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VG Augsburg, 12.03.2012 - Au 6 K 12.30001 - dejure.org

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   VG Augsburg, 12.03.2012 - Au 6 K 12.30001   

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https://dejure.org/2012,7330
VG Augsburg, 12.03.2012 - Au 6 K 12.30001 (https://dejure.org/2012,7330)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12.03.2012 - Au 6 K 12.30001 (https://dejure.org/2012,7330)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12. März 2012 - Au 6 K 12.30001 (https://dejure.org/2012,7330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylbewerber aus Serbien; Volkszugehörige der Roma; Ablehnung als offensichtlich unbegründet; keine ernstlichen Zweifel an Rechtmäßigkeit des Bescheids; ausreichende ärztliche Versorgung im Heimatland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Feststellung eines krankheitsbedingten

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2012 - Au 6 K 12.30001
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für das in Art. 16a Abs. 1 GG verankerte Asylgrundrecht und für Verfahren, die auf die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 AufenthG gerichtet sind (vgl. BVerfG vom 20.9.2001 InfAuslR 2002, 146/148), sondern auch für Klagen, soweit sie die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zum Gegenstand haben (BVerfG vom 20.12.2006 NVwZ 2007, 1046).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2012 - Au 6 K 12.30001
    Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsaufassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG vom 12.7.1983 BVerfGE 65, 76/95 ff.; vom 11.12.1985 BVerfGE 71, 276/293 ff.).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2012 - Au 6 K 12.30001
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für das in Art. 16a Abs. 1 GG verankerte Asylgrundrecht und für Verfahren, die auf die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 AufenthG gerichtet sind (vgl. BVerfG vom 20.9.2001 InfAuslR 2002, 146/148), sondern auch für Klagen, soweit sie die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zum Gegenstand haben (BVerfG vom 20.12.2006 NVwZ 2007, 1046).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2012 - Au 6 K 12.30001
    Die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet mit der Folge der Unanfechtbarkeit der Entscheidung setzt voraus, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei diesem Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsaufassung die Abweisung der Klage für das Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerfG vom 12.7.1983 BVerfGE 65, 76/95 ff.; vom 11.12.1985 BVerfGE 71, 276/293 ff.).
  • VG Augsburg, 27.12.2011 - Au 6 S 11.30505

    Asylbewerber aus Serbien; Volkszugehöriger der Roma; Ablehnung als offensichtlich

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2012 - Au 6 K 12.30001
    Der Asylantrag ihres Sohnes wurde mit Bescheid vom 16. Dezember 2011 als offensichtlich unbegründet abgelehnt, der hiergegen gestellte gerichtliche Eilantrag blieb mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 27. Dezember 2011 (Az. Au 6 S 11.30505) erfolglos.
  • VG Augsburg, 05.01.2012 - Au 6 S 12.30002

    Asylbewerber aus Serbien; Volkszugehörige der Roma; Ablehnung als offensichtlich

    Auszug aus VG Augsburg, 12.03.2012 - Au 6 K 12.30001
    Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt, der durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 5. Januar 2012 (Az. Au 6 S 12.30002) abgelehnt wurde.
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