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VG Ansbach, 26.06.2008 - AN 1 K 07.30056 - dejure.org

Rechtsprechung
   VG Ansbach, 26.06.2008 - AN 1 K 07.30056   

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https://dejure.org/2008,74684
VG Ansbach, 26.06.2008 - AN 1 K 07.30056 (https://dejure.org/2008,74684)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26.06.2008 - AN 1 K 07.30056 (https://dejure.org/2008,74684)
VG Ansbach, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - AN 1 K 07.30056 (https://dejure.org/2008,74684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Türkei, Kurde, fehlende Glaubwürdigkeit, PTBS in der Türkei behandelbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (65)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Ansbach, 26.06.2008 - AN 1 K 07.30056
    Eine politische Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG ist demnach dann anzunehmen, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung, seine Volkszugehörigkeit oder an andere für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluss vom 5.8.1998, - 2 BvR 153/96, DVBl 1998, 1178; vom 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 u.a., BVerfGE 80, 315, 334 f. und vom 11.5.1993 - 2 BvR 1989/92 u.a., InfAuslR 1993, 310, 312).

    Das Maß dieser Intensität ist dabei nicht abstrakt vorgegeben; es muss der humanitären Intention entnommen werden, die das Asylrecht trägt, demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.7.1989 - 2 BvR 502/86, BVerfGE 80, 315, 335; Beschluss vom 1.7.1987 - 2 BvR 478/86, BVerfGE 76, 143, 158 ff., 163 f.).

    Ob eine Verfolgung wegen eines asylrechtlich geschützten persönlichen Merkmals stattfindet und sich somit als politische Verfolgung darstellt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der beeinträchtigenden Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven des Verfolgenden (BVerfG, Beschluss vom 5.8.1998, a.a.O., und vom 10.7.1989, a.a.O., 335).

    Eine erfolgte oder drohende strafrechtliche Verfolgung, die allein der Ahndung kriminellen Unrechts dient, ist keine politische Verfolgung (BVerfG, Beschluss vom 10.7.1989, a.a.O., 338; vgl. auch § 60 Abs. 6 AufenthG).

    Das setzt voraus, dass er in den betroffenen Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.7.1980 - 1 BvR 147/80 u.a., BVerfGE 54, 341, 357), sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluss vom 10.7.1989, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 8.12.1998 - 9 C 17/98, NVwZ 1999, 544).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Ansbach, 26.06.2008 - AN 1 K 07.30056
    Mit Rücksicht darauf, dass sich der Schutzsuchende vielfach hinsichtlich asylbegründender Vorgänge außerhalb des Gastlandes in einem gewissen sachtypischen Beweisnotstand befindet, genügt bezüglich dieser Vorgänge in der Regel die Glaubhaftmachung, die aber den Anforderungen des § 108 Abs. 1 VwGO entsprechen muss, wohingegen für Vorgänge innerhalb des Gastlandes grundsätzlich der volle Nachweis auf Grund von Tatsachen zu fordern ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.4.1985 - 9 C 109.84, BVerwGE 71, 180).

    Das Gericht muss sich die feste Überzeugung vom Wahrheitsgehalt des klägerischen Vorbringens verschaffen können (BVerwG, Urteil vom 16.4.1985 - 9 C 109.84, BVerwGE 71, 180, 181 und vom 12.11.1985 - 9 C 27.85, EZAR 630 Nr. 23).

    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Schutzsuchenden nur geglaubt werden, wenn diese Unstimmigkeiten überzeugend aufgelöst werden (BVerwG, Urteil vom 16.4.1985, a.a.O., 183 und vom 23.2.1988 - 9 C 32.87, EZAR 630 Nr. 25).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Ansbach, 26.06.2008 - AN 1 K 07.30056
    Eingriffe in sonstige Rechtsgüter lösen den Anspruch nach § 60 Abs. 1 AufenthG nur dann aus, wenn die vorliegende Beeinträchtigung nach ihrer Intensität und Schwere zugleich die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des Herkunftsstaates allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschluss vom 2.7.1980 - 1 BvR 147/80 u.a., BVerfGE 54, 341, 357; Beschluss vom 4.3.1993 - 2 BvR 1440/92 u.a., DVBl 1993, 599, 600).

