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VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390 - dejure.org

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   VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390   

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VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390 (https://dejure.org/2005,26000)
VG Augsburg, Entscheidung vom 06.09.2005 - Au 1 K 05.390 (https://dejure.org/2005,26000)
VG Augsburg, Entscheidung vom 06. September 2005 - Au 1 K 05.390 (https://dejure.org/2005,26000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Ist-Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Drogenhandels, Voraussetzungen für eine assoziationsrechtliche Privilegierung, Tatprovokation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390
    Ansprüche aus dem Assoziationsratsbeschluss EWG-Türkei 1/80 seien nicht ersichtlich, da der Kläger nicht einmal über ein Jahr bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sei.

    Aufgrund seiner über vier Jahre dauernden Beschäftigung finde zu seinen Gunsten Art. 6 ARB 1/80 Anwendung; zuletzt bis zu seiner Verhaftung am 8. August 2003 habe er als Pizzabäcker gearbeitet.

    Nachdem der Kläger zu keinem Zeitpunkt die Erlaubnis erhalten habe, zu einem Familienangehörigen zu ziehen, könne er sich auch nicht auf Art. 7 ARB 1/80 berufen.

    Mit Schriftsatz vom 31. August 2005 trägt der Kläger noch ergänzend vor, dass trotz der unterbrochenen Beschäftigungen von Juli 2000 bis August 2003 die dritte Verfestigungsstufe nach Art. 6 ARB 1/80 nach vierjähriger Beschäftigung erreicht werden könne.

    Der Kläger ist weder dem Personenkreis der freizügigkeitsberechtigten Bürger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zuzuordnen, noch kommen für ihn Privilegierungstatbestände, wie z.B. für türkische Staatsangehörige im Assoziationsratsbeschluss 1/80, in Betracht.

    Der Kläger kann sich nicht mit Erfolg auf den besonderen Ausweisungsschutz nach Art. 6 ARB 1/80 berufen.

    Für die Annahme eines Aufenthaltsrechts nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erster Spiegelstrich fehlt es bereits an der ordnungsgemäßen Beschäftigung von mindestens einem Jahr bei dem gleichen Arbeitgeber.

    Aber auch die Anwendung des Art. 6 ARB 1/80 zweiter Spiegelstrich und/oder dritter Spiegelstrich scheitert bereits daran, dass die erste Verfestigungsstufe der einjährigen ordnungsgemäßen Beschäftigung bei einem Arbeitgeber nicht erreicht worden ist.

    Dass wegen des Verlängerungsantrages ein fiktives Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 AuslG bzw. § 81 Abs. 4 AufenthG vorlag, genügt den oben genannten Voraussetzungen nicht, denn eine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 setzt ein endgültig gesichertes und nicht nur vorläufiges nationales Aufenthaltsrecht des Betroffenen voraus.

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2120/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch sofort vollziehbare Ausweisung eines wegen -

    Auszug aus VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390
    Dabei ist es angesichts der mit dem unerlaubten Handeltreiben mit Kokain in nicht geringer Menge regelmäßig verbundenen erheblichen kriminellen Energie nicht zu beanstanden, wenn die zur Verfügung einer Ausweisung berechtigende Wiederholungsgefahr bereits bei einer einmaligen Bestrafung wegen eines Betäubungsmitteldeliktes angenommen wird (BVerfG vom 1.3.2000, InfAuslR 2001, 113/115; BVerfG vom 25.9.1986, NVwZ 1987, 403 ).

    Auch im Hinblick darauf, dass das Drogengeschäft durch den Einsatz verdeckter Ermittler zustande gekommen ist, ist die Annahme eines atypischen Ausnahmefalles nicht geboten, da ausweislich den Feststellungen im Strafurteil sowie nach dem weiteren Inhalt der Strafakten ersichtlich ist, dass der Kläger bezüglich der Durchführung des Drogengeschäfts keine grundsätzliche Ablehnung gezeigt hat (BVerfG vom 1.3.2000, a.a.O; BayVGH vom 28.4.2003, Az. 10 CS 03.774 -juris-).

