoch weiter voraus, dass ein Asylbewerber während der Zeit, die er nach erlittener politischer Verfolgung im Heimatland verbleibt, dort unbehelligt und verfolgungsfrei leben kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989, BVerfGE 80, 315 und Beschluss vom 22.01.1999, NVwZ-Beil. I 1999, 81).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.03.2002 - A 6 K 13488/00
    Das Asylrecht des Art. 16 a Abs. 1 GG beruht auf dem Zufluchtgedanken, mithin auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung - Flucht - Asyl (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.11.1986, BVerfGE 74, 51).

    Atypisch, wenn auch häufig, ist der Fall des unverfolgt Eingereisten, der hier gleichwohl Asyl begehrt und dafür auf Umstände verweist, die erst während seines Hierseins entstanden sind oder deren erst künftiges Entstehen er besorgt (sog. Nachfluchttatbestände, vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.11.1986, a.a.O.).

    Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat jedoch unverfolgt verlassen, so kann sein Asylantrag nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von beachtlichen Nachfluchttatbeständen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.11.1986, BVerfGE 74, 51) politische Verfolgung droht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1998 - 25 A 1284/96

    Türkei, Kurden, Aleviten, TDKP, Sympathisanten, Haft, Folter, Glaubwürdigkeit,

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.03.2002 - A 6 K 13488/00
    Sie sind nicht als Maßnahmen der Terrorismusabwehr asylrechtlich unerheblich (vgl. OVG Münster, Urt. vom 28.10.1998 - 25 A 1284/96.A -).

    Angesichts der Häufigkeit der Übergriffe der Sicherheitskräfte (auch gegen Alte und Kinder) kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass es sich jeweils nur um vereinzelte - dem türkischen Staat nicht zurechenbare - Amtswalterexzesse (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 20.05.1992, NVwZ 1992, 1081) handelt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 - S. 47; OVG Münster, Urt. vom 28.10.1998 - 25 A 1284/96.A -).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1999 - A 12 S 1891/97

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; keine Rückkehrgefährdung

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.03.2002 - A 6 K 13488/00
    27 Die festgestellten Maßnahmen der türkischen Sicherheitskräfte knüpfen an die vermutete aktive Unterstützung der PKK bzw. anderer staatsfeindlicher Organisationen an (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 - S. 33, 56).

    Angesichts der Häufigkeit der Übergriffe der Sicherheitskräfte (auch gegen Alte und Kinder) kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass es sich jeweils nur um vereinzelte - dem türkischen Staat nicht zurechenbare - Amtswalterexzesse (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 20.05.1992, NVwZ 1992, 1081) handelt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.07.1999 - A 12 S 1891/97 - S. 47; OVG Münster, Urt. vom 28.10.1998 - 25 A 1284/96.A -).

  • BVerfG, 28.01.1993 - 2 BvR 1803/92

    Asylerhebliche Zielgerichtetheit staatlicher Maßnahmen und ihre für eine

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.03.2002 - A 6 K 13488/00
    Deshalb können auch staatliche Maßnahmen gegen an sich unpolitische Personen politische Verfolgung sein (BVerfG, Beschl. v. 28.01.1993, InfAuslR 1993, 142; Beschl. v. 02.12.1993, NVwZ-Beilage 1994, 11).

    Angesichts der Häufigkeit der Menschenrechtsverletzungen und des Ausbleibens strafrechtlicher Konsequenzen handelt es sich vielmehr um Maßnahmen politischer Verfolgung unter dem Deckmantel angeblicher "Terrorismusbekämpfung", die nach ihrer objektiven Gerichtetheit auch zum Ziel haben, die im Einzelfall festgestellte oder vermutete, mit dem Separatismus sympathisierende Gesinnung durch Anwendung menschenrechtswidriger Gewalt und fortwährender Schikanen zu bekämpfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.01.1999, NVwZ-Beilage 1999, 81 und Beschl. v. 28.01.1993, InfAuslR 1993, 142).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.03.2002 - A 6 K 13488/00
    Die staatliche Verfolgung kriminellen Unrechts, also von Straftaten die sich gegen die Rechtsgüter anderer Bürger richten, ist auch dann keine politische Verfolgung, wenn die Straftaten aus einer politischen Überzeugung heraus begangen worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.1989, NVwZ 1990, 453).

    Auch eine unmenschliche Behandlung, insbesondere Folter, kann sich als politische Verfolgung darstellen, wenn sie wegen asylrelevanter Merkmale oder mit Blick auf diese in verschärfter Form eingesetzt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.1989, NVwZ 1990, 453).

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.03.2002 - A 6 K 13488/00
    Zwar ist ein Ausländer grundsätzlich nur dann als verfolgt ausgereist anzusehen, wenn er seinen Heimatstaat in nahem zeitlichen Zusammenhang mit der erlittenen Verfolgung verlässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.1990, NVwZ 1991, 377; Urteil vom 20.11.1990, BVerwGE 87, 152 und Urteil vom 23.07.1991, BVerwGE 88, 367).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.03.2002 - A 6 K 13488/00
    Zwar ist ein Ausländer grundsätzlich nur dann als verfolgt ausgereist anzusehen, wenn er seinen Heimatstaat in nahem zeitlichen Zusammenhang mit der erlittenen Verfolgung verlässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.1990, NVwZ 1991, 377; Urteil vom 20.11.1990, BVerwGE 87, 152 und Urteil vom 23.07.1991, BVerwGE 88, 367).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.03.2002 - A 6 K 13488/00
    Zwar ist ein Ausländer grundsätzlich nur dann als verfolgt ausgereist anzusehen, wenn er seinen Heimatstaat in nahem zeitlichen Zusammenhang mit der erlittenen Verfolgung verlässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.1990, NVwZ 1991, 377; Urteil vom 20.11.1990, BVerwGE 87, 152 und Urteil vom 23.07.1991, BVerwGE 88, 367).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.03.2002 - A 6 K 13488/00
    Die Freiheitsentziehung der Klägerin und die ihr während der Polizeihaft beigebrachten erheblichen körperlichen Misshandlungen waren ihrer Intensität nach asylrechtsrelevant (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.11.1990, BVerwGE 87, 141).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 1.97

    Verwaltungsprozessrecht - Rechtsschutzinteresse für Klage auf Verpflichtung zur

  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 205/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen zur Feststellung mittelbarer poitischer

  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Asylrelevanz staatlicher Maßnahmen bei der

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 73.90

    Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka, August 1983

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 11 S 2124/92

    Zu den aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 für

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1992 - A 12 S 222/90

    Zur Asylerheblichkeit der in der Türkei während der Ermittlungsverfahren verübten

  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

  • BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw.

  • BVerfG, 05.08.1998 - 2 BvR 153/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Anerkennung als Asylberechtigter

  • BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge

  • BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 1446/85

    Asylrechtsbegründungsfähigkeit von Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung

  • BVerfG, 09.01.1991 - 2 BvR 935/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung imn

  • BVerfG, 19.06.1992 - 2 BvR 112/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung

  • VG Düsseldorf, 18.06.2007 - 4 K 840/07

    Türkei, Kurden, Inhaftierung, Strafverfahren, Folter, Verfolgungszusammenhang,

    vgl. dazu die Urteile des VG Greifswald vom 16. März 2000 - 2 A 10915/96 - des VG Frankfurt vom 21. September 2001 - 15 E 5152/00.A - des VG Stuttgart vom 19. März 2002 - A 6 K 13488/00 - sowie die in der mündlichen Verhandlung eingeführte Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 25. Februar 1996 - jaf-TUR10871001 -.
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