    Das setzt voraus, dass er in den betroffenen Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2.7.1980 - 1 BvR 147/80 u.a., BVerfGE 54, 341, 357), sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfG, Beschluss vom 10.7.1989, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 8.12.1998 - 9 C 17/98, NVwZ 1999, 544).

    Diesen vorverfolgten Schutzsuchenden kann eine Rückkehr nur dann zugemutet werden, wenn die Gefahr, erneut mit Verfolgungsmaßnahmen überzogen zu werden, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss vom 2.7.1980, a.a.O., 361 f. zu Art. 16 a Abs. 1 GG).

  • VG Ansbach, 19.11.2008 - AN 1 M 08.30408
    In Abänderung des Beschlusses vom 2. Oktober 2008 - AN 1 K 07.30056 wird die dem Erinnerungsführer als beigeordnetem Vertreter des Klägers im Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach aus der Landeskasse zu gewährende Vergütung auf 231, 85 EUR festgesetzt.

    Mit Beschluss vom 18. Juli 2007 - AN 1 K 07.30056 wurde dem Kläger im Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines Verfahrens nach dem Asylverfahrensgesetz teilweise Prozesskostenhilfe gewährt.

    Mit Urteil vom 26. Juni 2008 - AN 1 K 07.30056 wurde die Klage abgewiesen.

    Mit streitgegenständlichem Beschluss vom 2. Oktober 2008 - AN 1 K 07.30056 setzte die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle die dem Erinnerungsführer als beigeordnetem Vertreter des Klägers im Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach aus der Landeskasse zu gewährende Vergütung auf 220, 60 EUR fest.

    Der Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 2. Oktober 2008 - AN 1 K 07.30056 ist nur insoweit rechtswidrig, als die Geschäftsgebühr in Höhe von 0, 75 anstatt von 0, 65 auf die Verfahrensgebühr angerechnet worden ist.

  • VG Regensburg, 18.03.2010 - RO 8 K 09.30054

    1. Zur Strafverfolgung wegen Mitgliedschaft in einer Vereinigung im Sinne des

    Urteile des OVG Münster vom 15.10.2002 Az. 15 A 3536/01.A-juris, vom 27.05.2003 Az. 15 A 2117/03.A-juris und vom 18.01.2005 Az. 8 A 1242/03.A-juris; Urteil des VGH Kassel vom 04.02.2004 Az. 6 UE 3933/00.A-juris; Urteil des VGH Mannheim vom 07.11.2002 Az. A 12 S 907/00-juris; Urteil des VGH München vom 07.06.2005 Az. 11 B 02.31096-juris; Urteil des VG Düsseldorf vom 14.02.2003 Az. 17 K 1962/02.A-juris; Urteile des VG Frankfurt vom 27.07.2004 Az. 10 E 4007/01.A-juris und vom 21.10.2003 Az. 10 E 4989/99-juris; Urteile des VG Ansbach vom 24.07.2007 Az. AN 1 K 06.30589-juris, sowie vom 26.6.2008 Az. AN 1 K 07.30056-juris.
  • VG Ansbach, 20.01.2009 - AN 1 K 08.30311

    Psychische Erkrankung (Zukunftsangst) und Suizidalität keine zielstaatsbezogenen

    In der Rechtsprechung der Asylgerichte wird überwiegend davon ausgegangen, dass auch für spezielle Erkrankungen aus dem Formenkreis der posttraumatischen Belastungsstörungen eine dem landesüblichen Standard entsprechende Behandlung in der Türkei grundsätzlich gewährleistet ist (vgl. BayVGH, Urteil vom 7.6.2005, 11 B 02.31096; OVG Münster, Urteil vom 18.1.2005, 8 A 1242/03.A, InfAuslR 2005, 281 ff.; VGH Kassel, Urteil vom 4.2.2004, 6 UE 3933/00.A; VGH Mannheim, Urteil vom 7.11.2002, A 12 S 907/00; VG Ansbach, Beschluss vom 11.4.2006, AN 1 E 06.30299; Urteil vom 26.6.2008, AN 1 K 07.30056).
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