  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390
    Daran fehlt es aus verfahrensrechtlichen Gründen bei einem nur fiktiven Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 AuslG bzw. § 81 Abs. 4 AufenthG (EuGH vom 16.12.1992 - C 237/91 - >Kus<; VGHBW vom 15.10.2003, Az. 11 S 910/03 -juris-), zumal nach Ablehnung des Verlängerungsantrags das nur vorläufige nationale Aufenthaltsrecht nicht durch eine für den türkischen Arbeitnehmer positive unanfechtbare Entscheidung bestätigt wurde (Hailbronner, AuslR, Stand Juni 2005 Band IV, D 5.2 RdNr. 66 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 744/86

    Sofortvollzug der Ausweisung nach unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390
    Dabei ist es angesichts der mit dem unerlaubten Handeltreiben mit Kokain in nicht geringer Menge regelmäßig verbundenen erheblichen kriminellen Energie nicht zu beanstanden, wenn die zur Verfügung einer Ausweisung berechtigende Wiederholungsgefahr bereits bei einer einmaligen Bestrafung wegen eines Betäubungsmitteldeliktes angenommen wird (BVerfG vom 1.3.2000, InfAuslR 2001, 113/115; BVerfG vom 25.9.1986, NVwZ 1987, 403 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03

    Ordnungsgemäße Beschäftigung - endgültig gesichertes nationales Aufenthaltsrecht

    Auszug aus VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390
    Daran fehlt es aus verfahrensrechtlichen Gründen bei einem nur fiktiven Aufenthaltsrecht nach § 69 Abs. 3 AuslG bzw. § 81 Abs. 4 AufenthG (EuGH vom 16.12.1992 - C 237/91 - >Kus<; VGHBW vom 15.10.2003, Az. 11 S 910/03 -juris-), zumal nach Ablehnung des Verlängerungsantrags das nur vorläufige nationale Aufenthaltsrecht nicht durch eine für den türkischen Arbeitnehmer positive unanfechtbare Entscheidung bestätigt wurde (Hailbronner, AuslR, Stand Juni 2005 Band IV, D 5.2 RdNr. 66 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.1992 - 1 B 88.91

    Ausweisung nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen fortgesetzten

    Auszug aus VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390
    Angesichts dessen sowie der mit der Tat zum Ausdruck kommenden verbrecherischen Intensität, welche bei dem unbefugten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe allgemein angenommen werden kann (BVerwG vom 17.2.1992, InfAuslR 1992, 199; ausführlich BayVGH vom 18.1.2005, Az. 24 ZB 04.3193), besteht nach Überzeugung des Gerichts eine hinreichend große Gefahr der Begehung gleich schwerer Straftaten.
  • VGH Bayern, 28.04.2003 - 10 CS 03.774
    Auszug aus VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390
    Auch im Hinblick darauf, dass das Drogengeschäft durch den Einsatz verdeckter Ermittler zustande gekommen ist, ist die Annahme eines atypischen Ausnahmefalles nicht geboten, da ausweislich den Feststellungen im Strafurteil sowie nach dem weiteren Inhalt der Strafakten ersichtlich ist, dass der Kläger bezüglich der Durchführung des Drogengeschäfts keine grundsätzliche Ablehnung gezeigt hat (BVerfG vom 1.3.2000, a.a.O; BayVGH vom 28.4.2003, Az. 10 CS 03.774 -juris-).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390
    Für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Ausweisungsverfügung ist daher auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (BVerwG vom 5.5.1998, BVerwGE 106, 351/357; BVerwG vom 23.5.2001, InfAuslR 2001, 312; BVerwG vom 3.8.2004, Az.: 1 C 29.02 und 1 C 30.02).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390
    Für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Ausweisungsverfügung ist daher auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (BVerwG vom 5.5.1998, BVerwGE 106, 351/357; BVerwG vom 23.5.2001, InfAuslR 2001, 312; BVerwG vom 3.8.2004, Az.: 1 C 29.02 und 1 C 30.02).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus VG Augsburg, 06.09.2005 - Au 1 K 05.390
    Für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Ausweisungsverfügung ist daher auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (BVerwG vom 5.5.1998, BVerwGE 106, 351/357; BVerwG vom 23.5.2001, InfAuslR 2001, 312; BVerwG vom 3.8.2004, Az.: 1 C 29.02 und 1 C 30.02).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

  • BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausweisung; deklaratorische

  • BVerwG, 27.06.1995 - 1 C 5.94

    Ausländerrecht - Assoziationsrat - Aufenthaltserlaubnis - Fortfall zwingender

  • BVerwG, 27.10.1995 - 1 B 34.95

    Einbeziehung des Arbeitslosengeldes in die Berechnung des Lebensunterhaltes -

  • VGH Bayern, 25.08.2005 - 24 ZB 05.1688
  • VGH Bayern, 05.10.2001 - 10 ZB 01.1224
  • VGH Bayern, 19.03.2004 - 24 CE 04.301
  • VGH Bayern, 15.04.2004 - 24 ZB 03.2736
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